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   BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93   

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BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93 (https://dejure.org/1994,1830)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 4 AZR 844/93 (https://dejure.org/1994,1830)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 844/93 (https://dejure.org/1994,1830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf zutreffende Eingruppierung - Folgen der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag - Begriff des einheitlichen Arbeitsvorganges - Leitung von Ausbildungswerkstätten und großen Ausbildungswerkstätten als einheitlicher ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 635
  • BB 1995, 576
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77

    Große Werkstätte - Zahl der ausgebildeten Jugendlichen - Förmliches

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Bei einer "großen Ausbildungswerkstätte" kommt es entscheidend auf die Zahl der darin ausgebildeten Personen an; lediglich in Zweifelsfällen können andere Umstände mitherangezogen werden (Bestätigung von BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    In seiner Entscheidung vom 4. Oktober 1978 (- 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Senat betont, bei dem Eingruppierungsmerkmal der "großen Werkstätte" handele es sich um einen besonders weit gefaßten allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein großer Beurteilungsspielraum zustehe.

    Diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, die im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, stehen, ist zuzustimmen.

    Diese Bewertung des Landesarbeitsgerichts hält sich im Rahmen des ihm bei diesem Rechtsbegriff zustehenden großen Beurteilungsspielraums (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, dazu ausgeführt hat, ist für die Größe der Werkstätte ohne rechtliche Bedeutung, daß darin sozial geschädigte oder minderbegabte Personen ausgebildet werden.

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung ist dem Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, nicht zu entnehmen, daß der Senat eine Ausbildungswerkstätte, die auf die Ausbildung von mindestens 10 Personen ausgelegt ist, als "große Ausbildungswerkstätte" angesehen hat.

    Zwar können nach der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, auch andere Umstände als die Zahl der in der Werkstätte ausgebildeten Personen zur Bestimmung der "Größe" der Werkstätte mitherangezogen werden.

  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Darin, daß die Beklagte aus Anlaß der möglichen Teilnahme des Klägers am Bewährungsaufstieg nach der Änderung der AVergO dessen Eingruppierung nochmals überprüft hat und sich nunmehr darauf beruft, er sei nicht in die - der Fallgruppe 5 der Berufsgruppe 2.13 AVergO BAT-KF a.F. entsprechenden - Fallgruppe 7 der Berufsgruppe 2.13 AVergO BAT-KF n.F. eingruppiert, kann kein Verstoß gegen Treu und Glauben oder arglistiges Verhalten erblickt werden (vgl. Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Es bedarf für den Streitfall keiner Klärung, ob die Beklagte bei der Neufestlegung der Fallgruppe für den Kläger per 1. Januar 1991 das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 36 Abs. 3 Ziff. 4 MVO verletzt hat und ob dies individualrechtlich gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 MVO - anders als bei einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats nach § 75 BPersVG (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG sowie BAG Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) - die Unwirksamkeit dieser Maßnahme zur Folge hat.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Es bedarf für den Streitfall keiner Klärung, ob die Beklagte bei der Neufestlegung der Fallgruppe für den Kläger per 1. Januar 1991 das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 36 Abs. 3 Ziff. 4 MVO verletzt hat und ob dies individualrechtlich gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 MVO - anders als bei einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats nach § 75 BPersVG (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG sowie BAG Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) - die Unwirksamkeit dieser Maßnahme zur Folge hat.
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Alle Einzelaufgaben dienen einem einheitlichen Arbeitsergebnis, so daß seine gesamte Tätigkeit als ein Arbeitsvorgang im Tarifsinne anzusehen ist (Senatsurteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Für eine solche besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Für eine solche besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag soll widerspiegeln, was tarifrechtlich gilt (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88

    Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Februar 1991 (- 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit unveröffentlicht) und vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 382/92 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Caritasverband) auch für die AVR Caritasverband entschieden, im Urteil vom 26. Oktober 1994 (- 4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) für eine Verweisung auf den BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag i.S.d. Tarifvertragsgesetzes handelt, und jetzt auch für eine Dienstvertragsordnung, die ebenfalls keinen Tarifvertrag darstellt (Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

