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   BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10   

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https://dejure.org/2012,28051
BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10 (https://dejure.org/2012,28051)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2012 - 10 AZR 370/10 (https://dejure.org/2012,28051)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 (https://dejure.org/2012,28051)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • openjur.de

    Schadensersatz; tatrichterliche Schätzung; unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 287 Abs 1 ZPO, § 249 BGB, § 252 BGB, § 3 UWG 2004, § 9 UWG 2004
    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

Kurzfassungen/Presse (19)

  • heise.de (Pressemeldung, 05.10.2012)

    Schadensersatz bei wettbewerbswidrigem Verhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstrakte Schadensschätzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum wettbewerbswidrigen Verhalten - Schätzung der Schadenshöhe benötigt greifbare Anhaltspunkte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum wettbewerbswidrigen Verhalten - Schätzung der Schadenshöhe benötigt greifbare Anhaltspunkte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens setzt konkrete Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Abwerben von Arbeitnehmern

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Schadensschätzung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Schwierige Schadensschätzung bei wettbewerbswidrigem Verhalten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Geschätzter Schaden durch Abwerbung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Abwerben von Arbeitnehmern

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Verstoß des Arbeitnehmers gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot und Schadenersatz des Arbeitgebers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Völlig abstrakte Berechnung eines Schadens gemäß § 287 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BAG verhandelt demnächst über 46 Millionen Euro-Klage

Besprechungen u.ä.

  • reuter-arbeitsrecht.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ein richtiger Arbeitsrechtsfall mit 46.378.000,00 EUR Gegenstandswert…

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 165
  • NJW 2013, 331
  • MDR 2013, 287
  • NZA 2013, 152
  • BB 2013, 115
  • BB 2013, 2362
  • DB 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 19, BAGE 143, 165; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN zur st. Rspr. des BGH) .

    Die für eine Schätzung unabdingbaren Anknüpfungstatsachen muss der Geschädigte im Regelfall darlegen und beweisen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 20 mwN, aaO) .

    b) Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß geleisteter Überstunden "richtig" geschätzt hat, unterliegt nur der eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht auf Ermessensüberschreitung (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 b der Gründe) dahingehend, ob der Tatrichter wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 165) und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft" hängt, also willkürlich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Die Norm dehnt das richterliche Ermessen für die Feststellung der Forderungshöhe über die Schranken des § 286 ZPO aus (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 19, 22 mwN, BAGE 143, 165) .

    Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß der erforderlichen Umkleide- und Wegezeiten zutreffend geschätzt hat, ist nur auf Ermessensüberschreitung dahingehend zu überprüfen, ob das Tatsachengericht wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft hängt", also willkürlich ist (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 165; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 24, BAGE 151, 180) .

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18

    Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Tatsachengericht Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25, BAGE 143, 165; 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 48; BGH 17. November 2009 - VI ZR 64/08 - Rn. 20 jeweils mwN) .
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