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   BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15   

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https://dejure.org/2016,44935
BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15 (https://dejure.org/2016,44935)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2016 - 5 AZR 456/15 (https://dejure.org/2016,44935)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 (https://dejure.org/2016,44935)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 EntgFG, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • IWW

    § 2 Abs. 1 EFZG, § 2 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 Feiertagsgesetz NW, § ... 559 Abs. 2 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 3 Abs. 2 BUrlG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 23 RTV, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen Feiertag, Ausfall der Arbeit und Entgeltfortzahlungsanspruch; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • bag-urteil.com

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feiertagsvergütung; Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Kausalität zwischen Feiertag, Ausfall der Arbeit und Entgeltfortzahlungsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    An gesetzlichen Feiertagen während des Urlaubs besteht Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feiertagsvergütung in der Ferienzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feiertagsvergütung auch im Urlaubszeitraum?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • rechtsrat.ws (Kurzinformation)

    Schulreinigung: Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Schulferien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 97
  • NJW 2017, 504
  • ZIP 2017, 352
  • MDR 2017, 157
  • NZA 2017, 123
  • DB 2017, 316
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Das gilt etwa, wenn die beiderseitigen Hauptpflichten suspendiert sind und das Arbeitsverhältnis ruht (vgl. BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 11) .

    Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Ruhenszeitraum, besteht kein Anspruch nach § 2 Abs. 1 EFZG, weil eine Arbeitspflicht an diesem Feiertag ohnehin nicht bestanden hätte (vgl. BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 11) .

    Eine Bestimmung, wonach das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Arbeits- und Lohnzahlungspflichten während der Ferienzeiten ruhen, soweit diese Zeiten nicht durch Urlaub ausgefüllt werden, ist nur dann hinreichend klar und verständlich, wenn der durchschnittliche Arbeitnehmer der Branche erkennen kann, zu welchen Zeiten nicht gearbeitet wird und ob in diesen Zeiten Entgeltansprüche aufgrund Urlaubsgewährung bestehen (vgl. hierzu BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 19; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 55) .

    Die Regelung lässt damit nicht erkennen, wann Arbeitspflicht bestehen, wann Urlaub gewährt werden und wann das Arbeitsverhältnis ruhen soll (vgl. zu einer ähnlichen Klausel BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 55; anders die Regelung, die BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - zugrunde lag) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Eine Bestimmung, wonach das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Arbeits- und Lohnzahlungspflichten während der Ferienzeiten ruhen, soweit diese Zeiten nicht durch Urlaub ausgefüllt werden, ist nur dann hinreichend klar und verständlich, wenn der durchschnittliche Arbeitnehmer der Branche erkennen kann, zu welchen Zeiten nicht gearbeitet wird und ob in diesen Zeiten Entgeltansprüche aufgrund Urlaubsgewährung bestehen (vgl. hierzu BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 19; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 55) .

    Die Regelung lässt damit nicht erkennen, wann Arbeitspflicht bestehen, wann Urlaub gewährt werden und wann das Arbeitsverhältnis ruhen soll (vgl. zu einer ähnlichen Klausel BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 55; anders die Regelung, die BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - zugrunde lag) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Damit würde gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (§ 306 Abs. 2 BGB) verstoßen, weil die Unwirksamkeit aus der Kombination mehrerer Klauseln bzw. mehrerer Klauselteile folgt (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 28, BAGE 139, 156) .
  • ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 674/14

    Zahlungsanspruch auf Feiertagsvergütung aufgrund Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 12. Juni 2014 - 1 Ca 674/14 - abgeändert.
  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    aa) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltzahlung an Feiertagen besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 1 der Gründe; 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 - Rn. 9; 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn.   30, BAGE 151, 331) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 14; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 51) .
  • LAG Düsseldorf, 14.07.2015 - 3 Sa 7/15

    Ansprüche einer Gebäudereinigungskraft auf Zahlung der Feiertagsvergütung in den

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2015 - 3 Sa 7/15 - aufgehoben.
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 14; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 51) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    aa) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltzahlung an Feiertagen besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 1 der Gründe; 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 - Rn. 9; 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn.   30, BAGE 151, 331) .
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15
    Hier ist die Wertung des § 3 Abs. 2 BUrlG zu berücksichtigen, wonach an einem gesetzlichen Feiertag, für den nicht ausnahmsweise eine Arbeitsleistung angeordnet worden ist (vgl. zu einem solchen Fall BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 - Rn. 22, BAGE 144, 150) , kein Urlaub gewährt werden kann.
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen - MTV Druck

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen entsteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 15, BAGE 157, 97; 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 30, BAGE 151, 331; zum Erfordernis der sog. Monokausalität siehe auch ErfK/Reinhard 19. Aufl. EFZG § 2 Rn. 8; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. EZFG § 2 Rn. 11; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 103 Rn. 2; jeweils mwN) .

