Rechtsprechung
   BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,823
BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06 (https://dejure.org/2007,823)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 8 AZR 707/06 (https://dejure.org/2007,823)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 (https://dejure.org/2007,823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung - Aufklärungspflicht

  • openjur.de

    Schadensersatz; Unfallversicherung; Entgangene Versicherungsleistung; Aufklärungspflicht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei Verletzung von Hinweispflichten und Aufklärungspflichten bezüglich einer zu ihren Gunsten bestehenden Unfallversicherung; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Versicherungsleistung; Anforderungen ...

  • Judicialis

    BGB § 167; ; BGB § ... 241; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 276; ; BGB § 516; ; BGB § 521; ; BGB § 1899; ; BGB § 1902; ; ZPO § 51; ; ZPO § 88; ; ZPO § 89; ; VVG § 33; ; VVG § 75; ; VVG § 76; ; VVG § 179; ; VVG § 182

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 167; BGB § 241; BGB § 242; BGB § 254; BGB § 276; BGB § 516; BGB § 521; BGB § 1899; BGB § 1902; ZPO § 51; ZPO § 88; ZPO § 89; VVG § 33; VVG § 75; VVG § 76; VVG § 179; VVG § 182
    Auskunftspflicht des Arbeitgebers über das Bestehen einer Gruppenunfallversicherung mit Direktanspruch des Arbeitnehmers

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Informationspflichten des Arbeitsgebers über eine solche

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Unfallversicherung; Entgangene Versicherungsleistung; Aufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch gegen Arbeitgeber wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht (hier: Verpflichtung zur Geltendmachung eigenen Anspruchs aus einer Gruppenunfallversicherung innerhalb einer Frist) ? Keine Beschränkung der Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Information über das Bestehen einer Unfallversicherung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Arbeitgebers wegen fehlender Information über betriebliche Unfallversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallversicherung für die Beschäftigten abgeschlossen - Doch die wussten davon nichts: Arbeitgeber ist schadenersatzpflichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle Unfallversicherung - Gefahr für Arbeitgeber

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Arbeitnehmer über dessen Unfallversicherung aufzuklären

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Invalidität: Arbeitgeber muss Schadensersatz wegen Fristversäumnis bei Unfallversicherung zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.7.2007)

    Arbeitgeber muss Beschäftigte über Unfallversicherung informieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 558
  • DB 2007, 2319
  • NZA-RR 2008, 560 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Sie beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (st. Rspr., vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104 = AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 3; 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25 mwN).

    Zwar hat jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen, jedoch sind im konkreten Falle immer das erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits zu beachten und gegeneinander abzuwägen (vgl. BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die in Betracht kommenden Maßnahmen Aussicht auf Erfolg versprechen und ihnen nicht im Einzelfalle Gesichtspunkte der Zumutbarkeit entgegenstehen (st. Rspr. BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25).

    Ebenso wenig wie der Geschädigte verpflichtet ist, zur Schadensabwehr oder -minderung Rechtsmittel einzulegen, wenn diese keine Aussicht auf Erfolg haben (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25), ist der Geschädigte verpflichtet, zur Schadensabwehr oder -minderung einen Rechtsstreit (weiter) zu führen, dessen Erfolgsaussichten höchst zweifelhaft sind (BGH 9. Dezember 1965 - II ZR 177/63 - VersR 1966, 340).

