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   BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02   

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BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02 (https://dejure.org/2002,28611)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 2 AZR 53/02 (https://dejure.org/2002,28611)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 2 AZR 53/02 (https://dejure.org/2002,28611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Anspruch auf Weiterbeschäftigung - Beschäftigung im Bereich Hauswirtschaft in einer Rheumaklinik - Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Tarifvertrag - Ausgliederung des Hauswirtschaftsbereiches in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten läßt (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO mwN; Rost JbArbR Bd. 39 S 83, 86).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluß rückt, um so stärkere Anforderungen werden etwa an die Darlegungslast des Arbeitgebers gestellt, der verdeutlichen muß, daß infolge der unternehmerischen Entscheidung ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Diese Rechtsprechung darf nicht dahin mißverstanden werden, daß bei ordentlicher Unkündbarkeit aufgrund eines Tarifvertrages eine betriebsbedingte Kündigung stets unter etwas verschärften Voraussetzungen nunmehr als außerordentliche Kündigung möglich wäre (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 15; 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber mißbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20 = EzA KSchG § 23 Nr. 20; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - AP aaO Nr. 21 = EzA aaO Nr. 21; vgl. auch zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 zu B I 2).

    Da § 1 Abs. 2 KSchG auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb bzw. im Unternehmen, nicht jedoch im Konzern abstellt, ist es auch - von Ausnahmetatbeständen abgesehen - nicht möglich, die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, Teilbereiche seines Betriebes stillzulegen und auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, dadurch zu ignorieren, daß bei enger wirtschaftlicher Verflechtung beider Unternehmen ohne das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs die Betriebe der beiden rechtlich selbständigen Unternehmen zusammengerechnet werden (vgl. zum sog. "Berechnungsdurchgriff im Konzern" BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - und 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - aaO).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber mißbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20 = EzA KSchG § 23 Nr. 20; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - AP aaO Nr. 21 = EzA aaO Nr. 21; vgl. auch zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 zu B I 2).

    Da § 1 Abs. 2 KSchG auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb bzw. im Unternehmen, nicht jedoch im Konzern abstellt, ist es auch - von Ausnahmetatbeständen abgesehen - nicht möglich, die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, Teilbereiche seines Betriebes stillzulegen und auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, dadurch zu ignorieren, daß bei enger wirtschaftlicher Verflechtung beider Unternehmen ohne das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs die Betriebe der beiden rechtlich selbständigen Unternehmen zusammengerechnet werden (vgl. zum sog. "Berechnungsdurchgriff im Konzern" BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - und 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - aaO).

  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Aus ihrer Unselbständigkeit folgt, daß sie nicht selbst Umsatzsteuerschuldner ist, sondern die von ihr bewirkten Umsätze dem Organträger zuzurechnen sind (BFH 15. Juli 1987 - X R 19/80 - BFHE 150, 459) .
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 [BVerfG 27.01.1998 - 1 BvL 15/87]; 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93]; 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 - NZA 1998, 587 [BVerfG 19.03.1998 - 1 BvR 10/97]; BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Da das Gesetz nur die mit dem "Betrieb" eines Krankenhauses verbundenen Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, können Unternehmer, die an einen Krankenhausbetreiber leisten (zB selbständige Dienstleister), die Befreiung nicht in Anspruch nehmen (BFH 25. Juni 1998 - V R 76/97 - BFH/NV 1998, 1534) .
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 53/02
    Noch schärfere Anforderungen gelten, wenn wie in § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 BAT auch die außerordentliche betriebsbedingte Beendigungskündigung aus wichtigem Grund ausgeschlossen ist (vgl. dazu Senatsurteil 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BFH, 27.08.1964 - V 101/62 U

    Beurteilung der Unselbständigkeit einer Gesellscahft

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 576/75

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

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