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   BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94   

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BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94 (https://dejure.org/1995,9764)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1995 - 2 AZR 657/94 (https://dejure.org/1995,9764)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 657/94 (https://dejure.org/1995,9764)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, MDR 1995, 721) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Allerdings erfordern Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und im öffentlichen Dienst ergänzend Art. 33 Abs. 2 GG eine konkrete, einzelfallbezogene Würdigung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, die sein Verhalten nach dem Beitritt der neuen Bundesländer unter Prüfung der Fähigkeit und inneren Bereitschaft einbezieht, seine dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung glaubwürdig wahrzunehmen (BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93, a.a.O.).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a.a.O.) ausgeführt, die im öffentlichen Dienst der DDR notwendige und übliche Loyalität und Kooperation mit der SED könne nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung belegen.

    Die bei solchen, dem beruflichen Aufstieg dienenden, Qualifizierungsmaßnahmen an den Tag gelegte Kooperation im Rahmen der SED-Bildungspolitik kann für sich genommen nicht die mangelnde persönliche Eignung begründen (ebenso BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995, a.a.O., zu C I 3 b bb der Gründe).

    Dies entspricht auch dem vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a.a.O.) angelegten Maßstab, wenn dort für eine Nichteignung nach Abs. 4 Ziff. 1 EV beispielhaft Handlungen stark repressiven oder schädigenden Charakters als in Betracht kommend genannt werden und jedenfalls hohe Ränge im öffentlichen Dienst oder hauptamtliche Parteiarbeit eine Nichteignung indizieren sollen.

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, MDR 1995, 721) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetz-feindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 -, a.a.O., m.w.N.; Senatsurteile vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat nämlich im Urteil vom 13. Oktober 1994 (- 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß sich aus dem gültigen SED-Statut hinsichtlich der Aufgaben eines Parteisekretärs in den Grundorganisationen der SED keine detaillierten Aufgabenstellungen entnehmen ließen und daß es auch nicht offenkundig sei, welche Bedeutung das Amt des Parteisekretärs in der Schulwirklichkeit der DDR gehabt habe.

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, MDR 1995, 721) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetz-feindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 -, a.a.O., m.w.N.; Senatsurteile vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 -, a.a.O.).

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, MDR 1995, 721) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetz-feindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 -, a.a.O., m.w.N.; Senatsurteile vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 -, a.a.O.).

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nach dem Einigungsvertrag - Bedeutung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Richtig ist schließlich auch, daß durch die Tätigkeit als stellvertretende Direktorin eine festgestellte Indizwirkung verstärkt werden kann, zumal sich dieses Amt nicht ausschließlich auf den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens beschränkte, sondern parteinah ausgerichtet war (BAG Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 -, n.v., zu B III 2 c bb der Gründe und vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 340/93 -, n.v., zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Richtig ist schließlich auch, daß durch die Tätigkeit als stellvertretende Direktorin eine festgestellte Indizwirkung verstärkt werden kann, zumal sich dieses Amt nicht ausschließlich auf den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens beschränkte, sondern parteinah ausgerichtet war (BAG Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 -, n.v., zu B III 2 c bb der Gründe und vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 340/93 -, n.v., zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Was den kurzfristigen Besuch der Bezirksparteischule im Jahre 1986 (3 Monate) angeht, ist einem derartigen einmaligen und kurzfristigen Besuch ebenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 100/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels persönlicher

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Um annehmen zu können, die Klägerin habe sich in besonderer Weise mit dem SED-Staat identifiziert, hätte es daher zusätzlicher Umstände bedurft, so zum Beispiel einer nicht sachbezogenen, im Sinne der SED doktrinären Amtsführung (ebenso BAG Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 100/93 - n.v., zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats -

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Auch der Senat hat in den genannten Entscheidungen (vgl. zuletzt noch Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v.) betont, eine so kurzfristige Funktionswahrnehmung könne nicht als Indizierung einer besonderen Identifikation mit den SED-Zielen angesehen werden.
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, MDR 1995, 721) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93

    Eignung eines Leheres aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst -

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 427/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Entsprechendes gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts für den Besuch der Bezirksparteischule im Jahre 1989 (vgl. nur BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 657/94 - n.v., zu II 3 c der Gründe).

    Ebenso indiziert die Mitgliedschaft in der Schulparteileitung keine mangelnde Eignung (Senatsurteile vom 20. Juni 1995 - 8 AZR 508/93 - n.v., zu B III 5 a der Gründe; vom 24. August 1995 - 8 AZR 611/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe; Urteil des Zweiten Senats vom 26. Juli 1995, a.a.O., zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 15 Sa 768/04

    Beteiligung des Personalrats gem. §§ 92 Nr. 1; 79 Abs. 1 BPersVG; Kündigung wegen

    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 -, NZA 1984, 93 ff.; BAG, Urteil vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/94 -, NZA 1986, 359 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.01.2008 - 15 Sa 110/05

    Kündigung wegen krankheitsbedingten Fehlzeiten

    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82, NZA 1984, 93 f; Urteil vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/94 - NZA 1986, 359 f mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - BB 2000, 49).
  • LAG Hamm, 09.03.2006 - 15 Sa 431/05

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in Zukunft sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82, NZA 1984, 93 ff.; Urteil vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/94 - NZA 1986, 359 f. m.w.N.; Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - BB 2000, 49).
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