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   BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16   

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https://dejure.org/2018,30231
BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16 (https://dejure.org/2018,30231)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 ABR 77/16 (https://dejure.org/2018,30231)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 (https://dejure.org/2018,30231)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelbefugnis und Beteiligungsbefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzungen im Rechtsmittelverfahren; Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung; Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freistellung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Betriebsrats auf Gesamtfreistellung

  • bag-urteil.com

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung - Rechtsmittelbefugnis

  • rewis.io

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung - Rechtsmittelbefugnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtbetriebsrat; Freistellung; Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittelbefugnis und Beteiligungsbefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzungen im Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit im (Gesamt-)Betriebsrat - und die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtbetriebsrat - und die Auswahlentscheidung zur Freistellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freistellung eines oder mehrerer seiner Mitglieder

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freistellung eines oder mehrerer seiner Mitglieder

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freistellung von Mitgliedern eines Gesamtbetriebsrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 117
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass in den übrigen Fällen das Mehrheitsprinzip gilt (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 269) .

    Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden von den im Unternehmen bestehenden Betriebsräten nach § 47 Abs. 2 BetrVG durch Geschäftsführungsbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit nach § 33 Abs. 1 BetrVG in den Gesamtbetriebsrat entsandt (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - BAGE 111, 269) .

    Diese ist auch nicht aus Gründen des Minderheitenschutzes geboten (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B II 5 der Gründe, aaO) .

    Der Minderheitenschutz ist auch kein allgemeines Prinzip der Betriebsverfassung (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 269) .

  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    (2) Der Gesamtbetriebsrat kann jedoch einen eigenen Anspruch auf eine generelle (Teil-)Freistellung eines oder mehrerer seiner Mitglieder auf § 51 Abs. 1 iVm. § 37 Abs. 2 BetrVG stützen, sofern er die Freistellung für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben für erforderlich halten darf (zum Konzernbetriebsrat vgl. BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17 - Rn. 26 ff.) .

    (b) Eine pauschale Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG kann gemäß § 51 Abs. 1 BetrVG auch der Gesamtbetriebsrat für seine Mitglieder geltend machen (zum Konzernbetriebsrat BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17 - Rn. 28) .

    Daher können nach § 37 Abs. 2 BetrVG - neben anlassbezogenen Arbeitsbefreiungen - vom Gesamtbetriebsrat auch generelle (Teil-)Freistellungen von Gesamtbetriebsratsmitgliedern beansprucht werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist (zum Konzernbetriebsrat BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17 - Rn. 29) .

    Die fehlende Verweisung auf § 38 Abs. 1 BetrVG in § 51 Abs. 1 BetrVG schließt auf § 37 Abs. 2 BetrVG gestützte (Teil-)Freistellungen für den Gesamtbetriebsrat daher nicht aus (zum Konzernbetriebsrat vgl. BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17 - Rn. 30) .

  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Sie können insbesondere nicht durch die allgemeine Bezugnahme auf Rechte und Pflichten des Betriebsrats wie in § 51 Abs. 5 BetrVG erweitert werden (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 25, BAGE 132, 232) .

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232) .

    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, aaO; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03

    Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Dem steht nicht entgegen, dass die weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 276) .

    Er gilt auch nicht für die Wahl der Mitglieder der anderen Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - zu B II 1 b bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 5/91

    Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Allerdings kann der Betriebsrat von dem Arbeitgeber auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 BetrVG auf der Grundlage von § 37 Abs. 2 BetrVG verlangen, eines oder mehrere seiner Mitglieder dauerhaft von der Arbeitspflicht zu befreien, sofern nach Art und Umfang des Betriebs die (zusätzliche) Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 - zu B 1 der Gründe; 26. Juni 1996 - 7 ABR 48/95 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 83, 234; 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 69, 34) .

    Dieser auf § 37 Abs. 2 BetrVG gestützte Freistellungsanspruch kann sowohl über die Mindeststaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG hinausgehende Freistellungen als auch Freistellungen in Betrieben mit regelmäßig weniger als 200 Arbeitnehmern, für die § 38 Abs. 1 BetrVG keine generellen Freistellungen vorsieht, rechtfertigen (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 48/95

    Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Allerdings kann der Betriebsrat von dem Arbeitgeber auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 BetrVG auf der Grundlage von § 37 Abs. 2 BetrVG verlangen, eines oder mehrere seiner Mitglieder dauerhaft von der Arbeitspflicht zu befreien, sofern nach Art und Umfang des Betriebs die (zusätzliche) Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 - zu B 1 der Gründe; 26. Juni 1996 - 7 ABR 48/95 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 83, 234; 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 69, 34) .

