Rechtsprechung
BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung des Arbeitsvertrages einer langjährigen Vertretungskraft - Unwirksamkeit einer Befristung - Rechtfertigung der Befristung - Annahme einer sog. Dauervertretung - Dauer des Vertretungsbedarfs - Prognoseentscheidung des Arbeitgebers - Vertrauensschutz des ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 01.09.1994 - 9 Ca 250/94
- LAG Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 9 Sa 133/94
- BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter …
Die Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auf den Zeitpunkt der Rückkehr und damit auf die Dauer des Vertretungsbedarfs erstrecken (vgl. etwa BAG 26. Juni 1996 - 7 AZR 662/95 - zu I 4 c der Gründe).Eine zur Unwirksamkeit der Befristung führende Dauervertretung liegt nach der Senatsrechtsprechung nur vor, wenn bereits bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags eine über den Endtermin der Befristung hinausgehende Beschäftigung des Arbeitnehmers vorgesehen war (vgl. etwa BAG 26. Juni 1996 - 7 AZR 662/95 - zu I 4 b der Gründe mwN; 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - zu I 3 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 137 = EzA BGB § 620 Nr. 109).
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08
Befristung - Vertretung - Schriftform
Eine Dauervertretung mit der Folge der Unwirksamkeit der Befristung liegt nur dann vor, wenn bereits bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags eine über den Endtermin der Befristung hinausgehende Beschäftigung des Arbeitnehmers vorgesehen war (vgl. etwa BAG 26. Juni 1996 - 7 AZR 662/95 - zu I 4 b der Gründe mwN; 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - zu I 3 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 137 = EzA BGB § 620 Nr. 109). - BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
Da der Arbeitgeber bereits zu dem zeitweilig ausfallenden Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis steht und in aller Regel mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnen muß, besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein lediglich ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 AZR 662/95 - RzK I 9 a Nr. 104, zu I 4 a der Gründe).Dem Arbeitgeber steht es frei, ob er bei einem neuen nach Ablauf der Befristung eintretenden Vertretungsfall wiederum für eine Vertretung sorgt, ob er einen anderen Arbeitnehmer mit der Vertretung betraut oder ob er sich in anderer Weise behilft (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 AZR 662/95 - RzK I 9 a Nr. 104, zu I 4 a der Gründe).
- LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare Vertretung, Kausalität, …
In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass eine zeitliche Kongruenz zwischen der Befristungsdauer und dem voraussichtlichen Bestehen des Befristungsgrundes nicht erforderlich ist, da es dem Arbeitgeber freisteht, ob er den Vertretungsbedarf überhaupt durch Einstellung einer neuer Kraft Abdecken möchte (BAG vom 26.06.1996, - 7 AZR 662/95 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2012 - 11 Sa 26/12
Befristung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers
Die Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auf den Zeitpunkt der Rückkehr und damit auf die Dauer des Vertretungsbedarfs erstrecken ( BAG 26.06.1996 - 7 AZR 662/95 - zu I 4 c der Gründe, zitiert nach juris). - LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
Voraussetzungen des Befristungsgrundes der Vertretung
Die Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auf den Zeitpunkt der Rückkehr und damit auf die Dauer des Vertretungsbedarfs erstrecken (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 662/95). - LAG Hamm, 03.09.2015 - 18 Sa 91/15
Wirksamkeit einer auf den Sachgrund der Vertretung eines Mitarbeiters gestützten …
Die Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auf den Zeitpunkt der Rückkehr und damit auf die Dauer des Vertretungsbedarfs erstrecken (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 662/95). - ArbG Stuttgart, 15.07.1998 - 18 Ca 660/98
Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags; Sachliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Stuttgart, 20.11.1998 - 28 Ca 4016/98
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Befristung; Unklarheiten im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Cottbus, 23.06.1998 - 1 Ca 5606/97
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses ; …
Mit zunehmender Dauer der Befristung steigen die Anforderungen an den sachlichen Grund einer weiteren Befristung (BAG vom 26.06.1996 - 7 AZR 662/95).