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   BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77   

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BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77 (https://dejure.org/1978,1558)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1978 - 3 AZR 604/77 (https://dejure.org/1978,1558)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 (https://dejure.org/1978,1558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins - Zeiten unter Tage - Höhe eines Versorgungsanspruchs - Betriebszugehörigkeit - Berufszugehörigkeit - Abkehr vom Bergbau - Höhe einer betrieblichen Altersversorgung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77
    Richtig ist zwar, daß die Rechtsprechung zunehmend den Entgeltcharakter der Versorgungsleistungen hervorgehoben hat: Sie sind Gegenleistung für die Betriebstreue, die in der Dauer der Betriebszugehörigkeit ihren Ausdruck findet (vgl. BAG 24, 177 [183 f.] = AP Hr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A II 2 a der Gründe]).

    Vor der Geltung des § 1 BetrAVG blieben, von besonderen einzelvertraglichen Eegelungen abgesehen, Versorgungsanwartschaften nur bestehen, wenn die Voraussetzungen Vorlagen, unter denen nach der Eechtsprechung (BAG 24, 177 â- AP Nr. 156 zu § 242 BGB Euhegehalt) eine Versorgungsanwartschaft nicht verfiel.

  • BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64

    Gleichheitssatz - Eigentumsgarantie - Bergmannsversorgungsscheininhabern -

    Auszug aus BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77
    c) Diese, über die erste Beschäftigung hinausgehende Fürsorge für das weitere Arbeitsleben des bergfertigen Berg manns stellt einen Ausgleich dafür dar, daß der Bergmanns- Versorgungsscheininhaber - nicht zuletzt auch zum Wohle der Allgemeinheit - unter schweren Bedingungen im Bergbau unter tage gearbeitet und Gesundheitsschäden erlitten oder zumindest in Kauf genommen hat (vgl. BAG 17, 269 [2753 = AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NEW [zu 6 der Gründe]).
  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 78/72

    Bergmannsversorgungsschein

    Auszug aus BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77
    Mit dieser schrittweisen Erweiterung der Rechte der umzusetzenden Bergarbeiter sollte der vom Gesetzgeber zur Entlastung des Bergbaus erstrebte Übergang in einen nichtbergbaulichen Betrieb erleichtert werden (vgl. Boldt, Anm. zu AP Nr. 9 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW Czu 2]).
  • LAG Hamm, 28.04.1977 - 8 Sa 108/77
    Auszug aus BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. April 1977 - 8 Sa 108/77 - aufgehoben.
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 521/82

    Anrechnung von Untertagedienstzeiten auf die Wartezeit - Vermeidung von

    Hiervon ist auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (BAG vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 - AP Nr. 6 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu 1 der Gründe; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15, aaO, zu I 1 der Gründe).

    Der Senat hat in eingehend begründeten Urteilen entschieden, daß jeder Folgearbeitgeber anrechnungspflichtig ist (BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW mit Anmerkung von Boldt; vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu II 1 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 1978 (aaO) hat der Senat darauf hingewiesen, daß der Bergmann aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit gewährte Sozialleistungen nur einmal verlangen kann.

    Die daraufhin entwickelten Anrechnungsmodelle (vgl. Boldt in Anm. zur Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW) zeigen, daß zwar rechtliche Probleme, aber keine unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten bestehen.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW mit zustimmender Anmerkung von Boldt; vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu III der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Boldt ist der Ansicht, daß schon nach einer einzigen Anrechnung von Untertagedienstzeiten die Anrechnungsmöglichkeit für alle folgenden Arbeitsverhältnisse verbraucht sei (Boldt in Anm. zu BAG AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 207/82

    Bergmannsversorgungsschein - Unverfallbarkeitsfristen - Bergbauzeiten -

    Das hat der Senat bereits entschieden (BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW) und daran ist festzuhalten (BAG vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Die Anrechnungspflicht gilt auch für die betriebliche Altersversorgung (BAG Urteil vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 ~ AP Nr. 6 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu 1 der Gründei Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 aaO, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15, aaO, zu I 1 der Gründe sowie vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines

    Die daraufhin entwickelten Anrechnungsmodelle (vgl. Boldt in Anm. zur Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW) zeigen, daß zwar rechtliche Probleme-, aber keine unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten bestehen.

