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   BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94   

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BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94 (https://dejure.org/1995,1546)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 AZR 629/94 (https://dejure.org/1995,1546)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 (https://dejure.org/1995,1546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösung einer Dienstelle - Kündigung - Stufenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 20, Anl. I, Kap. XIX, Sachgeb. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2; PersVG-DDR/BPersVG §§ 79, 82; Sächs. Hochschulstrukturgesetz §§ 8, 9
    Neue Bundesländer: Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 192
  • NZA 1997, 547 (Ls.)
  • BB 1996, 332
  • DB 1996, 484
  • NZA-RR 1996, 407
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Dieser Grundsatz der Repräsentation, auf dem die Legitimation des Personalrats beruht, schließt die Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen aus, die Beschäftigte einer Dienststelle betreffen, welche zu ihm nicht wahlberechtigt waren (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu I 2 b bb der Gründe, m.w.N. ).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Auch das BPersVG enthält, wie § 82 Abs. 1 zu entnehmen ist, den allgemeinen Grundsatz, daß in Angelegenheiten, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen ist BVerwG Beschluß vom 23. Juli 1979 - 6 P 28/78 - PersV 1981, 70; BAG Urteil vom 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 103 f. = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5 c der Gründe; BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - PersR 1995, 308).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Selbst wenn man davon ausgeht, der infolge der Auflösung der Dienststelle am 30. September 1992 untergegangene Personalrat (vgl. dazu u. a. BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 1 b aa der Gründe; BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1976 - VII P 7/73 - Buchholz 238.3 A, § 29 Nr. 1) habe jedenfalls zur Zeit der Kündigung und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch amtiert und verfüge auch noch über ein Restmandat (vgl. zum BetrVG BAGE 60, 191, 202 = AP Nr. 77 zu § 613 a BGB, zu I 2 b bb der Gründe, m.w.N. ), gebietet der Schutzzweck des Personalvertretungsrechts nicht, sich über diese Zuständigkeitsvorschriften hinwegzusetzen.
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92

    Einigungsvertrag; Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Die Personalvertretungsregelungen und damit die Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß § 79 Abs. 1 PersVG-DDR/BPersVG finden auch auf Kündigungen gemäß Abs. 4 EV Anwendung (ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 262/92 - AP Nr. 9 zu Art. 20 Einigungsvertrag).
  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Auch das BPersVG enthält, wie § 82 Abs. 1 zu entnehmen ist, den allgemeinen Grundsatz, daß in Angelegenheiten, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen ist BVerwG Beschluß vom 23. Juli 1979 - 6 P 28/78 - PersV 1981, 70; BAG Urteil vom 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 103 f. = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5 c der Gründe; BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - PersR 1995, 308).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Selbst wenn man davon ausgeht, der infolge der Auflösung der Dienststelle am 30. September 1992 untergegangene Personalrat (vgl. dazu u. a. BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 1 b aa der Gründe; BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1976 - VII P 7/73 - Buchholz 238.3 A, § 29 Nr. 1) habe jedenfalls zur Zeit der Kündigung und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch amtiert und verfüge auch noch über ein Restmandat (vgl. zum BetrVG BAGE 60, 191, 202 = AP Nr. 77 zu § 613 a BGB, zu I 2 b bb der Gründe, m.w.N. ), gebietet der Schutzzweck des Personalvertretungsrechts nicht, sich über diese Zuständigkeitsvorschriften hinwegzusetzen.
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Durch das System der Stufenvertretungen (§ 82 Abs. 1, 5 BPersVG) neben den jeweiligen örtlichen Personalvertretungen ist insoweit sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das BPersVG ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung auch gewährleistet wird, ohne daß es einen personalvertretungsfreien Raum gibt (vgl. BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, 216 f. = AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 1 b der Gründe).
  • BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94
    Selbst wenn man davon ausgeht, der infolge der Auflösung der Dienststelle am 30. September 1992 untergegangene Personalrat (vgl. dazu u. a. BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 1 b aa der Gründe; BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1976 - VII P 7/73 - Buchholz 238.3 A, § 29 Nr. 1) habe jedenfalls zur Zeit der Kündigung und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch amtiert und verfüge auch noch über ein Restmandat (vgl. zum BetrVG BAGE 60, 191, 202 = AP Nr. 77 zu § 613 a BGB, zu I 2 b bb der Gründe, m.w.N. ), gebietet der Schutzzweck des Personalvertretungsrechts nicht, sich über diese Zuständigkeitsvorschriften hinwegzusetzen.
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Ist auf Grund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen worden, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer aber nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung die Stufenvertretung zu beteiligen (so für § 82 Abs. 5 BPersVG: Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 -BAGE 81, 192; 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - BAGE 84, 29).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

    Liegt in derartigen Fällen die Entscheidungsbefugnis für die nach Auflösung der Dienststelle auszusprechenden Kündigungen ausnahmsweise nicht bei der obersten Dienstbehörde, sondern bei einer nachgeordneten Dienststelle, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG ebenfalls die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94

    Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Damit war der örtliche Personalrat und nicht die Stufenvertretung zu beteiligen (vgl. etwa BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 219/94

    Personalvertretung: Beteiligung der Stufenvertretung an Kündigung eines

    In allen Angelegenheiten, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, ist der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 639/94 - n.v., zu II 2 a der Gründe; Lorenzen, BPersVG, Stand Februar 1996, § 82 Rz. 9, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 203/95

    Feststellungsklage eines Orchestermusikers auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen

    Der Personalrat der Stadtverwaltung wiederum war nicht zu beteiligen, weil der Kläger als Mitglied der ... Philharmonie nicht zu der von diesem Personalrat repräsentierten Dienststelle gehörte (vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, unter II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 39/95

    Begriff der mangelnden persönlichen Eignung - Mangelnde Beteiliung des

    Nach § 82 Abs. 5 PersVG-DDR/BPersVG war deshalb die Stufenvertretung bei der nächsthöheren Dienststelle, also der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, zu beteiligen (vgl. für einen insoweit gleichliegenden Fall BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 639/94 - n.v., zu II 2 der Gründe; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 - n.v., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 34/95

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Mangelhafte

    Der Personalrat- der Stadtverwaltung wiederum war nicht zu beteiligen, weil der Kläger als Direktor der Veranstaltungsbetriebe nicht zu der von diesem Personalrat repräsentierten Dienststelle gehörte (vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, unter II 2 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 12/96
    Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
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