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   BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98   

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https://dejure.org/1999,10085
BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98 (https://dejure.org/1999,10085)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 5 AZR 338/98 (https://dejure.org/1999,10085)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 338/98 (https://dejure.org/1999,10085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlass einer Erkrankung vor Ablauf der Wartezeit - Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses - "Erster Anschein" für eine Kündigung auf Grund ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs 3 EntgFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98
    Dem ersten Anschein nach spricht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erkrankung und Kündigung für das Vorliegen eines entsprechenden Anlasses, wenn dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Kündigungsausspruch bekannt war (BAG 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 11).
  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98
    Zudem wäre es widersprüchlich, wenn dem erkrankten Arbeitnehmer zwar der Schutz des Entgeltfortzahlungsgesetzes eingeräumt würde, es dem Arbeitgeber aber möglich wäre, ihm diesen Schutz durch eine wegen der Erkrankung ausgesprochene Kündigung wieder zu entziehen (BAG 22. Dezember 1971 - 1 AZR 180/71 - AP Nr. 2 zu § 6 LFZG; Schmitt, Entgeltfortzahlungsgesetz, 3. Aufl., § 8 Rz 3).
  • ArbG Frankfurt/Main, 03.08.1998 - 2 Ca 5023/98

    Lohnfortzahlung bei Krankheit - Voller Anspruch nach vier Wochen

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98
    Nach überwiegender Auffassung schließlich wird durch § 3 Abs. 3 EFZG die Entstehung des Anspruchs mit der Folge gehemmt, daß nach Ablauf der Wartezeit die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gegebenenfalls für die volle Dauer weiterer sechs Wochen beginnt (ArbG Frankfurt, Urteil vom 3. August 1998, BB 1998, 1850; ErfK-Dörner, § 3 EntgeltfortzG, Rz 68; Schaub, aaO, Anhang II § 98 IX 3 c; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge, aaO, § 3 EFZG, Rz 105 a; Schmitt, aaO, § 3 EFZG, Rz 141; Worzalla/Süllwald, Kommentar zur Entgeltfortzahlung, 2. Aufl., S. 104, Rz 90; Marienhagen/Künzl, Entgeltfortzahlungsgesetz, Stand Juni 1998, EFZG § 3 Rz 67 b; Vossen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, S. 30, Rz 70; derselbe, NZA 1998, 354, 356; Wedde/Gerntke/Kunz/Platow, Entgeltfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 3 Rz 126; Hanau, RdA 1997, 205, 207; Geyer/Knorr/ Krasney, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Stand Dezember 1998, EFZG § 3 Rz 172 c; Bauer/Lingemann, BB 1996, Beilage 17, S. 8, 9; Schwedes, BB 1996, Beilage 17, S. 2).
  • LAG Niedersachsen, 19.01.1998 - 11 Sa 1740/97

    Anspruch auf Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle bei Kündigung durch den

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 1998 - 11 Sa 1740/97 - teilweise aufgehoben.
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