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BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 84/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschluß ohne Sachverhaltsfeststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 91 Abs. 2; ZPO § 543
Beschlussverfahren: Sachverhaltsfeststellung - Aufhebung und Zurückverweisung bei Fehlen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 25.11.1987 - 1 BV 13/87
- LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1988 - 3 TaBV 2/88
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 84/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.01.1985 - 6 ABR 25/82
Erstattung von Schulungskosten für eine Schulungsveranstaltung eines …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 84/88
Ein solcher von Amts wegen zu berücksichtigender Mangel führt nicht nur im Urteilsverfahren zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO), sondern ebenso im Beschlußverfahren zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (vgl. BAG Beschluß vom 31. Januar 1985 - 6 ABR 25/82 - AP Nr. 2 zu § 92 ArbGG 1979). - BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87
Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 84/88
Ein solcher von Amts wegen zu berücksichtigender Mangel führt nicht nur im Urteilsverfahren zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO), sondern ebenso im Beschlußverfahren zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (vgl. BAG Beschluß vom 31. Januar 1985 - 6 ABR 25/82 - AP Nr. 2 zu § 92 ArbGG 1979). - LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1988 - 3 TaBV 2/88
Zur Frage einer Neuwahl des Betriebsrats wegen Ablehnung des Amtes eines …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 84/88
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. September 1988 - 3 TaBV 2/88 - aufgehoben.