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   BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95   

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https://dejure.org/1996,10766
BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95 (https://dejure.org/1996,10766)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 7 ABR 52/95 (https://dejure.org/1996,10766)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 7 ABR 52/95 (https://dejure.org/1996,10766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern einer privaten Sprachschule - Persönliche Abhängigkeit des Dienstverpflichteten - Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89

    Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. November 1990 (- 7 ABR 51/89 - ZTR 1991, 435, 436, zu B II 2 der Gründe) für die Vertragstypen "A" und "B" entschieden hat, wird durch diese Verträge keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet.

    Dementsprechend hat der Senat (Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, a.a.O.) auch für die Verträge vom Typ "A" und "B" ausgeführt, daß sich eine persönliche Abhängigkeit nicht aus der zeitlichen Bindung an die in Verfügbarkeitsplänen festgesetzten Zeiten ergibt.

    Diese äußeren Umstände schließen eine selbständige Tätigkeit nicht aus (BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, a.a.O., zu II 3 b der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 e der Gründe).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 28. November 1990 (- 7 ABR 51/89 -, a.a.O., zu II 3 c der Gründe) ausgeführt, weder die Bindung an einen bestimmten Unterrichtsstoff noch an die spezielle B.-Methode könne maßgeblich eine persönliche Abhängigkeit begründen, da es sich hierbei um die Abgrenzung des Vertragsgegenstandes handele.

    Ein solches Kontrollrecht der ordnungsgemäßen Erfüllung der geschuldeten Leistung ist - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. November 1990 (a.a.O., zu II 3 d der Gründe) ausgeführt hat - kein typisches Kennzeichen eines Arbeitsvertrages, sondern beschreibt das Recht eines jeden Gläubigers, die Erbringung einer geschuldeten Leistung auch zu kontrollieren.

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Die Möglichkeit der Mitgestaltung der Arbeitszeit ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 d der Gründe; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 5 der Gründe) ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft im Rahmen einer Lehrtätigkeit.

    Diese äußeren Umstände schließen eine selbständige Tätigkeit nicht aus (BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, a.a.O., zu II 3 b der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 e der Gründe).

    Der Senat hat auch im Rahmen seiner Entscheidungen zur Einordnung der Tätigkeit von Lehrkräften an einer Bildungseinrichtung bzw. Volkshochschuldozenten (Beschluß vom 30. Oktober 1991, a.a.O.; Urteil vom 13. November 1991, a.a.O.) der inhaltlichen und methodischen Bindung kein entscheidendes Gewicht beigemessen, so daß dieser Gesichtspunkt zur Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft der betroffenen Sprachlehrer entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht tragend war.

    Es spricht dann mehr für ein freies Mitarbeiterverhältnis, wenn die zu leistenden Dienste nicht nur rahmenmäßig umschrieben werden, sondern vertraglich festgelegt sind (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 5 a der Gründe).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Die Möglichkeit der Mitgestaltung der Arbeitszeit ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 d der Gründe; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 5 der Gründe) ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft im Rahmen einer Lehrtätigkeit.

    Der Senat hat auch im Rahmen seiner Entscheidungen zur Einordnung der Tätigkeit von Lehrkräften an einer Bildungseinrichtung bzw. Volkshochschuldozenten (Beschluß vom 30. Oktober 1991, a.a.O.; Urteil vom 13. November 1991, a.a.O.) der inhaltlichen und methodischen Bindung kein entscheidendes Gewicht beigemessen, so daß dieser Gesichtspunkt zur Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft der betroffenen Sprachlehrer entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht tragend war.

    Es spricht dann mehr für ein freies Mitarbeiterverhältnis, wenn die zu leistenden Dienste nicht nur rahmenmäßig umschrieben werden, sondern vertraglich festgelegt sind (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 5 a der Gründe).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Entscheidend ist insoweit, ob eine hypothetische Betrachtung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zum selben Wahlergebnis führt (BAG Beschluß vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - AP Nr. 1 zu § 16 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76

    Abhängigkeit - Musikbearbeiter - Freie Einteilung der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt sich die Frage des Mißbrauchs der Gestaltungsfreiheit erst, wenn ebensoviel für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses spricht wie dagegen (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 4 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Mit seiner Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Beschluß des Ersten Senats vom 27. Juli 1993 (- 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Betriebsrat herangezogenen Rechtsprechung des Fünften Senats (Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit) zur Einordnung der Tätigkeit von Volkshochschuldozenten.
  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94

    Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Betriebsrat herangezogenen Rechtsprechung des Fünften Senats (Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit) zur Einordnung der Tätigkeit von Volkshochschuldozenten.
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation ergibt sich daraus, daß der Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der übernommenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rechtsprechung, BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 29. Juni 1991 - 7 ABR 67/90 - AP Nr. 2 zu § 9 BetrVG 1972, zu B II 2 b aa der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94

    Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Oktober 1995 - 3 TaBV 8/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der

    b) Die Verkennung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts kann zwar die Anfechtung der Betriebsratswahl begründen, wenn durch die Beteiligung nicht wahlberechtigter Personen das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (BAG, Beschluss vom 26.06.1996, 7 ABR 52/95, n.v.).
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