Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1137
BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81 (https://dejure.org/1983,1137)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1983 - 2 AZR 439/81 (https://dejure.org/1983,1137)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 (https://dejure.org/1983,1137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 49
  • MDR 1984, 699
  • NZA 1984, 264
  • DB 1984, 2709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Grundsätzlich gibt die Begrenzung der Drittmittel daher insofern auch keinen sachlichen Grund für eine Befristung des Arbeitsvertrages ab (BAG Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) .

    Die Vorschrift setzt insoweit eine Höchst grenze nur für die Befristung eines konkreten Arbeitsverhältnisses (BAG Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 - (DB 1982, 1062) zwingt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.
  • BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78

    Sachliche Berechtigung einer Befristung aus einem vereinbarten Vergleich

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Es fehlt deshalb an einem Anhaltspunkt für die Auslegung, die Parteien hätten durch ihre spezielle Vertragsregelung die generelle tarifliche Regelung abdingen wollen (vgl. zu dieser Fallgestaltung BAG 33, 27, 33).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    1. Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortentwickelten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40; 32, 85; 37, 283, 305) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch KUndigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür keine sachlich rechtfertigenden Gründe vorliegen.
  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    1. Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortentwickelten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40; 32, 85; 37, 283, 305) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch KUndigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür keine sachlich rechtfertigenden Gründe vorliegen.
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Dieses Grundrecht wird, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (BAG 38, 372; BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAG Urteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 91/80 - AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), durch eine unbefristete Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen grundsätzlich nicht angetastet, zumal sich die Hoch schule gegebenenfalls im Wege der Kündigung von dem Mitarbeiter trennen kann.
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Dieses Grundrecht wird, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (BAG 38, 372; BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAG Urteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 91/80 - AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), durch eine unbefristete Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen grundsätzlich nicht angetastet, zumal sich die Hoch schule gegebenenfalls im Wege der Kündigung von dem Mitarbeiter trennen kann.
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Dieses Grundrecht wird, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (BAG 38, 372; BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAG Urteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 91/80 - AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), durch eine unbefristete Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen grundsätzlich nicht angetastet, zumal sich die Hoch schule gegebenenfalls im Wege der Kündigung von dem Mitarbeiter trennen kann.
  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    Der Kläger ist am Institut für Physik der Philipps-Universität Marburg/Lahn unstreitig nicht unter dem Gesichtspunkt sei ner (speziellen) Weiterbildung, die einen sachlichen Befristungsgrund abgeben könnte, beschäftigt worden (BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG 31» 40; 36» 171; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, RdA 1983, 44 ff., 49, der anregt, auf den Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages grundsätzlich dann zu verzichten, wenn eine Weiterbildung weder beabsichtigt noch zu erwarten ist).
  • LAG Hessen, 25.06.1981 - 12 Sa 38/81
    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
    am Main vom 25. Juni 1981 - 12 Sa 38/81 -.
  • LAG Hessen, 19.06.1986 - 12 Sa 112/86

    Befristung von Arbeitsverträgen imöffentlichen Dienst; Passivlegitimation des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Einschließlich der mit Prof. Dr. U abgeschlossenen Privat-Dienstverträge, die bei der Berechnung der Gesamtdauer der befristeten Beschäftigung im Bereich einer Hochschule mitzuberücksichtigen sind (vgl. BAGE 44, 49 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, sowie die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch die Wertung des Gesetzgebers in dem seit 26. Juni 1985 geltenden § 57 e HochschulrahmenG), war der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits nahezu neun Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in demselben Universitätsinstitut tätig.
  • LAG Hessen, 11.07.1985 - 12 Sa 721/83

    Zurechenbarkeit sogenannter Ketten-Privatdienstverträge mit Hochschullehrern

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Gegenteiliges ist auch nicht aus den von der Revision herangezogenen Entscheidungen des Vierten Senats (BAG Ur teil vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 477/77 -, unveröffentlicht) und des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 - BAGE 44, 49 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) herzuleiten.

