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   BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00   

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https://dejure.org/2002,2259
BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00 (https://dejure.org/2002,2259)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 5 AZR 592/00 (https://dejure.org/2002,2259)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 (https://dejure.org/2002,2259)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung - Lohnausfall - Regelmäßige Arbeitszeit - Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit - Krankheitstage - Urlaubstage - Freizeitausgleich - Abfeiern von Überstunden - Festlohn

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EFZG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung Krankheit - Lohnausfallprinzip; Höhe der Entgeltfortzahlung; Mehrarbeit; Überstunden; Mehrarbeitszuschlag; Überstundenzuschlag; regelmäßige Arbeitszeit; individuelle Arbeitszeit; betriebliche Arbeitszeit; Arbeitszeitsockel; Schwankungen der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4; Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. 6. 1994 (BZMTV) §§ 2, 3,7
    Entgeltfortzahlung bei vereinbartem Festlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Überstunden bei Bemessung der Entgeltfortzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2236
  • DB 2002, 2439
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Damit fallen einerseits die bisher der regelmäßigen Arbeitszeit zugerechneten wiederholt anfallenden Überstunden (BAG 16. März 1988 - 5 AZR 40/87 - AP LohnFG § 1 Nr. 78 = EzA LohnFG § 1 Nr. 93; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21; zur bisherigen Rechtslage vgl. etwa noch Gola aaO § 4 Anm. 3.3.3) aus der Entgeltfortzahlung heraus.

    Deshalb genügt es nicht, einen Zeitraum von drei Monaten zugrunde zu legen (so noch Senat 8. Mai 1972 - 5 AZR 428/71 - AP LohnFG § 2 Nr. 3 = EzA LohnFG § 2 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21, zu I der Gründe für die Einbeziehung von Mehrarbeit vor Inkrafttreten des § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Maßgebend ist der Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate (Bestätigung von Senat 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 56, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Vielmehr hält der Senat an den im Urteil vom 21. November 2001 (- 5 AZR 296/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 56, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgestellten Grundsätzen fest.

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Allerdings sind die Überstunden - ohne Zuschläge - einzubeziehen, die der Arbeitnehmer im Urlaubszeitraum tatsächlich geleistet hätte (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 347 ff.).
  • BAG, 08.05.1972 - 5 AZR 428/71

    Regelmäßige Arbeitszeit und Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Deshalb genügt es nicht, einen Zeitraum von drei Monaten zugrunde zu legen (so noch Senat 8. Mai 1972 - 5 AZR 428/71 - AP LohnFG § 2 Nr. 3 = EzA LohnFG § 2 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21, zu I der Gründe für die Einbeziehung von Mehrarbeit vor Inkrafttreten des § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 444/62

    Erkrankung eines Arbeiters - Überstunden - Inhalt des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Hieraus resultiert die für die Entgeltfortzahlung maßgebliche im Durchschnitt tatsächlich angefallene Arbeitszeit (vgl. zu Arbeitszeitkonten auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zVv., zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 494/63

    Überstunden - Lohnabrechnungszeitraum

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Der Kläger kann Zinsen nicht schon ab dem Tag der Rechtshängigkeit, sondern erst ab dem folgenden Tag verlangen (vgl. zuletzt BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - zVv.).
  • LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 331/00

    Höhe eines Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankheitsfall ; Begriff der

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2000 - 12 Sa 331/00 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern

  • BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 40/87

    Berechnung der Lohnfortzahlung

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Es kommt darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer gearbeitet hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16; 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 1 a und b der Gründe; 26. Juni 2002 - 5 AZR 500/00 - zu I 2 a und b der Gründe) .

    Zur Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ist die Zahl der durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Arbeitsstunden (Zeitfaktor) mit dem hierfür jeweils geschuldeten Arbeitsentgelt (Geldfaktor) zu multiplizieren (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17; 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 1 c der Gründe; 26. Juni 2002 - 5 AZR 500/00 - zu I 2 c der Gründe) .

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7).
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifvertraglicher Referenzzeitraum von

    METV keinen Raum für die Einbeziehung von bezahlten Ausfallstunden bei der Bemessung der "durchschnittlichen Arbeitszeit" (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu III der Gründe) .
  • LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1158/21

    Stundengutschrift auf Arbeitszeitkonto bei krankheitsbedingtem Ausfall von

    Demgegenüber werden "Überstunden", für die keine Entgeltfortzahlungspflicht besteht, wegen bestimmter besonderer Umstände zusätzlich geleistet (BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 592/00).
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

    Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13

    Berechnung der Entgeltfortzahlung eines Wachmanns nach dem Referenzprinzip -

    Ist für den Umfang der individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit wie hier auf das gelebte Arbeitsverhältnis abzustellen, so sind Krankheits- und Urlaubstage nicht in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 61).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7).
  • LAG Hamm, 05.09.2007 - 18 Sa 372/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, regelmäßige Arbeitszeit, Kraftfahrer im

    Nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 - DB 2002, 2439) ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Klägers seine individuelle Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG zu Grunde zu legen.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04

    Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB);

    Ein solcher Vergleichszeitraum, der einer sicheren Erfassung des durchschnittlich erzielten Verdienstes dient, ist so zu bemessen, dass das Arbeitsverhältnis mit seinen Besonderheiten möglichst umfassend in den Blick kommt und Zufallsergebnisse vermieden werden (vgl. bezüglich des Vergleichszeitraums im Falle der Entgeltfortzahlung: BAG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00, AP Nr. 61 zu § 4 EntgeltFG).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Der Kläger kann Zinsen nicht schon ab dem Beginn der Rechtshängigkeit am 9. März 2001, sondern ab dem darauffolgenden Tag verlangen (BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266; 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7).
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