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   BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16   

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https://dejure.org/2018,30230
BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16 (https://dejure.org/2018,30230)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 ABR 18/16 (https://dejure.org/2018,30230)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 (https://dejure.org/2018,30230)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung - Auslegung einer Regelungsabrede über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • rewis.io

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung - Auslegung einer Regelungsabrede über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1
    Betriebsverfassungsrecht - Zustimmungsersetzungsverfahren; tarifliche Stellenbewertung

  • rechtsportal.de

    Einstellung des Beschlussverfahrens nach Erledigung des Streitgegenstandes

  • datenbank.nwb.de

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Stellenbewertung - und das Zustimmungsersetzungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erledigte Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorprozessual vereinbarte Rechtsmittelverzicht - und die Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelungsabrede oder Betriebsvereinbarung? - und ihre Auslegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und der vorprozessual vereinbarte Rechtsmittelverzicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 181
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 08.09.2010 - 7 ABR 73/09

    Vorgerichtlicher Rechtsmittelverzicht im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist in einem solchen Fall nicht - wie nach § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG - auf die Einhaltung weitgehend formaler Bestimmungen über Frist und Form des Rechtsmittels beschränkt; vielmehr ist die Auslegung und Beurteilung einer außerprozessualen materiell-rechtlichen Vereinbarung notwendig (BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 264) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass es sich bei der Regelungsvereinbarung vom 6. Dezember 2005 trotz ihrer Überschrift nicht um eine Betriebsvereinbarung iSv. § 77 BetrVG, sondern um eine schuldrechtliche Regelungsabrede handelt (vgl. zu derselben Regelungsvereinbarung BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 19, BAGE 135, 264) .

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend erkannt, dass die Regelungsabrede als schuldrechtliche, nur zwischen den Betriebsparteien wirkende Vereinbarung - anders als eine normativ wirkende Betriebsvereinbarung - nicht nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, sondern gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 20, aaO) .

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 21, BAGE 135, 264; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN) .

    Dies gilt auch, wenn einer Regelungsabrede atypische Erklärungen der Betriebsparteien zugrunde liegen (BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 22 mwN, BAGE 135, 264) .

    Anhaltspunkte für ein "Redaktionsversehen" liegen nicht vor (vgl. zu der vorliegenden Regelungsvereinbarung BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 26, BAGE 135, 264) .

    Dem steht jedoch entgegen, dass ein beiderseitiger Rechtsmittelverzicht - und nicht etwa nur ein einseitiger des Betriebsrats - vereinbart wurde (vgl. BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 27, BAGE 135, 264) .

    Daran fehlt es, wenn der Zustimmungsersetzungsantrag mangels ordnungsgemäßer Unterrichtung des Betriebsrats oder - wie hier - mit der Begründung abgewiesen wurde, der Arbeitgeber sei seiner Darlegungslast nicht nachgekommen (vgl. BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 28, BAGE 135, 264) .

    Ein solcher Verzicht kann von den Beteiligten bereits vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung erklärt werden (vgl. ausführlich zu der vorliegenden Regelungsvereinbarung BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 29 ff., BAGE 135, 264) .

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06

    Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei Regelungsabreden unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 20, BAGE 125, 361; 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B II 1 d bb der Gründe) .

    Die Betriebsparteien können einen Kündigungsverzicht oder eine Mindestlaufzeit ausdrücklich oder konkludent vereinbaren (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 21, aaO) .

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105; vgl. auch BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8; 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10) .

    Deshalb ist die Zustimmung des Betriebsrats für die Betriebsparteien nur solange von Bedeutung, wie der von der Ein- oder Umgruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt ist (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 25; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105) .

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Dabei wird die Kompetenz der Betriebsparteien bei einer Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG nicht in rechtswidriger Weise beschnitten (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 f., BAGE 151, 212; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25 - 27, BAGE 118, 141) .