    (1) Boldt ist der Ansicht, daß schon nach einer einzigen Anrechnung von Untertagedienstzeiten die Anrechnungsmöglichkeit für alle folgenden Arbeitsverhältnisse verbraucht sei (Boldt in Anm. zu BAG AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 390/89

    Bergmannsversorgungsschein - Berücksichtigung unter Tage verbrachter Zeiten bei

    b) Auch nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine sonstige Leistung im Sinne von § 9 Abs. 3 BVSG-NW im Hinblick auf die zuvor genannten Tatbestandsmerkmale Urlaub und Tariflohn bisher immer im Sinne einer geldwerten Leistung verstanden worden: BAG Urteil vom 12. August 1965 - 5 AZR 95/64 - AP Nr. 5 § zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Treuegelder"; BAG Urteile vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 - und 26. Oktober 1978 3 AZR 604/77 - sowie BAGE 46, 18 jeweils AP Nr. 6, 15, 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Versorgungsleistungen"; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Tariflohn"; BAG Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Rechte, die dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängen".
  • BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 1/87

    Betriebliche Altersversorgung: Berücksichtigung der Untertagezeit im Bergbau

    Der Arbeitgeber braucht die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (vgl. BAG Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23, aa0).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 590/77

    Bewährungsaufstieg - Bewährung - Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines -

    Zweck des Gesetzes ist, bergfertigen Bergleuten, die möglicherweise lange Vordienstzeiten im Bergbau zurückgelegt haben, solche geldwerten Leistungen nach Grund uni Höhe aus dem Arbeitsverhältnis des neuen Beschäfti gungsbetriebes zu verschaffen, die von der Dauer der Betriebs oder Berufszugehörigkeit abhängen und die der Bergmann wegen seiner Vordienstzeit sonst nicht mehr erlangen kann (BAG 17» 269 [270 ff.] = AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW [zu 3 bis 6 der Gründe]; AP Nr. 6 aaO [zu 1 der Gründe]; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - [demnächst] AP Nr. 15 zu § 9 Berg mannsVersorgScheinG NRW [zu I 2 der Gründe]).
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 531/89

    Auswirkungen eines Bergmannsversorgungsscheins auf ein Arbeitsverhältnis -

    Auch nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine sonstige Leistung im Sinne von § 9 Abs. 3 BVSG-NW im Hinblick auf die zuvor genannten Tatbestandsmerkmale Urlaub und Tariflohn bisher immer im Sinne einer geldwerten Leistung verstanden worden: BAG Urteil vom 12. August 1965 - 5 AZR 95/64 - AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Treuegelder"; BAG Urteile vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 - und 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - sowie BAGE 46, 18 jeweils AP Nr. 6, 15, 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Versorgungsleistungen"; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Tariflohn"; BAG Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Rechte, die dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängen".
  • BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 263/87

    Berücksichtigung der Untertagezeiten eines Bergmanns mit

    Der Arbeitgeber braucht die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (vgl. BAG Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23, aa0).
  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 38/83
    Das hat der Senat bereits entschieden (BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 601/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW), und daran ist fest zuhalten (BAG vom 15. Mai 1981 - 3 AZR 100/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 14.09.1982 - 6 Sa 593/82

    Bergmannsversorgungsschein

    Die sich aus § 9 Bergmanns VersorgScheinG NRW ergebenden Belastungen sind daher auf sämtliche Folgearbeitsverhältnisse unabhängig davon, ob der Scheininhaber in ihnen Versorgungsansprüche erwirbt, zeitanteilig aufzuteilen - Fortführung der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 26.10.1978 = AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW) -.
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