Rechtsprechung
BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auflösung einer Dienstelle - Kündigung - Stufenvertretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 29.04.1993 - 7 Ca 8454/92
- LAG Sachsen, 16.06.1994 - 4 Sa 348/93
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
Papierfundstellen
- BAGE 81, 192
- NZA 1997, 547 (Ls.)
- BB 1996, 332
- DB 1996, 484
- NZA-RR 1996, 407
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Ist auf Grund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen worden, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer aber nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung die Stufenvertretung zu beteiligen (so für § 82 Abs. 5 BPersVG: Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 -BAGE 81, 192; 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - BAGE 84, 29). - BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung
Liegt in derartigen Fällen die Entscheidungsbefugnis für die nach Auflösung der Dienststelle auszusprechenden Kündigungen ausnahmsweise nicht bei der obersten Dienstbehörde, sondern bei einer nachgeordneten Dienststelle, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG ebenfalls die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94
Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - …
Damit war der örtliche Personalrat und nicht die Stufenvertretung zu beteiligen (vgl. etwa BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 219/94
Personalvertretung: Beteiligung der Stufenvertretung an Kündigung eines …
In allen Angelegenheiten, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, ist der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 639/94 - n.v., zu II 2 a der Gründe;… Lorenzen, BPersVG, Stand Februar 1996, § 82 Rz. 9, jeweils m.w.N.). - BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 203/95
Feststellungsklage eines Orchestermusikers auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen …
Der Personalrat der Stadtverwaltung wiederum war nicht zu beteiligen, weil der Kläger als Mitglied der ... Philharmonie nicht zu der von diesem Personalrat repräsentierten Dienststelle gehörte (vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, unter II 2 der Gründe). - BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 39/95
Begriff der mangelnden persönlichen Eignung - Mangelnde Beteiliung des …
Nach § 82 Abs. 5 PersVG-DDR/BPersVG war deshalb die Stufenvertretung bei der nächsthöheren Dienststelle, also der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, zu beteiligen (vgl. für einen insoweit gleichliegenden Fall BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 639/94 - n.v., zu II 2 der Gründe; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 - n.v., zu II 2 der Gründe). - BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 34/95
Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Mangelhafte …
Der Personalrat- der Stadtverwaltung wiederum war nicht zu beteiligen, weil der Kläger als Direktor der Veranstaltungsbetriebe nicht zu der von diesem Personalrat repräsentierten Dienststelle gehörte (vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, unter II 2 der Entscheidungsgründe). - BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96 Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 12/96 Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).