    Dies gilt etwa, wenn der Feiertag in einen Zeitraum fällt, in dem das Arbeitsverhältnis ruht und deshalb die beiderseitigen Hauptpflichten suspendiert sind (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - aaO) .

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    aa) Infolge des gesetzlichen Feiertags fällt die Arbeit nur dann aus, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG 16. Oktober 2019 - 5 AZR 352/18 - Rn. 14; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 15, BAGE 157, 97) .

    Hiervon ist zB auszugehen, wenn die beiderseitigen Hauptpflichten suspendiert sind und das Arbeitsverhältnis ruht (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - aaO) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    (a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 18, BAGE 157, 97) .

    Nach der Wertung des § 3 Abs. 2 BUrlG, wonach an einem gesetzlichen Feiertag, für den nicht ausnahmsweise eine Arbeitsleistung angeordnet worden ist, kein Urlaub gewährt werden kann, besteht der Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG auch dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag während eines Urlaubszeitraums anfällt (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 20, BAGE 157, 97; ErfK/Reinhard 19. Aufl. EFZG § 2 Rn. 9; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 11; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG/AAG 8. Aufl. § 2 EFZG Rn. 57 mwN) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Diese sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 18, BAGE 157, 97) .
  • LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18

    Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während

    - 31.12.2017 ohne die beiden Weihnachtsfeiertage (BAG, Urteil vom 26.10.2016 - 5 AZR 456/15 = NJW 2017, 504 f.) Urlaubsentgelt nach § 11 Abs. 1 BUrlG zu gewähren.
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Diese sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 18, BAGE 157, 97) .
  • LAG Hamm, 05.01.2017 - 17 Sa 769/16
    Diese sind gemäß §§ 133, 157 BGB nach ihren objektiven Inhalt und typischen Sinn unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung ihrer Interessen verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 26.10.2016 - 5 AZR 456/15 - Rdnr. 12; 19.08.2015 - 5 AZR 450/14 - Rdnr. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 4 Sa 900/16

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit - Nichtdurchführung eines betrieblichen

    Eine Aufrechterhaltung mit eingeschränktem Inhalt wäre auch nicht mit dem Zweck der §§ 305 ff. BGB vereinbar ( st. Rechtsprechung, vgl. BAG 26.10.2016 5 AZR 456/15 - Rn. 26, Juris; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 36, Juris ).
  • ArbG Gera, 01.08.2023 - 3 Ca 1536/22
    Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen entsteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 15, BAGE 157, 97; 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 30, BAGE 151, 331; zum Erfordernis der sog. Monokausalität siehe auch ErfK/Reinhard 19. Aufl. EFZG § 2 Rn. 8; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. EZFG § 2 Rn. 11; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 103 Rn. 2; jeweils mwN).

    Dies gilt etwa, wenn der Feiertag in einen Zeitraum fällt, in dem das Arbeitsverhältnis ruht und deshalb die beiderseitigen Hauptpflichten suspendiert sind (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1122/20

    Rückzahlungsklausel - Sondervergütung - Transparenzgebot

    Das BAG hat bei der Durchführung der Transparenzkontrolle auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Arbeitnehmers der Branche abgestellt (BAG, 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15, juris Rn. 23).
  • LAG Köln, 11.04.2019 - 7 Sa 582/18

    Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung; Schadensersatz wegen Minderarbeit;

  • ArbG Heilbronn, 06.10.2021 - 2 Ca 152/21

    Bestimmter Klageantrag - abschließende Gesamtklage - DCVArbVtrRL - neue

  • ArbG Heilbronn, 13.07.2022 - 2 Ca 80/22

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff - Zulage nach § 16 Abs 6 Tarifvertrag für

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