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   BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06   

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BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 (https://dejure.org/2007,1572)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 (https://dejure.org/2007,1572)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 (https://dejure.org/2007,1572)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes

  • openjur.de

    Schadensersatz; Auflösungsverschulden des Arbeitgebers; Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Feststellung eines Schadenersatzanspruchs zur Insolvenztabelle wegen Auflösungsverschuldens als Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) als eine Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abfindungsanspruch für Verlust des Arbeitsverhältnisses bei Insolvenz

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes

  • Judicialis

    ZPO § 555; ; ZPO § 557; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 628 Abs. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Kündigung; Schadensersatz; Prozessrecht - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers; Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz aus § 628 Abs. 2 BGB (Auflösungsverschulden) wegen Verlusts des Bestandsschutzes ? Ausschluss bei Vorliegen eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers zur Zeit der Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenersatz - Auflösungsverschulden des ArbG: Wann ist der Verlust des Bestandsschutzes zu entschädigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 301
  • MDR 2008, 152
  • NZA 2007, 1419
  • DB 2007, 2716
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist, spielt keine Rolle (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B II 3 c aa der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 b aa der Gründe).

    Dieser Anspruch tritt kumulativ zu dem Anspruch auf Ersatz des Vergütungsausfalls hinzu, wenn der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei unberechtigter fristloser Kündigung des Arbeitgebers zum Kündigungstermin einer (umgedeuteten) ordentlichen Kündigung hätte gestellt werden können (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B III 2 d bb der Gründe).

    Das Gesetz selbst bestimmt in den §§ 9, 10 KSchG den Wert für den Bestandsschutz, wenn ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer unzumutbar ist (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B III 2 d aa der Gründe).

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist, spielt keine Rolle (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B II 3 c aa der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 b aa der Gründe).

    bb) Das Berufungsgericht hat die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechenden Umstände bedacht und bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze verletzt (vgl. zum Prüfungsmaßstab des unbestimmten Rechtsbegriffs eines wichtigen Grundes BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14 = EzA BGB § 628 Nr. 21, zu II 2 b cc (1) der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 a der Gründe).

    Jedoch ist eine Abmahnung ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn keine Aussicht auf Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten besteht (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    bb) Das Berufungsgericht hat die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechenden Umstände bedacht und bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze verletzt (vgl. zum Prüfungsmaßstab des unbestimmten Rechtsbegriffs eines wichtigen Grundes BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14 = EzA BGB § 628 Nr. 21, zu II 2 b cc (1) der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 a der Gründe).

    c) Das Landesarbeitsgericht hat richtig erkannt, dass die Klägerin bei ihrer fristlosen Kündigung die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt hat und dadurch eine weitere Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB erfüllt ist (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14 = EzA BGB § 628 Nr. 21, zu II 2 b dd der Gründe; ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 628 BGB Rn. 51; KR-Weigand § 628 BGB Rn. 22).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    aa) Eine wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140, zu II 2 a der Gründe; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139, zu II 1 a der Gründe).
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Ob sie als Reserveursache bei der Schadensberechnung zu beachten sind (BGH 22. Januar 1959 - III ZR 148/57 - BGHZ 29, 207; 1. Februar 1994 - VI ZR 229/92 - BGHZ 125, 56; Larenz Lehrbuch des Schuldrechts Band I Allgemeiner Teil § 30 I; Palandt/Heinrichs BGB 66. Aufl. Vorb v § 249 Rn. 102; Soergel-Mertens BGB 12. Aufl. Vor § 249 Rn. 154 ff.; Erman-Kuckuk BGB 10. Aufl. Vor § 249 Rn. 82), kann dahinstehen.
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    aa) Eine wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140, zu II 2 a der Gründe; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.05.1966 - 2 AZR 308/65

    Schadensersatzpflicht - Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Es kommt nicht darauf an, ob der Kündigungsgegner sich auf seine Kündigungsmöglichkeit beruft und beweist, dass er sie ausgeübt hätte (BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 17; 12. Mai 1966 - 2 AZR 308/65 - BAGE 18, 307 = AP HGB § 70 Nr. 9; BGH 29. November 1965 - VII ZR 202/63 - BGHZ 44, 271, 277; Schulte FS Schwerdtner S. 183, 190; Hanau Die Kausalität der Pflichtwidrigkeit S. 159; Canaris Anm. SAE 1967, 77 f.; Bötticher AcP 158, 385; Molitor Die Kündigung 2. Aufl. S. 306).
  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 35/88

