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   BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18   

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https://dejure.org/2019,17468
BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18 (https://dejure.org/2019,17468)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2019 - 5 AZR 178/18 (https://dejure.org/2019,17468)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 (https://dejure.org/2019,17468)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung überzahlter Honorare bei rückwirkender Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eines vermeintlich freien Mitarbeiters; Differenzierung zwischen individuell vereinbartem Honorar und üblicher Arbeitnehmervergütung; Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile zur ...

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung überzahlter Honorare bei rückwirkender Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eines vermeintlich freien Mitarbeiters

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung bei Rückabwicklung eines vermeintlich freien Dienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Scheinselbstständigkeit: Rückabwicklung von Zahlungen

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Scheinselbständigkeit kann teuer werden

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Scheinselbständigkeit kann teuer werden - auch für den freien Mitarbeiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vermeintlich freie Mitarbeit als Arbeitnehmer - und der Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Rückzahlung überzahlter Honorare

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines vermeintlich freien Dienstverhältnisses - Risiken für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer

  • esche.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Rückforderungsanspruch gegen Scheinselbständigen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines (vermeintlich) freien Mitarbeiter-Rechtsverhältnisses

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können bei nachträglich festgestellter Scheinselbstständigkeit von Freelancern überzahlte Honorare nach Bereicherungsrecht zurückverlangen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung zu viel bezahlten Honorars eines Scheinselbstständigen rechtmäßig

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Rückforderung von Honorar gegenüber einem (vermeintlich) freien Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der freie Mitarbeiter: Rückzahlungspflicht des Mehrverdienstes und Statusfeststellungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Risiken des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freier Mitarbeiter oder abhängig Beschäftigter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheinselbstständigkeit: Kostspielige Risiken für freie Mitarbeiter!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Statusfeststellungsverfahren als freier Mitarbeiter

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Zur Vergütungshöhe bei nachträglichem Arbeitnehmerstatus (Scheinselbstständigkeit)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheinselbständigkeit - auch Arbeitnehmern drohen sechstellige Nachforderungen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung von Arbeitnehmerrechten durch Scheinselbständige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 167, 144
  • NJW 2020, 170
  • ZIP 2020, 1532
  • NZA 2019, 1558
  • NZS 2020, 39
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Im Übrigen ist der Arbeitnehmer nicht ohne Rechtsgrund bereichert (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 1 a der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 101, 247) .

    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 814 BGB ist der Leistungsempfänger darlegungs- und beweispflichtig (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe; MüKoBGB/Schwab 7. Aufl. BGB § 814 Rn. 23) .

    Auch wenn der Arbeitnehmer lediglich die im Arbeitsverhältnis übliche Vergütung beanspruchen kann, muss sich der Arbeitgeber im Rahmen von § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB nicht nur diese Vergütung, sondern auch die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag anrechnen lassen (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 3 d der Gründe) .

    Auf der Grundlage des bisherigen Parteivorbringens kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um gleichbleibend geringe Überzahlungen gehandelt hätte und deshalb die Möglichkeit eines Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung bestünde (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 4 a bb der Gründe mwN) .

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Eine gerichtliche Feststellung des Arbeitnehmerstatus auf Antrag des Mitarbeiters ist zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Honorare nicht per se erforderlich (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 40, BAGE 120, 104) .

    Das Fehlen eines entsprechenden Antrags des Beklagten führt im Streitfall nicht dazu, dass ihm gegenüber dem Rückzahlungsverlangen der Klägerin Vertrauensschutz zuzubilligen wäre (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 37, aaO) .

    Selbst wenn die Unkenntnis der Klägerin von der zutreffenden Rechtslage auf grober Fahrlässigkeit beruht hätte, schlösse das den Rückforderungsanspruch nicht aus (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 34, BAGE 120, 104) .

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Im Übrigen ist der Arbeitnehmer nicht ohne Rechtsgrund bereichert (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 1 a der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 101, 247) .

    Eine frühere Inanspruchnahme des Mitarbeiters ist nicht zumutbar, weil vom Arbeitgeber ein widersprüchliches Verhalten verlangt würde (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 101, 247, insoweit zur Geltendmachung im Sinne einer tariflichen Ausschlussfristenregelung) .