  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 417/57

    Versorgungsversprechen - Arbeitsrechtliche Ruhegehaltsversprechen - Beendigung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Vom Arbeitgeber freiwillig zu Gunsten seiner Arbeitnehmer im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis und die geleistete Arbeit gegebene Zusagen stellen kein Schenkungsversprechen dar (BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 417/57 - BAGE 8, 38 = AP BGB § 518 Nr. 2).
  • BGH, 09.12.1965 - II ZR 177/63
    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Ebenso wenig wie der Geschädigte verpflichtet ist, zur Schadensabwehr oder -minderung Rechtsmittel einzulegen, wenn diese keine Aussicht auf Erfolg haben (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25), ist der Geschädigte verpflichtet, zur Schadensabwehr oder -minderung einen Rechtsstreit (weiter) zu führen, dessen Erfolgsaussichten höchst zweifelhaft sind (BGH 9. Dezember 1965 - II ZR 177/63 - VersR 1966, 340).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Ob eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits als verschuldete "Nichtabwendung" des Schadens iSd. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu werten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Erfolgsaussicht der Klage und dem Interesse des Geschädigten an der alsbaldigen Streitbeendigung (vgl. BGH 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - NJW 1989, 99).
  • BVerwG, 31.08.1970 - III C 144.69
    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Diese Vollmachtserteilung durch die Betreuer ist zugleich als Genehmigung aller zuvor von der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vollmachtlos vorgenommenen Prozesshandlungen anzusehen (BVerwG 31. August 1970 - III C 144.69 - WM 1970, 1266).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Insbesondere trifft den Arbeitgeber eine Auskunftspflicht, wenn der Arbeitnehmer in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, im Ungewissen ist, während der Arbeitgeber unschwer Auskunft geben kann (vgl. BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 5).
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Da keine Einwilligung der Klägerin in den Abschluss dieser Unfallversicherung vorliegt, handelt es sich bei dieser nicht um eine sog. Eigenversicherung iSd. § 179 Abs. 3 VVG, sondern um eine Fremdversicherung nach § 179 Abs. 2 VVG (BAG 18. Februar 1971 - 5 AZR 318/70 - AP VVG § 179 Nr. 2; 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - AP VVG § 179 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 54; 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - AP VVG § 179 Nr. 5 = EzA VVG § 179 Nr. 1).
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Die Zulassung liegt im freien, pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BAG 18. Dezember 1964 - 5 AZR 109/64 - BAGE 17, 32 = AP ZPO § 89 Nr. 1).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Die Pflichten können sich auch auf Aufklärung des Vertragspartners richten (st. Rspr., vgl. BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 - AP BGB § 618 Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 618 Nr. 2; 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1).
  • BAG, 18.02.1971 - 5 AZR 318/70

    Versicherungsnehmer - Versicherungsvertrag - Gefahrperson

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
    Da keine Einwilligung der Klägerin in den Abschluss dieser Unfallversicherung vorliegt, handelt es sich bei dieser nicht um eine sog. Eigenversicherung iSd. § 179 Abs. 3 VVG, sondern um eine Fremdversicherung nach § 179 Abs. 2 VVG (BAG 18. Februar 1971 - 5 AZR 318/70 - AP VVG § 179 Nr. 2; 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - AP VVG § 179 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 54; 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - AP VVG § 179 Nr. 5 = EzA VVG § 179 Nr. 1).
  • LAG Hamburg, 14.07.2006 - 6 Sa 105/05

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung

  • BGH, 14.06.1995 - XII ZB 177/94

    Erteilung einer Prozeßvollmacht durch schlüssiges Verhalten; Verschulden der

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 839/95

    Gruppen-Unfallversicherung; Verrechnung der Versicherungssumme mit den Kosten der

  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Die Pflichten können sich auch auf Aufklärung des Vertragspartners richten (st. Rspr., vgl. Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).

    Dabei sind insbesondere das erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits zu beachten und gegeneinander abzuwägen (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).

    bb) Die Rechtsprechung hat eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auch dann bejaht, wenn dieser in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, im Ungewissen ist, während der Arbeitgeber unschwer Auskunft geben kann (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6 mwN).

    Je größer das für den Arbeitgeber erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers und je leichter dem Arbeitgeber die entsprechende Information möglich ist, desto eher ergeben sich Auskunfts- und Informationspflichten für den Arbeitgeber (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    (1) Die Einwendung des Mitverschuldens ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern eine Partei die entsprechenden Tatsachen vorträgt oder diese unstreitig sind (BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - Rn. 44 mwN) .

