Rechtsprechung
BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Auslegung eines Sozialplans
- Judicialis
Auslegung eines Sozialplans
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine Abfindung nach dem Sozialplan; Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Betrieb auf Grund Betriebsänderungen; Schadensersatzanspruch eines gekündigten Arbeiters; Anwendbarkeit des Sozialplans auf Arbeiter
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Sozialplanabfindung / Von einer Betriebsänderung veranlasste Eigenkündigung eines Arbeitnehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Veranlassung der Eigenkündigung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber bei Betriebsänderung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2005, 1264 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
Stichtagsregelung im Sozialplan
Auch können sie zur Herstellung von Rechtssicherheit über die Frage, ob eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, Regelungen vorsehen, wonach der Arbeitgeber der Kündigung des Arbeitnehmers widersprechen und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten kann (BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN). - BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06
Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz
So entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, dass Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN). - BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
Auslegung eines Sozialplans
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
- LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05 Im vom BAG am 26.10.2004 entschiedenen Fall (Az.: 1 AZR 503/03 = AP Nummer 171 zu § 112 BetrVG 1972) ist in § 6 des Sozialplans geregelt, dass ausscheidende Arbeitnehmer eine Abfindung nach einer näher beschriebenen Formel erhalten.
- LAG Hessen, 11.02.2009 - 13 Sa 746/08
Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet, …
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1059/08
Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet, …
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 11.02.2009 - 6 Sa 1083/08
Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet, …
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08
Anspruch auf Sozialplanabfindung - Eigenkündigung nicht vom Arbeitgeber …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet, …
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2015 - 2 Sa 583/14
Abfindungsanspruch - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende …
Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird ( BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 ). - LAG Hamm, 22.07.2005 - 10 Sa 899/05
Sozialplan, Auslegung, Gleichbehandlung, Abfindung, Ausschluss bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 458/13
Sozialplanabfindung - Aufhebungsvertrag
- LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Abschluss eines …