    Damit verbleibt bei den Betriebsparteien die rechtsanwendende Beurteilung, ob die umzugruppierenden Arbeitnehmer die von den Tarifvertragsparteien bewertete Stelle tatsächlich innehaben und die dort zu leistenden Tätigkeiten und Aufgaben der Stellenbeschreibung entsprechen (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - Rn. 21; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 33; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105; vgl. auch BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8; 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10) .

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn ein einfacherer oder billigerer Weg zur Verfügung steht oder wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 22; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 99/09 - Rn. 12 mwN) .

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Dabei wird die Kompetenz der Betriebsparteien bei einer Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG nicht in rechtswidriger Weise beschnitten (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 f., BAGE 151, 212; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25 - 27, BAGE 118, 141) .

    Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin gebieten die Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 (- 1 ABR 65/13 - - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 f., BAGE 151, 212) keine andere Beurteilung.

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei Regelungsabreden unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 20, BAGE 125, 361; 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B II 1 d bb der Gründe) .
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 8. September 2010 - 7 ABR 73/09 - Rn. 21, BAGE 135, 264; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12

    Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Das ist nur dann der Fall, wenn das Gericht die Richtigkeit der Eingruppierung geprüft und darüber entschieden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
    Es geht letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch in der Betriebsverfassung (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35, BAGE 148, 182) .
  • LAG Hessen, 22.09.2015 - 4 TaBV 203/14

    Rechtsmittelverzicht

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 99/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Zustimmungsersetzungsantrag

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Damit geht es letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Rahmen der Betriebsverfassung (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 56; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35, BAGE 148, 182) .
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Damit geht es letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Rahmen der Betriebsverfassung (BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, juris, Rn. 34; vom 28.05.2014 - 7 ABR 36/12, juris, Rn. 35; vom 26.09.2018 - 7 ABR 18/16, juris, Rn. 56; BAG vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17, juris, Rn. 43; Fitting/Engels/T./Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 2 Rn. 16; Richardi BetrVG/Richardi/Maschmann, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 2 Rn. 7).
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    d) Es steht dem Kläger kein "einfacherer und billigerer Weg" zur Verfügung (zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses in diesem Fall sh. BAG 27. November 2019 - 10 AZR 476/18 - Rn. 31, BAGE 168, 374; 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 18; BGH 22. November 2018 - IX ZR 14/18 - Rn. 25) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Sie entfaltet als lediglich schuldrechtliche Vereinbarung nur zwischen den Betriebsparteien Wirkung (vgl. etwa BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 38) .
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    § 2 Abs. 1 BetrVG gebietet zwar die Anwendung dieser Grundsätze auch in der Betriebsverfassung (vgl. BAG 19. November 2019 - 7 ABR 52/17 - Rn. 30 mwN; 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 56 mwN) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 30/18

    Stufenvorweggewährung und Zahlung einer erhöhten Endstufe nach dem TV-Ärzte/VKA -

    Die korrekte Einreihung des Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung ist keine in das Ermessen des Arbeitgebers gestellte rechtsgestaltende Maßnahme, sondern Rechtsanwendung (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 34) .
  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn ein einfacherer oder billigerer Weg zur Verfügung steht oder wenn der Kläger offensichtlich keine gerichtliche Hilfe (mehr) braucht, um sein Ziel zu erreichen (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    § 2 Abs. 1 BetrVG gebietet die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch in der Betriebsverfassung (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 56; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35 mwN, BAGE 148, 182) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (st. Rspr., zuletzt zB BAG 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 24 mwN; zum Verfahren nach § 99 BetrVG zB BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

    Da der Mitarbeiter Dr. S. zuletzt unstreitig nicht mehr auf dem vom Betriebsrat zum Gegenstand seines Antrags gemachten Arbeitsplatz beschäftigt wird, fehlte es dem Antrag letzthin am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 10; 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 15 ff., 21. Juni 2006 - 7 ABR 45/05 - Rn. 8).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2022 - 5 Sa 100/21

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag - Aufrechnung wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19

    Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat - Kündigung

  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche

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