    Der der Sache nach im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltenen Verweisung auf den BAT-KF kommt demnach die Bedeutung zu, daß sich die Vergütung der Klägerin jeweils nach der Vergütungsgruppe richten soll, deren Voraussetzungen sie mit ihrer Tätigkeit erfüllt (vgl. Urteil des Senats vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 844/93 - NZA 1995, 635).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Dies hat der Senat u. a. in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 (- 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4) für eine Verweisung auf Arbeitsvertragsrichtlinien und in seinem Urteil vom 26. Oktober 1994 (- 4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) auf den BAT-KF entschieden, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag im Sinne des allgemeinen Arbeitsrechts und insbesondere im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt (Beschluß des Senats vom 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 157/02

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters nach dem BAT-KF

    Dabei kann offenbleiben, ob für die Inhaltskontrolle des BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag im allgemeinen arbeitsrechtlichen und insbesondere iSd. TVG handelt (Senat 26. Oktober 1994 - 4 AZR 844/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 3 mwN), sondern um kirchliche Arbeitsbedingungen, die für Tarifverträge geltenden Maßstäbe anzuwenden sind, wie die Beklagte meint, oder ob der BAT-KF als eine von einem Dritten, der arbeitsrechtlichen Kommission, getroffene Leistungsbestimmung der Billigkeitskontrolle nach § 319 BGB unterliegt, wie das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem Kläger angenommen hat (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - ZTR 2002, 537).
  • BAG, 27.08.2003 - 4 AZR 519/02

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung mit einer Krankenhausseelsorgehelferin

    Es handelt sich der Sache nach um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und auch für den kirchlichen Bereich keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. zB Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu B I der Gründe; 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - AP DienstVO ev. Kirche § 12 Nr. 1, zu I der Gründe; 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 11, zu I 1 der Gründe zur kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (rheinisch-westfälischer Teil) und Paderborn; 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 8, zu I der Gründe; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 844/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 3, zu I der Gründe betreffend BAT-KF).
  • LAG Köln, 31.05.1995 - 2 Sa 111/95

    Eingruppierungsmitteilung: Wirkung

    Insbesondere ist ihr kein Verstoß gegen Treu und Glauben und kein arglistiges Verhalten in diesem Zusammenhang anzulasten (ähnlich BAG Urteil vom 26.10.1994 - 4 AZR 844/93 - zum Fall eines umstrittenen Bewährungsaufstiegs).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 196/96
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Februar 1991 (4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit unveröffentlicht) und vom 26. Mai 1993 (4 AZR 382/92 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Caritasverband) auch für die AVR Caritasverband entschieden, im Urteil vom 26. Oktober 1994 (4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) für eine Verweisung auf den BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag i.S.d. Tarifvertragsgesetzes handelt, und jetzt auch für eine Dienstvertragsordnung, die ebenfalls keinen Tarifvertrag darstellt (Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 194/96
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Februar 1991 (4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit unveröffentlicht) und vom 26. Mai 1993 (4 AZR 382/92 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Caritasverband) auch für die AVR Caritasverband entschieden, im Urteil vom 26. Oktober 1994 (4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) für eine Verweisung auf den BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag i.S.d. Tarifvertragsgesetzes handelt, und jetzt auch für eine Dienstvertragsordnung, die ebenfalls keinen Tarifvertrag darstellt (Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 197/96
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Februar 1991 (4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit unveröffentlicht) und vom 26. Mai 1993 (4 AZR 382/92 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Caritasverband) auch für die AVR Caritasverband entschieden, im Urteil vom 26. Oktober 1994 (4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) für eine Verweisung auf den BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag i.S.d. Tarifvertragsgesetzes handelt, und jetzt auch für eine Dienstvertragsordnung, die ebenfalls keinen Tarifvertrag darstellt (Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 2/96
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Februar 1991 (4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit unveröffentlicht) und vom 26. Mai 1993 (4 AZR 382/92 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Caritasverband) auch für die AVR Caritasverband entschieden, im Urteil vom 26. Oktober 1994 (4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) für eine Verweisung auf den BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag i.S.d. Tarifvertragsgesetzes handelt, und jetzt auch für eine Dienstvertragsordnung, die ebenfalls keinen Tarifvertrag darstellt (Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 198/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 203/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 777/07

    Zur Eingruppierung einer Stationshilfskraft nach der KDAVO HE

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