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Für die Beurteilung, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, ist ebenso wie für die Feststellung des gewöhnlich nicht ausdrücklich geäußerten Willens die spezifische Fallgestaltung entscheidend (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - Rn. 26 mwN) .

    Es fehlt dann an einer Vergütungsvereinbarung für das in Wahrheit vorliegende Rechtsverhältnis (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    den Beklagten, trifft allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 16, BAGE 161, 33) .

    Dabei müsste die Klägerin die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in den Blick nehmen (dazu BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 12 mwN, BAGE 161, 33) .

  • BSG, 17.10.1990 - 11 BAr 39/90
    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Der hiernach legal definierte sozialversicherungsrechtliche Begriff der Beschäftigung umfasst zwar das Arbeitsverhältnis, ist mit diesem jedoch nicht vollkommen deckungsgleich (BSG 17. Oktober 1990 - 11 BAr 39/90 -; vgl. statt vieler auch: Stäbler in Krauskopf Stand Juni 2019 SGB IV § 7 Rn. 6; Segebrecht in Schlegel/Voelzke jurisPK-SGB IV 3. Aufl. § 7 Abs. 1 SGB IV Rn. 58, jeweils mwN) .

    Entsprechend kann die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer bestimmten Tätigkeit für deren arbeitsrechtliche Beurteilung keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen (BSG 17. Oktober 1990 - 11 BAr 39/90 -) .

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94

    Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Diesen muss der Arbeitgeber kraft Gesetzes selbst tragen (vgl. BAG 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 - zu B 1 der Gründe; 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 192) .
  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Außerdem finden auf freie Mitarbeiter eine Vielzahl von Arbeitnehmerschutzbestimmungen, etwa das Kündigungsschutzgesetz, keine Anwendung und kommen ihnen die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung mit den damit verbundenen Privilegierungen nicht zugute (BGH 7. Oktober 1969 - VI ZR 223/67 - zu II 2 b aa der Gründe; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 59 Rn. 31; Staudinger/Richardi/Fischinger BGB (2019) § 619a Rn. 69; ErfK/Preis 19. Aufl. BGB § 619a Rn. 19) .
  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 136, 54) .
  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
    Fehlt es an solchen Umständen und lässt sich durch ergänzende Vertragsauslegung die Höhe der Vergütung nicht zweifelsfrei bestimmen, führt dies zur Anwendung von § 612 Abs. 2 BGB und damit zu einem Anspruch auf die übliche Vergütung (vgl. BAG 5. Juli 2000 - 5 AZR 888/98 - zu B III der Gründe mwN; Reinecke RdA 2001, 357, 363) .
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2017 - 11 Sa 66/16

    Rückforderung überzahlter Honorare nach Feststellung eines

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 124/18

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96

    Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 1125/13
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Maßgebend ist der erklärte Parteiwille, wie er nach den Umständen des konkreten Falls aus der Sicht des Erklärungsempfängers zum Ausdruck kommt (§§ 133, 157 BGB; BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 24, BAGE 167, 144) .

    Es kommt hinzu, dass bei freien Dienstverträgen die Vergütung meist - wie im Streitfall - als "Honorar" oder ähnlich bezeichnet wird und der Vertrag häufig Regelungen über die Abführung der Umsatzsteuer enthält (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 167, 144) .

    Fehlt es an solchen Umständen und lässt sich durch ergänzende Vertragsauslegung die Höhe der Vergütung nicht zweifelsfrei bestimmen, führt dies zur Anwendung von § 612 Abs. 2 BGB und damit zu einem Anspruch auf die übliche Vergütung (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 167, 144) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts, eine etwaig in Bezug auf diesen Antrag zweitinstanzlich vorgenommene Klageerweiterung sei nach § 533 ZPO zulässig, unterliegt in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO keiner Nachprüfung (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 13) .
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Dem Beweispflichtigen obliegt sodann (nur) der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144; BGH 15. August 2019 - III ZR 205/17 - Rn. 19; 7. März 2019 - IX ZR 221/18 - Rn. 31; 4. Oktober 2018 - III ZR 213/17 - Rn. 15; 24. Juli 2018 - II ZR 305/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Es handelt sich hierbei um einfache Rechtsbegriffe und damit um Rechtstatsachen (zum Begriff "Arbeitsverhältnis" vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 19 f.) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Die Auferlegung der Beweislast für eine negative Tatsache ist nur in engen Grenzen zulässig (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 22; 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 25, BAGE 127, 102) .