    Die Schadensabwendungs- und Schadensminderungspflicht kann dem Geschädigten auch das Beschreiten des Rechtswegs gebieten (st. Rspr. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - Rn. 44 mwN) .

  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 20 VA 19/19

    Rechtliches Interesse des Rechtsschutzversicherers an Akteneinsicht

    In der nachträglichen Vollmachtserteilung ist vorliegend zugleich die schlüssig erklärte Genehmigung der bis dahin seitens der Verfahrensbevollmächtigten erfolgten Verfahrensführung zu sehen (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.2007, Az. 8 AZR 707/06, Tz. 24; BVerwG, Urteil vom 31-08.1970, Az. III C 144.69, Leitsatz; beide zitiert nach juris; Pieckenbrock in BeckOK ZPO, 36. Edition, Stand: 01.03.2020; § 89 ZPO, Rn. 19).
  • OLG Celle, 07.11.2013 - 13 Verg 8/13

    Notwendigkeit einer vollständigen Offenlegung der Bewertungsmaßstäbe im

    In der nachträglichen Erteilung der gemeinsamen Prozessvollmacht durch E. Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH (im Folgenden E. GmbH) ist zugleich die Genehmigung aller zuvor von den Verfahrensbevollmächtigten vollmachtlos vorgenommenen Prozesshandlungen zu sehen (vgl. nur BAG, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 , [...] Rn. 24; Piekenbrock in Vorwerk/ Wolf, Beck-OK ZPO , Stand: 15. Juli 2013, § 89 Rn. 19; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 89 Rn. 11).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb

    Auch kann in der Erteilung einer Vollmacht für den bisherigen Vertreter zugleich die Genehmigung aller zuvor vollmachtlos vorgenommenen Prozesshandlungen gesehen werden (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06, juris Rn 24; BGH 02.07.1953 - IV ZB 49/53).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 211/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente - zeitratierliche

    Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers wurde (teilweise) schon dann bejaht, wenn der Arbeitnehmer in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, im Ungewissen war, während der Arbeitgeber unschwer Auskunft hätte erteilen können (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06 - EzA § 611 BGB 2002 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - 11 Sa 296/11

    Altersteilzeit - Auslegung eines Vertragsangebots - Beginn und Ende des

    Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers wurde teilweise schon dann bejaht, wenn der Arbeitnehmer in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder über den Umfang seiner Rechte, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen im ungewissen war, während der Arbeitgeber hierzu unschwer hätte Auskunft erteilen können (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06 - EzA § 611 BGB 2002 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).
  • ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1791/07

    SEA Ansprüche Abfindung BV; Auslegung Ausgleichsklausel, Mitverschulden

    Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn den Arbeitnehmer an der Verursachung des Schadens ein wesentliches Mitverschulden trifft (BAG, Urteil vom 26.07.2007, 8 AZR 707/06, EzA § 611 BGB 2002, Arbeitgeberhaftung Nr. 6; BAG, Urteil vom 29.05.2002, 5 AZR 105/01, NZA 2002, 1360).
  • LAG München, 21.01.2015 - 5 Sa 558/14

    Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Eigenkündigung des

    Die Pflichten können sich auch auf Aufklärung des Vertragspartners richten (vgl. BAG v. 26.07.2007 - 8 AZR 707/06, Rn. 28; v. 14.12.2006 - 8 AZR 628/05, Rn. 14).
  • ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1793/07

    SEA, Ansprüche Abfidnung BV

    Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn den Arbeitnehmer an der Verursachung des Schadens ein wesentliches Mitverschulden trifft (BAG, Urteil vom 26.07.2007, 8 AZR 707/06, EzA § 611 BGB 2002, Arbeitgeberhaftung Nr. 6; BAG, Urteil vom 29.05.2002, 5 AZR 105/01, NZA 2002, 1360).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht