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   BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87   

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BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87 (https://dejure.org/1988,4948)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1988 - 7 AZR 720/87 (https://dejure.org/1988,4948)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1988 - 7 AZR 720/87 (https://dejure.org/1988,4948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule - Sachliche Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages - Drittmittelfinanziertes Forschungsprojekt - Dauer der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Dagegen enthalten die Urteile des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 - (BAGE 37, 283 ff. und 305 ff. = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), die sich mit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Lehrern im Landesdienst befassen, Formulierungen, die darauf hindeuten, daß der Zweite Senat die sachliche Rechtfertigung der Befristung nach Grund und Dauer als zwei gesonderte Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages ansieht.

    In beiden Urteilen heißt es, das Interesse des beklagten Landes, möglichst bald wieder zur Regel der Beschäftigung der Lehrer im Beamtenverhältnis zurückzukehren, könne die Befristung, "zumindest aber die vereinbarte Dauer des Arbeitsverhältnisses", nicht rechtfertigen (BAGE 37, 283, 298 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 3 der Gründe, und BAGE 37, 305, 320 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B III 3 der Gründe).

    In dem zuerst genannten Urteil werden darüber hinaus unter B III 2 der Gründe Erwägungen über die - schließlich aber offengelassene - Frage angestellt, ob in entsprechender Anwendung des § 315 BGB ausnahmsweise eine Korrektur einer "unzulässig kurzen Dauer der Befristung" durch die Festlegung einer längeren Befristung möglich ist (BAGE 37, 283, 304, aaO).

  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ist bei der Prüfung, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, neben den Gründen für die Befristung auch deren Dauer in Betracht zu ziehen; die gewählte Dauer des Vertrages muß sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (seit dem Urteil vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAGE 31, 40, 44; 32, 274, 280; 36, 235, 237 f. = AP Nr. 46, 56 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Senat hat deshalb bereits die Befristung des Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zur Förderung seiner Promotion für die Dauer von drei Jahren als sachlich gerechtfertigt anerkannt, obwohl für die Promotion insgesamt ein Zeitraum von fünf Jahren als angemessen anzusehen war (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 574/84

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Wissenschaftlicher

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar (BAGE 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu B I 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 351/83 -, zu III 1 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, unter II 3 a der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ebenso ist anerkannt, daß die begrenzte sachliche Zielsetzung, die ein Drittmittelgeber mit der zeitlich begrenzten Finanzierung eines Arbeitsplatzes in dem von ihm geförderten Forschungsprojekt verfolgt, auch für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als dem Empfänger der Drittmittel erheblich wird und sich damit als Sachgrund für eine entsprechende Befristung eignet (vgl. BAGE 41, 110, 116 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 der Gründe; vgl. insgesamt auch Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, aaO).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Dagegen enthalten die Urteile des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 - (BAGE 37, 283 ff. und 305 ff. = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), die sich mit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Lehrern im Landesdienst befassen, Formulierungen, die darauf hindeuten, daß der Zweite Senat die sachliche Rechtfertigung der Befristung nach Grund und Dauer als zwei gesonderte Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages ansieht.

    In beiden Urteilen heißt es, das Interesse des beklagten Landes, möglichst bald wieder zur Regel der Beschäftigung der Lehrer im Beamtenverhältnis zurückzukehren, könne die Befristung, "zumindest aber die vereinbarte Dauer des Arbeitsverhältnisses", nicht rechtfertigen (BAGE 37, 283, 298 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 3 der Gründe, und BAGE 37, 305, 320 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar (BAGE 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu B I 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 351/83 -, zu III 1 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, unter II 3 a der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ist bei der Prüfung, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, neben den Gründen für die Befristung auch deren Dauer in Betracht zu ziehen; die gewählte Dauer des Vertrages muß sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (seit dem Urteil vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAGE 31, 40, 44; 32, 274, 280; 36, 235, 237 f. = AP Nr. 46, 56 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ist bei der Prüfung, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, neben den Gründen für die Befristung auch deren Dauer in Betracht zu ziehen; die gewählte Dauer des Vertrages muß sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (seit dem Urteil vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAGE 31, 40, 44; 32, 274, 280; 36, 235, 237 f. = AP Nr. 46, 56 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Dies ist erst dann der Fall, wenn die Dauer der Befristung des Arbeitsvertrages derart hinter der voraussichtlichen Dauer des Befristungsgrundes zurückbleibt, daß eine sinnvolle, dem Sachgrund der Befristung entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (vgl. BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule).

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Mit seiner eben dargestellten Auffassung, daß die Dauer der Befristung für sich allein keiner besonderen sachlichen Rechtfertigung bedarf, sondern nur im Rahmen der Prüfung des sachlichen Befristungsgrundes selbst Bedeutung gewinnt, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des für Befristungsfragen ebenfalls zuständigen Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - (AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Ebenso ist anerkannt, daß die begrenzte sachliche Zielsetzung, die ein Drittmittelgeber mit der zeitlich begrenzten Finanzierung eines Arbeitsplatzes in dem von ihm geförderten Forschungsprojekt verfolgt, auch für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als dem Empfänger der Drittmittel erheblich wird und sich damit als Sachgrund für eine entsprechende Befristung eignet (vgl. BAGE 41, 110, 116 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 der Gründe; vgl. insgesamt auch Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, aaO).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Nach inzwischen einhelliger und ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt vieler: BAGE 49, 73, 79 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe) ist bei mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Berechtigung und damit ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
    Die bei der Befristungskontrolle unter dem Gesichtspunkt der Umgehung zwingenden Kündigungsschutzrechts zu beantwortende Frage kann also nur lauten, ob verständige und verantwortungsbewußte Parteien unter den im Einzelfall gegebenen Umständen anstelle des befristeten einen unbefristeten und damit dem Kündigungsschutz unterliegenden Arbeitsvertrag geschlossen hätten (BAGE GS 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe), nicht aber, ob statt der vereinbarten Befristung eine andere Befristung sachgerecht gewesen wäre; denn auch eine andere Befristung würde dem Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz verschaffen.
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

  • BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78

    Abschluß befristeter Arbeitsverträge - Schulbehörde - Aushilfskräften ohne

  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

  • BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
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