    Von ihm kann nicht verlangt werden, alle theoretisch denkbaren Umstände auszuräumen, welche seine Unkenntnis - als negative Tatsache - begründen könnten (vgl. BGH 22. Oktober 2020 - IX ZR 208/18 - Rn. 11; vgl. auch BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144) .

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Maßgebend ist allein, ob der Begriff eine solche Einfachheit für sich beanspruchen kann (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 18 ff. mwN) .
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 167, 144) .
  • BGH, 30.11.2021 - II ZR 8/21

    Erstrecken der Kompetenz der Gesellschafter zur Bestellung eines besonderen

    Das Berufungsgericht hätte deshalb aufgrund des zu berücksichtigenden unstreitigen Vorbringens eine Saldierung vornehmen und in diesem Rahmen § 814 BGB zu Lasten der insofern als Leistungsempfängerin darlegungs- und beweispflichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18, NJW 2020, 170 Rn. 35 mwN) Klägerin anwenden können.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2020 - 1 Sa 115/19

    Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz,

    War anstelle eines Honorars für die Tätigkeit im Arbeitsverhältnis eine niedrigere Vergütung zu zahlen, umfasst der Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers nicht sämtliche Honorarzahlungen, sondern nur die Differenz zwischen den beiden Vergütungen (BAG, Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 178/18 - Juris, Rn. 15).

    Gleiches gilt, wenn der vermeintlich freie Mitarbeiter ein sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a Abs. 1, S. 1 SGB IV eingeleitet hat (BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 22).

  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19

    1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Hat der Arbeitgeber an den vermeintlich selbständig Beschäftigten ein "Honorar" gezahlt, kann aber nicht ohne weiteres angenommen werden, dass das gezahlte Entgelt demjenigen entspricht, was die Parteien auch bei Zugrundelegung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart hätten (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 26, Juris).

    Hat der Arbeitgeber an den vermeintlich selbständig Beschäftigten ein "Honorar" gezahlt, kann nicht in jedem Fall ohne weiteres angenommen werden, dass das gezahlte Entgelt demjenigen entspricht, was die Parteien auch bei Zugrundelegung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart hätten (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 26, Juris) .

    Denn einem freien Mitarbeiter wird in aller Regel zur Kompensation seines fehlenden arbeitsrechtlichen Schutzes und der höheren Risiken eine höhere Vergütung gezahlt (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 26, Juris) .

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 5 Sa 118/19

    Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz,

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 5 Sa 150/19

    Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz,

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2022 - L 1 BA 91/19

    Zulässigkeit eines Statusfeststellungsverfahrens nach Beendigung der ihm

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Aushilfstätigkeit im Bereich der

  • LAG München, 11.08.2023 - 7 Sa 610/22

    Rückabwicklung eines freien Mitarbeiterverhältnisses

  • LAG Nürnberg, 28.10.2020 - 3 Ta 109/20

    Rechtsweg - Entgeltrückforderung

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 321/20

    Rückzahlungsverpflichtung - überzahlte Vergütung - Unkenntnis der Nichtschuld -

  • LAG Köln, 13.02.2020 - 6 Sa 668/19

    Status; Arbeitnehmerbegriff; Treu und Glauben; zielgerichtetes Herbeiführen einer

  • ArbG Köln, 09.10.2019 - 18 Ca 3535/19

    Unterlassene Zielvereinbarung, Bonus, Primäranspruch und Schadensersatz

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

  • LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2022 - L 9 BA 3554/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20

    "Cutter(in)mbA" - Eingruppierung MTV Deutsche Welle

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2021 - 14 O 282/20
  • ArbG München, 10.11.2022 - 31 Ca 11764/21

    Vertrauenstatbestand, Sozialversicherungsrechtliche, Rechtsvorgänger,

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