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   BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74   

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https://dejure.org/1974,700
BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74 (https://dejure.org/1974,700)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1974 - 1 ABR 16/74 (https://dejure.org/1974,700)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1974 - 1 ABR 16/74 (https://dejure.org/1974,700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Früherer Wahlvorstand - Meinungsverschiedenheit - Beschlußverfahren - Schulung - Kosten - Fahrtkosten - Verzehrkosten - Folgekosten - Beschränkung des Wahlrechts - Pflicht zur Kostenminimierung - Zuziehung eines Anwalts - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 376
  • BB 1975, 700
  • DB 1975, 109
  • DB 1975, 1178
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 11/66

    Betriebsratskosten - Einigungsstelle - Gewerkschaftssekretär

    Auszug aus BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74
    Somit kann der Wahlvorstand - für den Betriebsrat ist dies allgemein anerkannt (für BetrVG 1952: Beschluß vom 18. April 1967 - 1 ABR 11/66 - = BAG 19, 514- [318J = AP Nr. 7 zu § 39 BetrVG; Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 9. Aufl., § 39 Anm. 9; Neumann-Duesberg, BetrVG, S. 325 f.; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Bd. III S. 197; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 . Aufl. Bd. II S. 12o3, FH 22; für das BetrVG 1972: Erdmann- Jürging-Kammann, BetrVG, § 4o Anm. 7; Bleistein, BetrVG, 2. Aufl., § 4o Rdn. 172; Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 4o Anm. 9; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 4o Anm. 8; Hässler, 3. Aufl., S. 62; Boldt, DB 67, S. 18o9; Gnade-Kehrmann-Schneider, § 4o Anm. 4; Wiese, GK, § 4o Anm. Io) - aufgrund eines ordnungsgemäß gefaßten Beschlusses einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, selbst wenn das Auftreten eines Vertreters der Gewerkschaft möglich ist, sofern er dies nach Abwägung aller Umstände für sachlich notwendig er achten durfte.
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

    Auszug aus BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74
    Ob auch der Betriebsrat, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, Beteiligter im Sinne des § 83 ArbGG ist und damit Rechtsbeschwerde erheben konnte, braucht der Senat nicht zu prüfen, da hiergegen Verfahrensrügen von keiner Seite erhoben worden sind (BAG AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953 mit zustimmender Anmerkung von Pohle).
  • LAG Hamm, 06.12.1973 - 8 TaBV 66/73

    Wahlvorstand; Verfahrenskosten; Erstattung; Arbeitgeber; Anwaltskosten; Kosten

    Auszug aus BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74
    Die Rechtsbeschwerden der Antragsteller und des Betriebsrates gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Dezember 1973 - 8 TaBV 66/73 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

    Die Frage, ob die anwaltschaftlichen Vertretungskosten eines gegen den Wahlvorstand geführten Beschlußverfahrens zu den Kosten der Wahl gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gehören und vom Arbeitgeber zu tragen sind, hat die Tragweite der betriebsverfassungsrechtlich begründeten Kostentragungspflicht zum Gegenstand und ist deshalb eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit (vgl. BAGE 26, 376, 379 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Zu den Kosten der Wahl gehören auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens, das zur Klärung von sonst nicht behebbaren Meinungsverschiedenheiten im Laufe des Wahlverfahrens zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt wird (BAGE 26, 376, 380 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 20 Rz 28 m. w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage Schwierigkeiten aufweist oder für deren Beurteilung bestimmte, dem Anwalt im besonderen Maße bekannte Verhältnisse von Bedeutung sein können (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 2, 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).

    Für diese Abwägung, bei der dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAGE 26, 376, 382 = AP, aaO; BAGE 31, 93, 102 = AP, aaO, zu III 4 a.E.).

    Dies ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, das u.a. auch eine angemessene Berücksichtigung der finanziellen Belange des Arbeitgebers erfordert (vgl. hierzu BAGE 26, 376, 381 = AP, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 26. November 1974, BAGE 26, 376 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO) hat der Arbeitgeber nur diejenigen Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, die auf eine Beauftragung aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses zurückgeht.
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