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   BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16   

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https://dejure.org/2016,48347
BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16 (https://dejure.org/2016,48347)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2016 - 5 AZR 167/16 (https://dejure.org/2016,48347)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 (https://dejure.org/2016,48347)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Halbs 2 EntgFG, § 11 MuSchG
    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

  • IWW

    § 387 BGB, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 11 MuSchG, § 388 BGB, § 389 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 EFZG, § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 27a SGB V, § 27 Abs. 1 Satz 5 SGB V, § 276 BGB, § 277 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EFZG, § 33 Abs. 1 EStG, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG, § 3 Abs. 1 MuSchG, § 3 Abs. 1 EFZG, § 253 Abs. 2 ZPO, § 322 Abs. 2 ZPO, § 366 Abs. 2 BGB, § 394 Satz 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen der Arbeitsunfähigkeit durch schuldhaft verursachte Erkrankung; Entgeltfortzahlungsanspruch bei Erkrankung nach In-vitro-Fertilisation; Beginn des Mutterschutzrechts nach erfolgtem Embryonentransfer

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Entgeltfortzahlung aufgrund von In-vitro-Fertilisation

  • bag-urteil.com

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

  • Betriebs-Berater

    Entgeltfortzahlung auch nach In-vitro-Fertilisation

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In-vitro-Fertilisation; Entgeltfortzahlung; Mutterschutzlohn

  • rechtsportal.de

    Herbeiführen der Arbeitsunfähigkeit durch schuldhaft verursachte Erkrankung

  • datenbank.nwb.de

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grundsätzlich kein Entfortzahlungsanspruch bei künstlicher Befruchtung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    In-vitro-Fertilisation, Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung und Mutterschutzlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - und die Erschütterung ihres Beweiswerts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung: Kinderwunsch ist keine Krankheit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit wegen In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung und Mutterschutzlohn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach In-vitro-Fertilisation

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung ist keine Krankheit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Arbeitnehmerinnen, die sich zu einer künstlichen Befruchtung entschließen, wissen sollten

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkrankung nach In-vitro-Fertilisation kann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen - Mögliche schuldhafte Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 102
  • NJW 2017, 1129
  • MDR 2017, 406
  • NZA 2017, 12
  • NZA 2017, 240
  • FamRZ 2017, 576
  • BB 2017, 116
  • NZA-RR 2017, 403
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    a) Schuldhaft iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13, BAGE 151, 159) .

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, BAGE 151, 159) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, aaO) .

    bb) Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG soll einerseits der Arbeitnehmer bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden, andererseits sollen Kostenrisiken zwischen Arbeitgeber und Krankenversicherung verteilt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 130; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15, BAGE 151, 159) .

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101) .

    Im erneuten Berufungsverfahren wird zu beachten sein, dass eine Fortsetzungserkrankung auch dann vorliegt, wenn sich - trotz verschiedener Krankheitssymptome - eine Erkrankung als eine Fortsetzung der früheren darstellt, weil die wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206; 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - zu 1 der Gründe, BAGE 47, 195; 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 11) .

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Auch wenn die Klage aufgrund einer Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, welche der zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche in welcher Höhe erloschen sind (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - zu II der Gründe; 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25) .

    Darüber hinaus wird das Landesarbeitsgericht die vom Beklagten darzulegende Einhaltung der nach § 394 Satz 1 BGB zu beachtenden Pfändungsfreigrenzen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 23) zu überprüfen haben.

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Vor Ablauf dieser Frist entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen daher nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 25, BAGE 149, 101) .

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101) .

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    der Zeitpunkt der Verbindung einer befruchteten Eizelle mit dem Organismus der Frau durch den Embryonentransfer (vgl. ausführlich zum Meinungsstand BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 151, 189) .

    Auch bei der natürlichen Empfängnis beginnt die Schwangerschaft mit der Konzeption, nicht erst mit der Nidation (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 23, BAGE 151, 189) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (st. Rspr., vgl. nur BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171; 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 21) .

    Im erneuten Berufungsverfahren wird zu beachten sein, dass eine Fortsetzungserkrankung auch dann vorliegt, wenn sich - trotz verschiedener Krankheitssymptome - eine Erkrankung als eine Fortsetzung der früheren darstellt, weil die wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206; 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - zu 1 der Gründe, BAGE 47, 195; 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 11) .

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Lag in den Zeiträumen ab 14. Juli 2014 keine oder keine durchgehende Erkrankung vor oder führte eine Krankheit nicht zur Arbeitsunfähigkeit der Klägerin, wären zwar die Voraussetzungen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 3 Abs. 1 EFZG nicht gegeben, es könnte aber eine Vergütungspflicht des Beklagten nach § 11 MuSchG bestanden haben, wenn die behandelnden Ärzte "Arbeitsunfähigkeit" bescheinigten, weil sie bei Fortdauer der Beschäftigung der Klägerin das ungeborene Leben als gefährdet ansahen (vgl. BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 753/00 - zu I 4 der Gründe mwN) .
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82

    Inanspruchnahme auf Lohnfortzahlung aus übergegangenem Recht

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Im erneuten Berufungsverfahren wird zu beachten sein, dass eine Fortsetzungserkrankung auch dann vorliegt, wenn sich - trotz verschiedener Krankheitssymptome - eine Erkrankung als eine Fortsetzung der früheren darstellt, weil die wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206; 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - zu 1 der Gründe, BAGE 47, 195; 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 11) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 102) .
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
    bb) Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG soll einerseits der Arbeitnehmer bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden, andererseits sollen Kostenrisiken zwischen Arbeitgeber und Krankenversicherung verteilt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 130; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15, BAGE 151, 159) .
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

  • BFH, 10.05.2007 - III R 47/05

    Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als

  • BAG, 06.08.1986 - 5 AZR 607/85

    Organspende - Organspender - Transplantation - Anspruch auf Lohnfortzahlung -

  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07

    50 %iger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung

  • BFH, 16.12.2010 - VI R 43/10

    Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.01.2016 - 4 Sa 323/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: künstliche Befruchtung

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Leistungsausschluss bei

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2008 - 10 Sa 449/08

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; künstliche Befruchtung

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97

    Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 7/08 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen zur

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (so die st. Rspr. vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 17, BAGE 157, 102; 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 71, 9; ebenso MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; Reinecke DB 1989, 2069 (unter 5.1.2); ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111; NK-GA/Sievers EFZG § 5 Rn. 66 f., jeweils mwN) .

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben.

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Nur wenn ihm das nicht gelingt, hat er die Folgen der Nichterweislichkeit des Fehlens einer im Sinne der Rückzahlungsklausel gerechtfertigten personenbedingten Kündigung des Arbeitnehmers zu tragen (vgl. zur Fortsetzungserkrankung BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 51, BAGE 157, 102) .
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.) .
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (so die st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 17, BAGE 157, 102; 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 71, 9).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben.

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22

    Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist - Erschütterung des Beweiswertes

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (so die st. Rspr. vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 17, BAGE 157, 102; 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 71, 9; ebenso MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; Reinecke DB 1989, 2069 (unter 5.1.2); ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111; NK-GA/Sievers EFZG § 5 Rn. 66 f., jeweils mwN).

    Die den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben.

  • BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass der Tatrichter den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag, normalerweise als erbracht ansehen kann, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12; BAG, NJW 2017, 1129 Rn. 17; NJW 1998, 2762, juris Rn. 13), und dass dem Arbeitnehmer, der berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht arbeitet, hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden entsteht (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12).
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    Die Revision lässt außer Acht, dass eine Fortsetzungserkrankung nicht nur bei einem identischen Krankheitsbild vorliegt, sondern ebenso, wenn die Krankheitssymptome auf demselben Grundleiden beruhen (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 52 mwN, BAGE 157, 102; vgl. auch BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. Dezember 2022 EFZG § 3 Rn. 73; MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 61 f.) .
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung darf nicht unklar bleiben (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 59, BAGE 157, 102) .
  • LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften

    aa) Krankheit i.S.v. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus (vgl. BAG vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 14).

    aa) Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn ein Arbeitnehmer infolge Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder objektiv nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose hierdurch verhindert oder verzögert würde (vgl. BAG vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 14).

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (vgl. BAG vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; BAG vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14; Schmitt, EFZG, 9. Auflage 2023, § 3 EFZG, Rn. 125 ff.; HWK-Vogelsang, ArbR Komm., 10. Auflage 2022, § 3 EFZG, Rn. 51; EfK-Reinhard, 23. Auflage 2023, § 3 EFZG, Rn. 23).

  • LAG Hamm, 03.11.2023 - 14 Sa 1092/22

    Entgeltfortzahlung; Risikogebiet; Corona; Reise; Covid-19; gesetzlicher

    Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder objektiv nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose hierdurch verhindert oder verzögert würde (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 14 mwN) .

    aa) Schuldhaft iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt ( BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 35; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13) .

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16) .

    Ausschließlich dieses ist Bezugspunkt eines anspruchsausschließenden Verschuldens iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EFZG (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36 mwN) .

    Demgegenüber soll der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden und es sollen Kostenrisiken zwischen Arbeitgeber und Krankenversicherung verteilt werden (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15) .

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 10 Sa 263/23

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Zeugenaussage

  • LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit -

  • ArbG Dessau-Roßlau, 12.08.2020 - 1 Ca 65/20

    Kündigung wegen des Meldens der Verletzung von Quarantänebestimmungen

  • LAG Köln, 19.10.2023 - 6 Sa 276/23
  • LAG Hessen, 18.08.2023 - 10 Sa 1361/22
  • LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 664/19

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 Sa 438/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Schmerzensgeld - allgemeines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 8 Sa 247/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Verschuldensbegriff - Darlegungs- und

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2023 - 3 Sa 118/23

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei symptomloser Corona-Infektion; kein

  • LAG Niedersachsen, 22.02.2023 - 8 Sa 713/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; befristet; Befristung; Entgeltfortzahlung;

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22

    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2023 - 2 Sa 156/22

    Entgeltfortzahlung - Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -

  • ArbG Neumünster, 23.09.2022 - 1 Ca 20b/22

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Erst- und

  • LAG Köln, 13.05.2020 - 6 Sa 663/19

    Fristlose Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Dauer der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2021 - 5 Sa 35/21

    Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 26 Sa 513/18

    Entgeltfortzahlungsanspruch - selbstständige Verhinderungsfälle auch bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2023 - 3 L 54/23

    Corona-Krise; Entschädigung für Verdienstausfall; Entgeltfortzahlung; Beweiswert

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 6 Sa 682/22

    Entgeltfortzahlung nach Eigenkündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung;

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Düsseldorf, 03.01.2023 - 3 Sa 468/22

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Kollektives

  • ArbG Köln, 22.09.2022 - 17 Ca 2239/22
  • ArbG Bonn, 18.08.2022 - 1 Ca 241/22
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
  • LAG Köln, 22.03.2023 - 11 Sa 646/22

    Entgeltfortzahlung; Grundleiden

  • ArbG Gera, 05.04.2023 - 1 Ca 1333/22

    Betriebsratsanhörung - subjektive Determinierung - Darlegungs- und Beweislast -

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 05.05.2022 - 5 Ca 251/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert einer

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