Rechtsprechung
BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12 |
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Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
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Außerordentliche Kündigung; Kündigungserklärungsfrist
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Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
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§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 241 Abs 2 BGB, Anl 9 § 6 DWArbVtrRL BY, Anl 9 § 7 Abs 3 DWArbVtrRL BY
Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - JLaw (App) | www.prinz.law
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Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine nebenberuflich tätigen Kirchenmusikers wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen im Hauptberuf
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Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
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Kündigung: Zweiwochenfrist, Kündigung: Außerordentlich, Kirchenarbeitsrecht
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Sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen
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Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
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Kurzfassungen/Presse (6)
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Kündigungserklärungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
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Der Kirchenorganist und das Mädchen
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Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
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Außerordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers ohne vorherige Abmahnung wirksam
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Außerordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers - sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen - Kündigungserklärungsfrist
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers ohne vorherige Abmahnung wirksam
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Außerordentliche Kündigung und Zweiwochenfrist
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 07.11.2011 - 3 Ca 284/11
- LAG Nürnberg, 12.06.2012 - 7 Sa 33/12
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1691
- NZA 2014, 529
- BB 2014, 755
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30 ; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15 , BAGE 137, 54 ) .Wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr ausreichend Erkenntnisse für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass für den Ausspruch einer (neuerlichen) Kündigung nehmen (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 31; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 137, 54 ) .
Das Recht, die Kündigung an neue Erkenntnisse im Strafverfahren zu knüpfen, trägt den Aufklärungsschwierigkeiten und eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Rechnung (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 33) .
Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Möglichkeit, die Beschlussfassung des Betriebsrats zu beeinflussen ( BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 43; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - Rn. 21 mwN) .
b) Ein Fehler im Verfahren der Arbeitnehmervertretung ist dem Arbeitgeber nur dann zuzurechnen, wenn erkennbar nicht eine Stellungnahme des Gremiums, sondern etwa nur eine persönliche Äußerung seines Vorsitzenden vorliegt oder er - der Arbeitgeber - den Fehler durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlasst hat (vgl. zu § 102 BetrVG BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 44; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - Rn. 2 2 mwN) .
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB - …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Eine schwere und schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 29, BAGE 137, 54; 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - Rn. 30) .Allerdings kann dieses die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer grundsätzlich nur beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 31, BAGE 137, 54; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 19) .
Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30 ; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15 , BAGE 137, 54 ) .
Wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr ausreichend Erkenntnisse für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass für den Ausspruch einer (neuerlichen) Kündigung nehmen (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 31; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 137, 54 ) .
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Möglichkeit, die Beschlussfassung des Betriebsrats zu beeinflussen ( BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 43; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - Rn. 21 mwN) .b) Ein Fehler im Verfahren der Arbeitnehmervertretung ist dem Arbeitgeber nur dann zuzurechnen, wenn erkennbar nicht eine Stellungnahme des Gremiums, sondern etwa nur eine persönliche Äußerung seines Vorsitzenden vorliegt oder er - der Arbeitgeber - den Fehler durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlasst hat (vgl. zu § 102 BetrVG BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 44; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - Rn. 2 2 mwN) .
- BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
b) Der Arbeitgeber kann den endgültigen Ausgang eines Strafverfahrens auch dann abwarten, wenn es ihm auf das Werturteil ankommt, das mit einer Verurteilung des Arbeitnehmers verbunden ist (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - zu II 1 c cc der Gründe; Staudinger/Preis 2012 § 626 Rn. 296; Herschel Anm. AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 9; Finken Die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung S. 71) .Sie ermöglichen es dem Arbeitgeber nicht, in der Zeitspanne bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Arbeitnehmers zu einem beliebigen Zeitpunkt fristlos zu kündigen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - zu II 1 c dd der Gründe) .
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Er ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72) .Allerdings kann dieses die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer grundsätzlich nur beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 31, BAGE 137, 54; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 19) .
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 14; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 13) .Seine Pflichtverletzung wiegt so schwer, dass deren auch nur erstmalige Hinnahme der Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und - auch für ihn erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. zu diesem Maßstab BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16; 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 22) .
