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   BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72   

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https://dejure.org/1973,562
BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72 (https://dejure.org/1973,562)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1973 - 1 ABR 24/72 (https://dejure.org/1973,562)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1973 - 1 ABR 24/72 (https://dejure.org/1973,562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zutrittsrecht - Gewerkschaft - Zugangsrecht - Beauftragter - Generelles Zugangsrecht - Bezug den gesetzlichen Aufgaben der Gewerkschaft

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • zeit.de (Kurzinformation)

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 242
  • NJW 1973, 2222
  • BB 1973, 1437
  • DB 1973, 1304
  • DB 1973, 1304 und 2146
  • DB 1973, 2146
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72
    Wie sich aus ihrer Begründung im Regierungsentwurf (BT-Drucks. VI/1786 S. 35) und in dem Ausschußbericht (zu BT-Drucks. VI/2729 S. 19) ergibt, hat der Gesetzgeber bei der Regelung des Zugangsrechtes der Gewerk schaft zu den Betrieben an ein solches Recht auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht gedacht.
  • BAG, 14.02.1967 - 1 AZR 494/65

    Gewerkschaftsrechte - Gewerkschaftsinformation - Gewerkschaftswerbung

    Auszug aus BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72
    Der Arbeitgeber muß somit auch einfachgesetzlich die durch Art. 9 Abs. 3 GG- geschützte koalitionsmäßige Betätigung und in diesem Rahmen u. U. vielleicht auch den Zugang des Gewerkschaftsbeauftrag ten zum Betrieb hinnehmen (vgl. BAG 19, 217 ff. AP Nr. 10 zu Art. 9 GG und BAG AP Nr. 11 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Er kann dem Gericht hinsichtlich der rechtlichen Prüfung des gleichen Streitgegenstandes - Vorlage des Wirtschaftsprüfungsberichtes 1985 - keine Vorschriften machen, insbesondere nicht einzelne mögliche Anspruchsgrundlagen von der Prüfung ausschließen (Beschluß des Senats vom 11. März 1986, BAGE 51, 217 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; anders noch Beschluß des Senats vom 26. Juni 1973, BAGE 25, 242 [BAG 26.06.1973 - 1 ABR 24/72] = AP Nr. 2 zu § 2 BetrVG 1972, mit insoweit ablehnender Anmerkung von Richardi).
  • BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten

    Wird aber eine im Betrieb bzw. in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft vom Betriebs- oder Personalrat um Unterstützung gebeten, steht ihr ein Zugangsrecht als sogenanntes "akzessorisches Zugangsrecht" zu (LAG Hamm, aa0, mit zustimmender Anm. von Richardi; Schwerdtner, JZ 1974, 455, 458 [BAG 26.06.1973 - 1 ABR 24/72]; Klosterkemper, aa0, S. 43 f.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 2 Rz 52, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    aa) Der Streitgegenstand im Beschlußverfahren wird durch den Antrag bestimmt (BAGE 25, 242, 244 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAGE 37, 102, 110 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 81 Rz 33).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Die Offizialmaxime etwa bezieht sich allein auf die von den Beteiligten zur Begründung ihrer Anträge vorgetragenen Tatsachenbehauptungen und nicht auf die von ihnen geltend gemachten Rechtsansprüche (vgl. BAGE 25, 242 ).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Der Streitgegenstand im Beschlußverfahren wird durch den Antrag bestimmt (BAG 26. Juni 1973 - 1 ABR 24/72 - BAGE 25, 242; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.03.1999 - 2 BVGa 12/99

    Gewerkschaftliches Zugangsrecht zum Betrieb während eines Arbeitskampfes

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  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren bestimmen die Beteiligten im Rahmen der gestellten Anträge über den Streitgegenstand (vgl. BAG 19, 76 [ 7 9 ] = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 25, 242 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 4 zu § 94 ArbGG 1955)« Zum anderen ist die Auffassung des angefochtenen Beschlusses auch materiell-rechtlich nicht haltbar (vgl. oben Ziff. 4), eine gesetzlich begründete Befugnis der "Einigungsstelle" tätig zu werden, sei schlechthin nicht gegeben.
  • LAG Köln, 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12

    Akquisition von Kandidaten für den Wahlvorstand und Betriebsrat

    Es ist ausreichend, wenn die Angelegenheit in einem inneren Zusammenhang mit einer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe der Gewerkschaft steht (vgl.: BAG, Beschl. 26.06.1973 - 1 ABR 24/72 - Fitting, 26. Auflage, § 2 BetrVG Rdn. 64 m.w.N.).
  • BAG, 14.08.1986 - 6 ABR 40/84

    Zugangsrecht der Gewerkschaft zu karitativer Einrichtung - Wahrnehmung der Rechte

    Ob sich das vom Antragsteller geltend gemachte, zwischen den Beteiligten umstrittene Recht tatsächlich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt, ist keine Frage der Zuständigkeitsbestimmung, sondern der Begründetheit des Begehrens (Grunsky, aaO; BAGE 25, 242 [BAG 26.06.1973 - 1 ABR 24/72] = AP Nr. 2 zu § 2 BetrVG 1972).
  • VGH Hessen, 21.03.1990 - HPV TL 196/89

    Wahlanfechtung: Umfang der Überprüfung - Umfang der Ungültigkeitserklärung

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der angerufene Fachsenat an den auf die Sitzverteilung in der Gruppe der Beamten beschränkten Wahlanfechtungsantrag gebunden ist, die Antragstellerin hat damit den Streitgegenstand beschränkt (vgl. hierzu Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 1987, § 80 RdNr. 25 unter Hinweis auf BAGE 25, 242).
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