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   BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63   

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https://dejure.org/1963,919
BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63 (https://dejure.org/1963,919)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1963 - 5 AZR 2/63 (https://dejure.org/1963,919)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1963 - 5 AZR 2/63 (https://dejure.org/1963,919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Wettbewerbsklausel - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafe - Dauerarbeitsverhältnis - Konkurrenzunternehmen - Lückenausfüllung - Konkurrenzfirma - Fristlose Kündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 317 (Ls.)
  • BB 1963, 1483
  • DB 1963, 1681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.01.1926 - I 152/25

    Wettbewerbsverbot; Vertragsstrafe

    Auszug aus BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von der Revision ausführlich ins Feld geführten Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 7o, 439 ff. und RGZ 112, 361 ff. Io.
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63
    Babei sind der Sinn und Zweck des Vertrags, der Parteiwille,-/ so wie er in dem Vertrage zum Ausdruck kommt, die Grundsätze von Treu und Glauben und die Billigkeit, die Verkehrssitte so wie die beiderseitigen Parteiinteressen umfassend und widerspruchsfrei zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 9, 273 /277, 278/; Enneccerus-Kipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 15. Auf]., B d .
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung bestehen keine durchgreifenden Bedenken (BAG Urteil vom 26. September 1963 - 5 AZR 2/63 - AP Nr. 1 zu § 75 HGB; Bandasch/Etzel, HGB, aaO, §§ 74 bis 75 d Rz 70).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 206/79
    Die Vorschrift ist selbst bei einverständlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses entsprechend anwendbar, wenn diese darauf beruhte, daß der Arbeitnehmer wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers fristlos hätte kündigen können (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1963 - 5 AZR 2/63 - AP Kr. 1 zu § 75 HGB, zu III 3 c der Gründe; GK-HGB Etzel §§ 74 bis 75 d Sz 57; Schlegelberger/Schröder, aaO, § 75 Rz 2; Baumbach/Duden/Hopf, HGB, 24. Aufl., § 75 Anm. A).
  • BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 534/63

    Beweisaufnahme - Vertragsabschluß - Übereinstimmender Wille - Vertragsabsprache -

    1o Das Landesarbeitsgerieht hat zunächst ausgeführt, die gültig vereinbarte Konkurrenzklausel vom 18» Februar i960 sei nicht schon dadurch unwirksam geworden, daß die Parteien Anfang Dezember i9 6 0 die einverständliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses als solchen zum 31° Januar i960 vereinbart haben» Die Richtigkeit dieser von keiner der Parteien in der Revision weiter an gegriffenen Ansicht des Landesarbeitsgerichts ergibt sich im einzelnen aus den Gründen des Urteils des erkennenden Senates vom 26. September 1963 - 5 AZR 2/63 - AP Nr. 1 zu § 75 HGB -, auf die hiermit verwiesen werden kann.
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