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung ist die Frage, ob ein Beamter, der in vorwerfbarer Weise gegen Dienstpflichten verstoßen hat, mit Blick auf das Gesamte seiner Persönlichkeit im Beamtenverhältnis weiter tragbar ist und durch welche Disziplinarmaßnahme ggf. auf ihn eingewirkt werden muss, um weitere Pflichtenverstöße zu verhindern (st. Rspr., vgl. nur BVerwG 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 - Rn. 23, BVerwGE 146, 98) . - BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Vor Beginn und Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB sind ein Verzeihen oder ein Verzicht nur anzunehmen, wenn der Kündigungsberechtigte eindeutig seine Bereitschaft zu erkennen gegeben hat, das Arbeitsverhältnis trotz kündigungsrelevanter Vorfälle fortsetzen zu wollen (BAG 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 b der Gründe) . - BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
§ 45 Abs. 1 Satz 4 MVG ist § 102 BetrVG insoweit nachgebildet, als die Mitarbeitervertretung - ähnlich wie nach § 102 Abs. 2 BetrVG der Betriebsrat - innerhalb einer Frist Einwendungen geltend machen muss, damit die beabsichtigte Kündigung nicht als gebilligt gilt (vgl. zu § 30 MAVO BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 2 c der Gründe) . - BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75
Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
b) Der Arbeitgeber kann den endgültigen Ausgang eines Strafverfahrens auch dann abwarten, wenn es ihm auf das Werturteil ankommt, das mit einer Verurteilung des Arbeitnehmers verbunden ist (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - zu II 1 c cc der Gründe; Staudinger/Preis 2012 § 626 Rn. 296; Herschel Anm. AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 9; Finken Die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung S. 71) . - BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
Kündigung wegen Kirchenaustritts
- BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats
- BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71
Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung
- LAG Nürnberg, 12.06.2012 - 7 Sa 33/12
Bestand eines Arbeitsverhältnisses - Weiterbeschäftigung
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …
- BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Sie beginnt regelmäßig, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen will oder nicht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 22) . - BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung
Dies führte vorliegend aber nicht dazu, dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB als gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 23) spätestens am 26. Februar 2018 zu laufen begann, wie das Landesarbeitsgericht meint. - BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
(1) Zwar kann es Fälle geben, in denen der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss untrennbar mit einem Werturteil verknüpft, das etwa mit einer strafgerichtlichen Verurteilung des Arbeitnehmers verbunden ist (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 25; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - zu II 1 c cc der Gründe) .
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Das gilt auch dann, wenn es sich um einen einmaligen Vorgang handelt (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 15; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - zu II 1 e der Gründe) . - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Dies dient nicht zuletzt dem Interesse des Arbeitnehmers an der Vermeidung einer vorschnell, ohne Rücksicht auf mögliche Entlastungen erklärten Kündigung (vgl. dazu BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 23, 34) . - LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 7 Sa 38/17
Außerordentliche Kündigung - Weiterleitung betrieblicher Informationen auf …
Ein Fehler im Verfahren der Arbeitnehmervertretung ist dem Arbeitgeber nur dann zuzurechnen, wenn erkennbar nicht eine Stellungnahme des Gremiums, sondern etwa nur eine persönliche Äußerung seines Vorsitzenden vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlasst hat (vgl. BAG vom 26.09.2013 - 2 AZR 741/12 - NZA 2014, 529 - 533). - BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Aufgrund der besonderen Umstände des Falls führte dies aber möglicherweise nicht dazu, dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB als gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 23) schon am 23. November 2016 zu laufen begann. - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13
Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des …
Der Arbeitnehmer verstößt mit einer solchen Tat gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 15) . - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
(2) Die Pflichtverletzung ist von solchem Gewicht, dass ihre Hinnahme der Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und - auch für den Kläger erkennbar - ausgeschlossen war (zu diesem Maßstab vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 20; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) . - LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 95/18
Außerordentliche Kündigung - angeblicher Prozessbetrug - …
Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 22, 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27;… 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30;… 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).Da die Frist erst mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, und von da ab noch zwei Wochen beträgt, wird zugleich verhindert, dass der Kündigende zu einer überstürzten Entscheidung gezwungen ist (vgl. BT-Drucks. V/3913 S. 11; BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 23, mwN, aaO).
Wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr ausreichend Erkenntnisse für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass für den Ausspruch einer (neuerlichen) Kündigung nehmen (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 24, 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 31;… 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 16 mwN, zitiert nach juris) .
Das Recht, die Kündigung an neue Erkenntnisse im Strafverfahren zu knüpfen, trägt den Aufklärungsschwierigkeiten und eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Rechnung (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 24, 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 33, zitiert nach juris).
Weder der Verdacht strafbarer Handlungen noch eine begangene Straftat stellt einen Dauertatbestand dar (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 25, aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19
Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im …
- LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2014 - 21 Sa 800/14
Außerordentliche Verdachtskündigung - Geldwäsche - außerdienstliches Verhalten - …
- ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16
Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 165/17
Außerordentliche Kündigung - sexueller Missbrauch des Kindes eines …
- LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Nutzung des Internet (hier: Aufruf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2019 - 3 Sa 361/18
Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung - Beweiswürdigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
Personenbedingte Kündigung - Straftat vor Beginn des Arbeitsverhältnisses - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Ausschlußfrist - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - ordentliche verhaltensbedingte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19
Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19
Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation
- ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - 26 Sa 1910/14
Keine außerordentliche Kündigung während der Probezeit wegen erfolgloser …
- LAG Köln, 02.10.2020 - 10 Sa 512/19
Mitarbeitervertretung; ordnungsgemäße Anhörung; Anhörungsfrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20
Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung
- ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21
Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 7 Sa 2068/18
- LAG Hessen, 20.02.2017 - 17 Sa 993/16
EinzelfallIm Rahmen der Interessenabwägung überwiegen die Interessen des …
- LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
Tat-, Verdachtskündigung wegen durch provozierte Pkw-Unfälle erlangter …
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandes einer …
- ArbG Duisburg, 26.10.2022 - 4 Ca 627/22