    Betriebsstillegung: Voraussetzungen - Eigenkündigungen der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Kündigen die Arbeitnehmer eines Betriebs wegen erheblicher Lohnrückstände ihre Arbeitsverhältnisse fristlos, so liegt darin allein noch keine vom Arbeitgeber geplante oder durchgeführte Betriebsstilllegung (BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 24).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Ob sie als Reserveursache bei der Schadensberechnung zu beachten sind (BGH 22. Januar 1959 - III ZR 148/57 - BGHZ 29, 207; 1. Februar 1994 - VI ZR 229/92 - BGHZ 125, 56; Larenz Lehrbuch des Schuldrechts Band I Allgemeiner Teil § 30 I; Palandt/Heinrichs BGB 66. Aufl. Vorb v § 249 Rn. 102; Soergel-Mertens BGB 12. Aufl. Vor § 249 Rn. 154 ff.; Erman-Kuckuk BGB 10. Aufl. Vor § 249 Rn. 82), kann dahinstehen.
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
    Da § 113 InsO keinen selbstständigen Kündigungsgrund für das Insolvenzverfahren enthält, bedarf auch eine Kündigung des Insolvenzverwalters der sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - BAGE 104, 131 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 816/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74

    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 2 Sa 1573/05
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 109/18

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden - Kündigungsberechtigung -

    Dieses ist schon deshalb zu bejahen, weil nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Schuldnerin gemäß § 178 Abs. 3 InsO an die Feststellungen gebunden ist (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 19).

    Ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist, spielt keine Rolle (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 24).

    Die künftige Gewährung von Insolvenzgeld führt jedoch nicht zum Wegfall des Kündigungsrechts, weil sie das pflichtwidrige Verhalten des Arbeitgebers nicht beseitigt (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 26).

    Jedoch ist eine Abmahnung ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn keine Aussicht auf Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten besteht (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 28).

    Treten fortlaufend neue kündigungsrelevante Tatsachen ein, die zur Störung des Arbeitsverhältnisses führen, so wird die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten, wenn der Dauertatbestand bis in die letzten 2 Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat und damit die Störung des Arbeitsverhältnisses nicht abgeschlossen war (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 29).

    Für die Feststellung des Schadens kommt es daher nicht darauf an, ob unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände - hier die massearme Insolvenz der Insolvenzschuldnerin - eine Abfindung gezahlt worden wäre, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer in einem durch das Kündigungsschutzgesetz bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis gestanden hat (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 31 und BAG 21.05.2008 - 8 AZR 623/07, Rn. 31).

    Vielmehr besteht dann nach dem Schutzzweck des § 628 Abs. 2 BGB kein über den Verdienstausfall für die Dauer der Kündigungsfrist hinaus auszugleichender Schaden, wenn der Arbeitgeber seinerseits das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen könnte (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 33 und BAG 21.05.2008 - 8 AZR 623/07, Rn. 34).

    aa) Eine wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 35).

    Zwar kann ein Arbeitgeber eine Betriebsstilllegung auch durchführen, indem er die Arbeitnehmer etwa durch Nichtzahlung des Lohns zu einer Eigenkündigung veranlasst; dies setzt aber voraus, dass er mit Rücksicht auf eine von ihm geplante Betriebsstilllegung handelt (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 35).

    Da § 113 InsO keinen selbstständigen Kündigungsgrund für das Insolvenzverfahren enthält, bedarf auch eine Kündigung im Insolvenzverfahren der sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 37).

    Denn dies ist nur bei Schäden in Betracht zu ziehen, die sich im Laufe der Zeit der Höhe nach entwickeln, wie z.B. Erwerbsminderungen oder Nutzungsausfall (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 38).

    a) Wie oben unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.07.2007 - (8 AZR 796/06, Rn. 38) festgestellt, ist eine später eintretende Kündigungsmöglichkeit, hier die Entscheidung des Beklagten als Insolvenzverwalter, sämtliche Arbeitsverhältnisse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.08.2015 zu kündigen, bei der Schadenberechnung nicht zu beachten.

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

    Dem stehen § 331a Satz 2, § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO entgegen, da in der Revisionsinstanz bisher keine zweiseitige mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 10, BAGE 123, 301) .
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07

    Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des

    Es kommt nicht darauf an, ob der Kündigungsgegner sich auf seine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich beruft und beweist, dass er sie ausgeübt hätte (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - AP BGB § 628 Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 628 Nr. 6 mwN; BGH 3. März 1993 - VIII ZR 101/92 - BGHZ 122, 9).

    Vielmehr besteht dann nach dem Schutzzweck des § 628 Abs. 2 BGB kein über den Verdienstausfall für die Dauer der Kündigungsfrist hinaus auszugleichender Schaden, wenn der Arbeitgeber seinerseits das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen könnte (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - aaO).

  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Eine Entscheidung nach Aktenlage kam gemäß § 331a Satz 2, § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht in Betracht, da in der Revisionsinstanz zuvor keine zweiseitige mündliche Verhandlung stattgefunden hatte (BAG 6. Juni 2023 - 9 AZR 272/22 - Rn. 11; 8. Mai 2014 - 6 AZR 465/12 - Rn. 9; 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 10 mwN, BAGE 123, 301) .
  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

    Dem stehen § 331a Satz 2, § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO entgegen, weil in der Revisionsinstanz bisher keine zweiseitige mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 10 mwN, BAGE 123, 301; BGH 4. April 1962 - V ZR 110/60 - zu A der Gründe, BGHZ 37, 79) .

    Die Fiktion des § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach das tatsächliche Vorbringen des Klägers als zugestanden gilt, ist jedoch nicht anzuwenden, weil das Revisionsgericht auf der Grundlage des schon vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalts zu entscheiden hat (vgl. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 12, BAGE 123, 301; GK-ArbGG/Mikosch Stand April 2011 § 73 Rn. 133; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 145) .

  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13

    Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung

    Auch daran fehlt es vorliegend, sodass dahinstehen kann, ob überhaupt ein "Recht am Arbeitsplatz" im Sinne eines räumlich-gegenständlichen Bereichs oder das "Recht am Arbeitsverhältnis" im Sinne eines alleinigen Verfügungsrechts des Arbeitnehmers als absolutes Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 175/01 - zu B I 2 c der Gründe; vgl. auch 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - Rn. 11; sowie 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 32, BAGE 123, 301) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08

    Abfindung bei Eigenkündigung

    Das Arbeitsgericht setze sich (auch) mit der von ihm vertretenen Rechtsauffassung in diametralen Widerspruch zur Entscheidung des BAG vom 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 -.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 139/18

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden - Kündigungsberechtigung -

    Dieses ist schon deshalb zu bejahen, weil nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Schuldnerin gemäß § 178 Abs. 3 InsO an die Feststellungen gebunden ist (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 19).

    Vielmehr besteht dann nach dem Schutzzweck des § 628 Abs. 2 BGB kein über den Verdienstausfall für die Dauer der Kündigungsfrist hinaus auszugleichender Schaden, wenn der Arbeitgeber seinerseits das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen könnte (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 33 und BAG 21.05.2008 - 8 AZR 623/07, Rn. 34).

    a) Eine wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 35).

  • LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 664/19

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Der Schadensersatzanspruch aus § 628 Abs. 2 BGB stellt üblicherweise eine Kombination aus entgangenem Entgelt und Abfindung für den Verlust des sozialen Besitzstandes dar (BAG v. 26.07.2007- 8 AZR 796/06).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 163/18

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden - Kündigungsberechtigung -

    Dieses ist schon deshalb zu bejahen, weil nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Schuldnerin gemäß § 178 Abs. 3 InsO an die Feststellungen gebunden ist (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 19).

    Vielmehr besteht dann nach dem Schutzzweck des § 628 Abs. 2 BGB kein über den Verdienstausfall für die Dauer der Kündigungsfrist hinaus auszugleichender Schaden, wenn der Arbeitgeber seinerseits das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen könnte (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 33 und BAG 21.05.2008 - 8 AZR 623/07, Rn. 34).

    aa) Eine wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (BAG 26.07.2007 - 8 AZR 796/06, Rn. 35).

  • LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung; Frage des Rechtsmissbrauchs; Einstweilige

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2015 - 9 K 2555/13

    Für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gilt § 287 Abs. 1 ZPO.

  • OLG Stuttgart, 10.12.2015 - 19 U 57/15

    Dienstvertrag: Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Rechnung nach deren

  • LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11

    Angemessene Ausbildungsvergütung

  • ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21

    Schadensersatzanspruch nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung

  • LSG Hessen, 22.05.2013 - L 6 AL 5/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung - Verkürzung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - 2 Sa 122/16

    Auflösungantrag - Abfindung - Unzumutbarkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2010 - L 3 AL 4596/09
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2010 - 7 Sa 177/10

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 735/09

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden - Lohnrückstand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 683/09

    Eigenkündigung wegen Lohnrückstand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 13/10

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden - Lohnrückstand

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08

    Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs 2 BGB bei außerordentlicher Eigenkündigung

  • LAG Thüringen, 17.11.2009 - 7 Sa 414/08
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 816/06
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