Rechtsprechung
BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist
- openjur.de
Schadensersatz; Mobbing; Ausschlussfrist; TV-Ärzte-KF
- Bundesarbeitsgericht
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist - TV-Ärzte-KF
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 S 1 TV-Ärzte-KF, § 134 BGB, § 202 Abs 1 BGB, § 276 Abs 3 BGB, § 278 S 1 BGB
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist - TV-Ärzte-KF - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist - TV-Ärzte-KF
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit fristgebundener Ausschlussklauseln für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- bag-urteil.com
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist - TV-Ärzte-KF
- rewis.io
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist - TV-Ärzte-KF
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit fristgebundener Ausschlussklauseln für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatz wegen Mobbings - und die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- Jurion (Kurzinformation)
Tarifliche Ausschlussfrist unter Einbeziehung von Ansprüchen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen ist grundsätzlich zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschlussklausel für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unwirksam
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09
- LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
- BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Papierfundstellen
- NZA-RR 2014, 177
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Die vom Senat im Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - entwickelten, von diesen Grundsätzen teilweise abweichenden Gesichtspunkte zur Auslegung von generellen Ausschlussklauseln beziehen sich ausdrücklich nur auf die Auslegung einer als Allgemeine Geschäftsbedingung arbeitsvertraglich vereinbarten, vom Arbeitgeber vorformulierten Verfallfrist.Deshalb verbietet § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .
In seinen Entscheidungen vom 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 37 und vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - hat es der Senat ausdrücklich offengelassen, ob eine individual-rechtliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien und damit ein Rechtsgeschäft iSd. § 202 BGB dann vorliegt, wenn ein Tarifvertrag aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel insgesamt auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet oder wenn ein Tarifvertrag ausschließlich bzgl. seiner Ausschlussfristen Anwendung finden soll.
§ 202 Abs. 1 BGB steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 43, BAGE 122, 304; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10
Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Eine solche generell für alle Arten von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis geltende Verfallklausel umfasst regelmäßig auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 40, BAGE 122, 304; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 20 und 21; 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 24) .Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterfallen wegen des einheitlichen Lebensvorganges nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche einer Klausel, die " (alle) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" einer bestimmten Frist zur Geltendmachung unterwirft, sondern auch solche aus unerlaubten Handlungen iSd. §§ 823, 826 BGB (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 26) .
§ 202 Abs. 1 BGB steht einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, die auch Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln erfasst und nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG (Tarifbindung) oder § 5 Abs. 4 TVG (Allgemeinverbindlichkeit) normative Wirkung entfaltet, allerdings nicht entgegen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 31 ff.) .
In seinen Entscheidungen vom 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 37 und vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - hat es der Senat ausdrücklich offengelassen, ob eine individual-rechtliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien und damit ein Rechtsgeschäft iSd. § 202 BGB dann vorliegt, wenn ein Tarifvertrag aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel insgesamt auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet oder wenn ein Tarifvertrag ausschließlich bzgl. seiner Ausschlussfristen Anwendung finden soll.
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Die Regelung ist deshalb wirksam (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 16, BAGE 135, 163) .Auf vom Arbeitgeber formulierte Allgemeine Arbeitsbedingungen verweisende Jeweiligkeitsklauseln unterliegen daher den strengen Anforderungen der Änderungsvorbehalte (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 17, BAGE 135, 163) .
Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tragen auch solche Klauseln in sich, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfalle nicht realisiert hat (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
Die Bezugnahmeklausel verschafft dem Arbeitnehmer damit die Teilhabe an der Lohn- und Gehaltsentwicklung (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 22, BAGE 135, 163) .
- BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07
Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Eine solche generell für alle Arten von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis geltende Verfallklausel umfasst regelmäßig auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 40, BAGE 122, 304; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 20 und 21; 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 24) .§ 202 BGB gilt für das vor dem 1. Januar 2002 begründete Arbeitsverhältnis der Parteien erst ab dem 1. Januar 2003 (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 44, BAGE 122, 304; 19. Januar 2010 - 3 AZR 191/08 - Rn. 36, BAGE 133, 90; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 18) .
§ 202 Abs. 1 BGB steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 43, BAGE 122, 304; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Eine solche generell für alle Arten von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis geltende Verfallklausel umfasst regelmäßig auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 40, BAGE 122, 304; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 20 und 21; 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 24) .§ 202 BGB gilt für das vor dem 1. Januar 2002 begründete Arbeitsverhältnis der Parteien erst ab dem 1. Januar 2003 (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 44, BAGE 122, 304; 19. Januar 2010 - 3 AZR 191/08 - Rn. 36, BAGE 133, 90; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 18) .
§ 202 Abs. 1 BGB steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 43, BAGE 122, 304; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .
- BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86
Begriff des Anerkenntnisses
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
An die Stelle der unwirksamen Abrede tritt die gesetzliche Verjährungsregelung (vgl. BGH 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86 - zum alten Recht) . - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist, sofern sie auch vorsätzliche Vertragsverstöße und vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen erfassen sollte, als teilnichtig angesehen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19) . - BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
dessen Rechtsnormen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden (allgemeine Meinung, vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 113, 29) . - BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 191/08
Arbeitgeberdarlehen - Verzicht auf die Verjährungseinrede
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
§ 202 BGB gilt für das vor dem 1. Januar 2002 begründete Arbeitsverhältnis der Parteien erst ab dem 1. Januar 2003 (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 44, BAGE 122, 304; 19. Januar 2010 - 3 AZR 191/08 - Rn. 36, BAGE 133, 90; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 18) . - BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 855/09
Einzelvertragliche Vergütungsabrede eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF - …
Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Sie finden - wie im Streitfalle - nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung (st. Rspr., vgl. BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 855/09 - Rn. 20) . - BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 573/10
Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen
- LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage; …
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
Eingruppierung einer Chefarztsekretärin
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 26; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23;… 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21;… 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) . - BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt …
(5) Es kann offenbleiben, ob § 57 Abs. 1 KAVO aF mangels ausdrücklicher anderweitiger Regelung auch Ansprüche miteinbezieht, die durch vorsätzliches Handeln des Arbeitgebers verursacht wurden (vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 30, 40, 43; offengelassen von BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 36) . - BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20
Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes
(b) Etwas anderes folgt nicht aus dem Umstand, dass nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann, dass diese Bestimmung nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen erfasst und dass eine Klausel, die gegen § 202 Abs. 1 BGB verstößt, nach § 134 BGB nichtig ist (vgl. etwa BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 168, 54; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 19; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .Weil das Gesetz einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschränkungen von Haftungsansprüchen aus vorsätzlichen Schädigungen bezweckt, verbietet § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 19; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .
Da § 202 Abs. 1 BGB eine Verbotsnorm im Sinne von § 134 BGB darstellt (vgl. etwa BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 24, BAGE 168, 54;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - aaO; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - aaO; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III der Gründe, BAGE 115, 19) , ist eine gegen § 202 Abs. 1 BGB verstoßende Klausel nach dieser Bestimmung nichtig.
- BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel
Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 26; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) . - BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige …
b) Weil die Ausschlussfrist in § 13 Abs. 1 iVm. § 13 Abs. 3 des Arbeitsvertrags nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche wegen vorsätzlichen Pflichtverletzungen gilt, sind sowohl § 276 Abs. 3 BGB - wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden darf -, als auch § 202 Abs. 1 BGB - wonach die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann - gewahrt (vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33 mwN; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) . - BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13
Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung
Eine arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfrist, die auch im Falle von auf Mobbing gestützten Ansprüchen gelten und zu deren von Amts wegen zu beachtendem Verfall führen könnte (vgl. zuletzt zu derartigen Ausschlussfristen bei Mobbingfällen: BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 204; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) , ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19
Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot
Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 26; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) . - BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene …
Unwirksam sind deshalb auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) . - BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18
Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung
Es bedarf deshalb im Streitfall keiner Entscheidung, ob eine nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vereinbarte Ausschlussfristenregelung, die sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bezieht, einschränkend dahingehend ausgelegt werden kann, sie regele selten auftretende und von den Parteien nicht für regelungsbedürftig gehaltene Sonderfälle nicht unter Verstoß gegen das Gesetz und erfasse deshalb Haftungsansprüche nicht, die dem Anwendungsbereich von § 202 Abs. 1 BGB unterfallen (vgl. zu "Neuverträgen" BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 2 der Gründe, BAGE 115, 19; anders zu arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Ausschlussfristen in im sog. dritten Weg beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen [§ 33 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte-KF] BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 29 ff.; offen gelassen bei AGB BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 46, BAGE 162, 19 und bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf § 23 Abs. 1 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 36) . - BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung …
Unwirksam sind deshalb auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) . - BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18
Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz
- LAG Hamm, 16.03.2017 - 17 Sa 381/15
Schadensersatzansprüche der Arbeitgeberin gegen eine Verwaltungsangestellte bei …
- LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19
Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist - …
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und …
- LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen …
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15
Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR …
- LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21
Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss; …
- BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19
Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas
- LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
Bonus für Betriebstreue - AGB-Kontrolle - Stichtagsklausel
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 36/15
Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - tarifliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 14 Sa 552/18
Erforderliche Nachweise für Überstundenvergütung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
Unwirksamkeit arbeitsvertraglich vereinbarter Ausschlussfristen ohne …
- BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17
Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 10 Sa 73/20
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe- …
- VK Rheinland, 26.03.2019 - VK 5/19
Auftraggeber kann verbindliche Preisobergrenze vorgeben!
- LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2016 - 2 Sa 178/15
Schmerzensgeld - Entschädigung - angestellter Wissenschaftler - fehlerhafte …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 7 Sa 185/21
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verletzung des Beschäftigungsanspruchs - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 448/17
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen fehlerhafter Bestellung durch eine …
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- LAG Nürnberg, 14.04.2015 - 7 Sa 615/14
Abweisung einer Klage auf Schadensersatz wegen behauptetem Mobbings
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei beendeten Arbeitsverhältnis
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
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Berufung (unzulässig), Verwerfung, Berufungsbegründung, Anforderungen, Urteil, …
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Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Höhergruppierung - Benachteiligung eines …
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Zum Begriff der Zweigwerkstatt für behinderte Menschen
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Schadensersatz und Entschädigung für einen angestellten Wissenschaftler wegen …
- ArbG Oldenburg, 06.12.2017 - 2 Ca 244/17
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