    Vielmehr regelt die auch auf den Gesamtbetriebsrat und seine Mitglieder nach § 51 Abs. 1 BetrVG anwendbare Norm des § 37 Abs. 2 BetrVG den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatz zur Arbeitsbefreiung von Mandatsträgern, die für den Betriebsrat durch die Sonderregelung in § 38 Abs. 1 BetrVG ergänzt wurde, wonach dem Betriebsrat in Abhängigkeit von der Belegschaftsstärke Freistellungen zugewiesen sind (vgl. BAG 26. Juni 1996 - 7 ABR 48/95 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 83, 234; 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - BAGE 63, 1) .

  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Vielmehr regelt die auch auf den Gesamtbetriebsrat und seine Mitglieder nach § 51 Abs. 1 BetrVG anwendbare Norm des § 37 Abs. 2 BetrVG den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatz zur Arbeitsbefreiung von Mandatsträgern, die für den Betriebsrat durch die Sonderregelung in § 38 Abs. 1 BetrVG ergänzt wurde, wonach dem Betriebsrat in Abhängigkeit von der Belegschaftsstärke Freistellungen zugewiesen sind (vgl. BAG 26. Juni 1996 - 7 ABR 48/95 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 83, 234; 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - BAGE 63, 1) .

    Dazu bedarf es der Darlegung der Erforderlichkeit (vgl. BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - zu B I 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Der Gesetzgeber hat für die Auswahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrats in § 38 Abs. 2 BetrVG ein Wahlverfahren vorgesehen, das nicht nur für die Wahl der nach § 38 Abs. 1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder, sondern auch für die Wahl der nach § 37 Abs. 2 BetrVG zusätzlich freizustellenden Mitglieder des Betriebsrats gilt (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    Durch dieses Gesetz sollten, "um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen", die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; vgl. dazu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c aa (1) der Gründe, BAGE 97, 340) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, aaO; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hessen, 20.06.2016 - 16 TaBV 101/15

    Nach dem entsprechend anwendbaren § 19 Abs. 1 BetrVG kann die Wahl der

  • ArbG Frankfurt/Main, 04.03.2015 - 17 BV 420/14

    Verhältniswahlrecht bei der Wahl freigestellter Mitglieder der Geamtbetriebsrates

  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17

    Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Nach der Neufassung von § 38 BetrVG sollen auch bei Freistellungen die Interessen der Minderheit stärker berücksichtigt werden; die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder soll deshalb in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, weil die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe ein erhebliches Interesse daran haben, unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern eine Person ihres Vertrauens zu finden (BT-Drs. 11/2503 S. 24; vgl. auch BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 43) .
  • BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18

    Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232) .

    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, aaO; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Beteiligt iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. etwa BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 11) .

    Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 11; 8.   November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Beteiligt in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. etwa BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (vgl. etwa BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 15; 23. Februar 2016 - 1 ABR 82/13 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung - Teilfreistellung

    Nach der Entwurfsbegründung zur Änderung von § 38 BetrVG sollen auch bei Freistellungen die Interessen der Minderheit stärker berücksichtigt werden; die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder soll deshalb in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, weil die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe ein erhebliches Interesse daran haben, unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern eine Person ihres Vertrauens zu finden (BT-Drs. 11/2503 S. 24) (vgl. BAG 26.09.2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 43, Juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19

    Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen

    Dessen Wahl richte sich nicht nach § 38 Abs. 2 BetrVG (BAG 26.09.2018 - 7 ABR 77/16).

    Eine Abweichung von diesen Grundsätzen lässt sich entgegen der Auffassung des Betriebsrats schließlich auch nicht damit rechtfertigen, dass sich der gemäß T.-BR-TV gebildete Betrieb über nahezu das gesamte Gebiet der Bundesrepublik erstreckt und so in seiner Struktur einem Gesamtbetriebsrat ähnlich ist, dessen freizustellende Mitglieder nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG zu wählen sind (BAG 26.09.2018 - 7 ABR 77/16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 TaBV 29/18

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - ordnungsgemäße Einladung zur

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