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   BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20   

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https://dejure.org/2021,14201
BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20 (https://dejure.org/2021,14201)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2021 - 7 ABR 17/20 (https://dejure.org/2021,14201)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 (https://dejure.org/2021,14201)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - Abgrenzung Betrieb/Betriebsteil

  • Bundesarbeitsgericht

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Eingliederung in den Beschäftigungsbetrieb des Vorgesetzten durch Unterstellung unter dessen fachliches Weisungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Zuständigkeit des Betriebsrats; Betriebszugehörigkeit; Eingliederung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Zuständigkeit des Betriebsrats; Betriebszugehörigkeit; Eingliederung

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - Abgrenzung Betrieb/Betriebsteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zuständigkeit des Betriebsrats - und die Frage der Betriebszugehörigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Eingliederung von Arbeitnehmer*innen bei Matrixstrukturen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1494
  • DB 2021, 2434
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 28; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43).
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Ist dies der Fall und verrichtet der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten in einem dieser Betriebe, spricht das grundsätzlich für seine Eingliederung in diesen Betrieb und gegen die Eingliederung in einen der anderen Betriebe, in denen der gleiche arbeitstechnische Zweck verfolgt wird (BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 28, 34) .
  • BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 29; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16 mwN) .

    Soweit der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2021 (- 7 ABR 17/20 - Rn. 45) angenommen hat, aus einer fachlichen "Unterstellung" von Arbeitnehmern könne sich eine Eingliederung des Vorgesetzten in deren Betrieb ergeben, hat er ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Ersten Senats Bezug genommen.

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Es genügt ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb, wozu es ausreicht, dass überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. zuletzt BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 33; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 26) .
  • LAG Hamm, 26.10.2021 - 7 TaBV 19/21

    Sozialplan; Dotierung; wirtschaftliche Vertretbarkeit; "Sozialplan 0"

    a) Die Arbeitgeberinnen haben einen Feststellungsantrag formuliert mit der Folge, dass aufgrund des auch im Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO (zuletzt BAG v. 26.05.2021, 7 ABR 17/20 Rdnr. 17) ein alsbaldiges Feststellungsinteresse notwendig ist.
  • LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21

    Personelle Einzelmaßnahme; Matrixstruktur; Zuordnungstarifvertrag

    Denn für die Eingliederung in einen Betrieb ist die Bindung an die Weisungen einer Führungskraft dieses Betriebs nicht erforderlich (BAG, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 -, Rn. 43, juris; BAG, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 -, Rn. 19, juris).

    Demgemäß führt die Unterstellung eines in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmers unter das fachliche Weisungsrecht eines in einem anderen Betrieb ansässigen Vorgesetzten nicht automatisch zur Eingliederung in den Beschäftigungsbetrieb des Vorgesetzten (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 -, Rn. 43, juris; BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 -, BAGE 167, 43-52, Rn. 23).

    Denn ebenso wie ein arbeitstechnischer Zweck in mehreren Betrieben verfolgt werden kann (BAG, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 -, Rn. 39, juris; BAG, Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 10/87 -, BAGE 59, 319-328, Rn. 17), ist eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich (BAG, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 -, Rn. 22, juris; BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 -, BAGE 167, 43-52, Rn. 24).

  • ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22

    Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail

    Vielmehr ist die Frage, ob der in dem Globalantrag beschriebene Anspruch in jeder denkbaren Sachverhaltskonstellation zusteht, eine Frage der Begründetheit (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 26.05.2021, 7 ABR 17/20, juris, Rn. 16).
  • LAG Köln, 12.10.2021 - 4 TaBVGa 10/21

    Dienstliche Emailadressen; zur Verfügungsstellung Betriebsrat

    Stehen die von dem Antrag möglicherweise erfassten Fallgestaltungen dem Antragsteller nicht zu, führte dies lediglich zur Unbegründetheit des Antrags in Bezug auf das jeweilige Beteiligungsrecht als Globalantrag, nicht aber zu seiner Unzulässigkeit (BAG, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 16, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2021 - 8 Sa 369/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Wegfall des Arbeitsplatzes

    Für das Mitwirkungsverfahren bei Kündigungen ist grundsätzlich der Betriebsrat des Betriebs zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG, Urteil vom 26. Mai 2021, 7 ABR 17/20; Urteil vom 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04).
  • LAG Köln, 01.12.2021 - 11 Sa 214/21

    Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff; Einheitliche Leitungsmacht als

    Eine eigene betriebsverfassungsrechtliche Einheit stellt ein Betriebsteil also erst unter den zusätzlichen Voraussetzungen von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG (räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb) oder Nr. 2 (Eigenständigkeit durch Aufgabenbereich und Organisation) dar (BAG, Beschl. v. 26.05.2021 - 7 ABR 17/20 - m. w. N.).
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