    Bei einer solchen Sachlage hat bereits der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, daß derartige Privat-Arbeitsverträge befristungsrechtlich im Rahmen der SR 2y BAT der Hochschule selbst zuzurechnen seien (BAGE 44, 49, 54 f. = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) entschieden hat und auf das wegen der näheren Einzelheiten verwiesen wird, gilt diese Höchstgrenze von fünf Jahren nicht nur für den einzelnen Zeitvertrag, sondern im Falle der Umgehung auch für die Gesamtdauer mehrerer aneinandergereihter Zeitverträge.

    Die Überschreitung der Höchstgrenze von fünf Jahren ist demnach dann unschädlich, wenn die einzelnen Befristungen auf unterschiedlichen, voneinander deutlich abgrenzbaren sachlichen Gründen beruhen (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 Jobs/Bader, aaO, S. 5; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Anhang 1, § 620 BGB Anm. III 8 c; Empfehlungen des Wissenschaftsrates, RdA 1983, 44 ff., 49).

  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    An dieser im Urteil vom 21. Juni 1983 (- 7 AZR 295/81 - BAG 44, 7 0 , zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) geäußerten Rechtsauffassung hält der nunmehr allein zuständige Senat auch im Hinblick auf die abweichenden Urteile des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (2 AZR 439/81 - BAG 44, 49, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 28. Juli 1983 (2 AZR 563/82, unveröffentlicht) fest.
  • LAG Berlin, 27.04.2000 - 10 Sa 33/00

    Arbeitsverhältnis: Befristung - neuerliche Befristung

    Nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.1988 sei einschlägig, sondern vielmehr diejenige vom 26.05.83 (2 AZR 439/81, EzA Nr. 67 zu § 620 BGB ) in der es um abwechselnde Arbeitsverträge mit dem damals beklagten Land und einem Hochschulprofessor gegangen sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2004 - 9 Sa 396/04

    Befristetes Arbeitsverhältnis: Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes bei

    Wenn die Berufungsführerin des Weiteren rügt, dass die in der Protokollnotiz 2. zu Nr. 1 der SR 2y zum BAT festgelegte 5-Jahres-Grenze vorliegend überschritten sei, bedarf es nicht der Entscheidung, ob für die Überschreitung dieser Zeitgrenze auch auf die Gesamtdauer mehrerer aneinandergereihter befristeter Verträge abgestellt werden kann (so 2. Senat des BAG im Urteil vom 26.05.1983 - 2 AZR 739/81 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder ob die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge keine Umgehung dieser Protokollnotiz darstellen kann (so der 7. Senat des BAG in seinem Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 = AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und in seinem Urteil vom 21.06.1983 - 7 AZR 295/81 = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 385/85

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Unter Einrechnung der mit Prof. Dr. A abgeschlossenen Privat-Dienstverträge (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 - BAGE 44, 49 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) war der Kläger im Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Arbeitsvertrages schon nahezu fünf Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Fahrzeugtechnik mit Forschungsaufgaben zum Thema "Lkw-Sicherheit" befaßt.
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 142/84

    Zur Bedeutung der BAT SR 2 y für die Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge

    Denn diese Tarifnorm verbietet nur, wie in den insoweit übereinstimmenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1983 (- 2 AZR 439/81 - BAG 44, 49, 54, 56 = NZA 1984, 264 = EzA § 620 BGB Nr. 67) und vom 21. Juni 1983 (- 7 AZR 295/81 - BAG 44, 70, 72 = NZA 1984, 265 = EzA § 620 BGB Nr. 68) näher ausgeführt worden ist, einen Zeitvertrag von vornherein für die Dauer von mehr als fünf Jahren abzuschließen.
  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86

    Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.1993 - 13 Sa 50/93

    Unwirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen

  • BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 288/83
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 266/85
  • BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 352/83
  • LAG Hessen, 02.01.1986 - 12 Sa 860/85

    Sachlich begründete Befristung des Arbeitsvertrages einer Koordinatorin eines

  • LAG Hessen, 16.09.1999 - 12 Sa 2034/98

    Befristung des Arbeitsvertrages ; Voraussetzungen eines

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.06.2001 - 6 Ca 8743/00

    Wirksamkeit von wiederholten Befristungen bei Angestellten öffentlichen Dienst

  • ArbG Münster, 01.02.1989 - 4 Ca 1221/88

    Feststellung eines unbefriststen Arbeitsverhältnisses; Berechnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht