Rechtsprechung
BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Widerrufs einer Prokura - Unabhängigkeit der vertragsrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers - Ausschaltung des Widerrufsrechts des Arbeitgebers oder Dienstberechtigten durch das Vertragsverhältnis - Verfassungsgemäßheit des § 52 Abs. 1 HGB ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 52 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.04.1983 - 1 Ca 85/83
- LAG Hessen, 22.08.1984 - 10 Sa 1136/83
- BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85
Papierfundstellen
- NJW 1987, 862
- ZIP 1987, 125
- NZA 1987, 202
- BB 1987, 131
- JR 1987, 132
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.09.1970 - 2 AZR 439/69
Fristlose Kündigung des Prokuristen wegen Entzug der Prokura
Auszug aus BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85
Diese Rechtslage ist seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum unstreitig (BAG vom 17. September 1970 - 2 AZR 439/69 - AP Nr. 5 zu § 628 BGB, zu 2 der Gründe; RAG 3, 281;… Brüggemann/Würdinger, HGB, 3. Aufl., § 52 Anm. 3;… Schlegelberger/Schröder, HGB, 5. Aufl., § 52 Rz 1, 2;… Baumbach/Lauterbach/Duden/Hopt, HGB, 26. Aufl., § 52 Anm. 1).Ob ein Arbeitgeber, der entgegen seiner Zusage seinem Arbeitnehmer keine Prokura erteilt oder wieder erteilt, schadenersatzpflichtig wird oder seinem Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt (vgl. BAG Urteil vom 17. September 1970 - 2 AZR 439/69 - AP Nr. 5 zu § 628 BGB; RAG 3, 281; BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969, zu D der Gründe), ist eine Frage, die im Streitfall vom Senat nicht zu entscheiden ist.
- BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Auszug aus BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85
Ob ein Arbeitgeber, der entgegen seiner Zusage seinem Arbeitnehmer keine Prokura erteilt oder wieder erteilt, schadenersatzpflichtig wird oder seinem Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt (vgl. BAG Urteil vom 17. September 1970 - 2 AZR 439/69 - AP Nr. 5 zu § 628 BGB; RAG 3, 281; BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969, zu D der Gründe), ist eine Frage, die im Streitfall vom Senat nicht zu entscheiden ist. - BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54
Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit
Auszug aus BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85
Ob ein Arbeitgeber, der entgegen seiner Zusage seinem Arbeitnehmer keine Prokura erteilt oder wieder erteilt, schadenersatzpflichtig wird oder seinem Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt (vgl. BAG Urteil vom 17. September 1970 - 2 AZR 439/69 - AP Nr. 5 zu § 628 BGB; RAG 3, 281; BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969, zu D der Gründe), ist eine Frage, die im Streitfall vom Senat nicht zu entscheiden ist.
- ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
Verbindlichkeit einer Weisung
zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche, abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche, abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".87) S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche, abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".
- ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des …
dazu anschaulich etwa BAG 17.3.1988 - 2 AZR 576/87 - NZA 1989, 261, 263 [II.6 d, bb.], wonach "subjektive Elemente eines Sachverhalts" möglichst nicht "zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden" sollten.S. dazu anschaulich etwa BAG 17.3.1988 - 2 AZR 576/87 - NZA 1989, 261, 263 [II.6 d, bb.], wonach "subjektive Elemente eines Sachverhalts" möglichst nicht "zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden" sollten., greifen befasste Gerichte für Arbeitssachen spätestens 89 S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".89 ) S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche ,abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche ,abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".99) S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche ,abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".
- LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
Unwirksame Abberufung als Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne …
Die Berufungsausübung als Prokurist steht unter dem jederzeitigen handelsrechtlichen Widerrufsrecht aus § 52 Abs. 1 HGB (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1986 - 2 AZR 94/85 - NZA 1987, 202 f.). - LAG Baden-Württemberg, 19.06.1992 - 15 Sa 19/92
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Umfang und Inhalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 425/87
Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Rechtliches Interesse an der …
Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch - wie hier - einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 1 und 2 der Gründe; BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 26. August 1986 - 3 AZR 94/85 - AP Nr. 1 zu § 52 HGB, zu II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).