Rechtsprechung
BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit - Entzug der VS-Ermächtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; TVöD § 34 Abs. 2
Außerordentliche Kündigung; Tarifliche Unkündbarkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlender Zugang zu Verschlusssachen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.05.2007 - 6 Ca 8239/06
- LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
- LAG Köln, 17.01.2012 - 12 Sa 1502/10
Papierfundstellen
- BAGE 132, 299
- MDR 2010, 876
- NZA 2010, 628
- DB 2010, 16
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (32)
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Dies gilt bei allen Arten von Kündigungsgründen (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II der Gründe, BAGE 47, 26).Bestimmte in der Person oder im Verhalten liegende Kündigungsgründe können auch bei einer Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz fortwirken (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B I 2 e der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66).
- BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71
NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur …
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Sie erstrecken sich im Grundsatz auf sämtliche Geschäftsbereiche des betreffenden öffentlichen Arbeitgebers und zwar im Rahmen seines gesamten territorialen Einflussbereichs (so schon Senat 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 222).Außerdem hätte sie näher ausführen müssen, weshalb für den fremdsprachenkundigen, als Dolmetscher bereits eingesetzten Kläger unter Berücksichtigung seiner erklärten Bereitschaft, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik ggf. auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen tätig zu werden, keine Verwendungsmöglichkeit bestand (vgl. Senat 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 222).
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Dies gilt bei allen Arten von Kündigungsgründen (…Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II der Gründe, BAGE 47, 26).cc) Eine entsprechende Prüfung ist nur entbehrlich, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf dem bisherigen Arbeitsplatz entgegensteht, es zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - zu II 1 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 47, 26).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss von vornherein erkennbar sein, dass er alles Zumutbare unternommen hat, die durch die Veränderung der Umstände notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (…Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B II 3 e der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).In Fällen, in denen der Arbeitnehmer bereits konkrete Vorstellungen von seiner Weiterbeschäftigung geäußert hat, muss der Arbeitgeber substantiiert aufzeigen, weshalb ihm trotz seiner gegenüber dem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer bestehenden besonderen Beschäftigungspflicht ein Einsatz auf dem benannten Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO).
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, die das Vorliegen eines solchen Grundes voraussetzt (vgl. Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1;… Sponer/Steinherr TVöD Stand Dezember 2007 § 34 Rn. 116).Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Dies gilt auch dann, wenn schon zuvor die Möglichkeit einer entsprechenden Umdeutung bestanden hätte (vgl. dazu Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B IV der Gründe, BAGE 95, 78), das Gericht sie aber - wie im Streitfall - unterlassen hat.Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Bei einer derartigen Bezugnahme gilt zugleich § 626 Abs. 2 BGB, wonach die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen erklärt werden kann (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).Das in Rede stehende Leistungsunvermögen des Klägers verwirklicht sich mit jedem Tag neu (zu den vergleichbaren Fällen des Entzugs bzw. Fehlens einer Arbeitsgenehmigung Senat 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - zu II 1 der Gründe, BAGE 29, 1; zum dauerhaften Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss von vornherein erkennbar sein, dass er alles Zumutbare unternommen hat, die durch die Veränderung der Umstände notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B II 3 e der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5). - BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94
Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines …
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Diese Prüfung ist allein Sache der nach dem SÜG zuständigen Stellen und der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG 2. April 1996 - 1 WB 71.95 - BVerwGE 103, 311; 8. November 1994 - 1 WB 64.94 - NJW 1995, 740). - BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.
Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Zwar mag es Fälle geben, in denen sich aus veränderten Umständen ein Anspruch des Betroffenen auf eine erneute Sicherheitsüberprüfung ergibt (vgl. BVerwG 23. Juni 2004 - 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 SÜG § 17 Nr. 2). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes …
- BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber, …
- BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis
- BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 71.95
Recht der Soldaten: Folgewirkungen des Abbruchs einer Sicherheitsüberprüfung
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
- BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts …
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
- BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75
Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit - …
- BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87
Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07
Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des …
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
- BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages …
- BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02
Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Umstände, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt, auch noch bis mindestens zwei Wochen vor Zugang der Kündigung gegeben waren (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 15, BAGE 132, 299; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu C II 2 der Gründe) . - BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Ein Leistungsaustausch ist dann nicht mehr möglich (…vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) . - BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …
Dementsprechend ist kündigungsrechtlich der Arbeitgeber auch bei dauernder Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in seinen bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur einer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 34 mwN, NZA 2010, 628).Das könnte der Fall sein, wenn ihn an dem Unvermögen, die bisherige Tätigkeit auszuüben, ein Verschulden trifft (vgl. zur kündigungsrechtlichen Berücksichtigung des Verschuldens eines Arbeitnehmers an der Unmöglichkeit, ihn mit seinen bisherigen Aufgaben weiter zu betrauen BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 38, NZA 2010, 628).
- BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 19, BAGE 132, 299) . - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
In diesen Fällen liegt in der Regel eine erhebliche und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (vgl. für eine Beendigungskündigung BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19; für eine außerordentliche (Änderungs-)Kündigung mit Auslauffrist 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) . - BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 23; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 12; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, BAGE 132, 299) . - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (vgl. Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1) .Bei einer derartigen Bezugnahme gilt zugleich § 626 Abs. 2 BGB, wonach die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen erklärt werden kann (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, aaO; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).
Auch vom Arbeitnehmer nicht zu vertretende Umstände in seiner Person können geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16) .
Darin liegt regelmäßig eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses, der der Arbeitgeber, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, mit einer außerordentlichen Kündigung begegnen kann (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, aaO; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22) , wenn eine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht, mit einer außerordentlichen Änderungskündigung.
Der Arbeitgeber hat zur Vermeidung einer Kündigung alle in Betracht kommenden Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten von sich aus umfassend zu prüfen und eingehend zu sondieren (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 35, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16; 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 222) .
- LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19
Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen …
Die Arbeitsgerichte haben die behördliche Entscheidung, falls sie sich nicht als nichtig erweist oder im Verwaltungsrechtsweg rechtskräftig aufgehoben worden ist, ihrer eigenen Entscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen (im Anschluss an BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 - ).Auf die Erfolgsaussichten des von ihm angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kommt es nicht an (im Anschluss an BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 - ).
Ist dies der Fall, ist sodann zu prüfen, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08).
Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08).
Die Arbeitsgerichte haben die behördliche Entscheidung, falls sie sich nicht als nichtig erweist oder im Verwaltungsrechtsweg rechtskräftig aufgehoben worden ist, ihrer eigenen Entscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen (vgl. BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 - zu der Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG).
Auf die Erfolgsaussichten des von ihm angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kommt es nicht an (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08).
Dies gilt bei allen Arten von Kündigungsgründen (BAG 26.11.2009- 2 AZR 272/08).
Der Arbeitgeber hat zur Vermeidung einer Kündigung alle in Betracht kommenden Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten von sich aus umfassend zu prüfen und eingehend zu sondieren (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08).
Hat die Kündigung ihre Ursache in der Sphäre des Arbeitnehmers, ist sowohl bei der Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten als auch im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, inwieweit den Arbeitnehmer an der Unmöglichkeit, ihn mit seinen bisherigen Aufgaben weiter zu betrauen, ein Verschulden trifft (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08).
Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Störung auch noch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08).
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14
Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz
Auf die Revision des Klägers hob das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 26. November 2009 (- 2 AZR 272/08 - BAGE 132, 299) auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück. - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber erneut kündigen (…BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13, aaO; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 19, BAGE 132, 299) . - BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
- LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker …
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators
- ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
- BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17
Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- LAG Baden-Württemberg, 10.09.2015 - 16 Sa 7/15
Personenbedingte Kündigung - Beamte - Beendigung der beamtenrechtlichen …
- ArbG Trier, 23.01.2013 - 4 Ca 1255/12
Treuwidrige Kündigung - vorangegangene unwirksame Änderungskündigung - kein neuer …
- LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
Verzugslohn - eingeschränkte Leistungsfähigkeit - Freistellung von der Arbeit - …
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber …
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des …
- LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen …
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr - …
- LAG Köln, 16.08.2017 - 11 Sa 851/16
Außerordentliche Kündigung; krankheitsbedingte Kündigung; Einzelfall
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20
1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21
Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden - …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - 7 Sa 85/18
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen unhöflichen und unprofessionellen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 148/12
Tarifliche Unkündbarkeit - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - 26 Sa 896/10
Fristwahrende Verwirkung eines allgemeinen Feststellungsantrags - Anforderung an …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2015 - 6 Sa 27/14
Krankheitsbedingte Kündigung - mangelnde Prognoseentscheidung
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße …
- LAG München, 14.10.2021 - 3 Sa 83/21
Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2012 - 9 Sa 177/12
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen strafgerichtlicher Verurteilung - …
- LAG Köln, 17.01.2012 - 12 Sa 1502/10
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Geheimdienstmitarbeiters nach Entzug …
- LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
- ArbG Stuttgart, 08.10.2014 - 11 Ca 2434/14
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Fremdvergabe eines …
- LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 20 Sa 94/11
Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Wettbewerbsverstoß durch …
- LAG Hamm, 01.08.2013 - 8 Sa 215/13
Unterrichtungspflichten bei Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2012 - 5 Sa 19/12
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 154/21
Krankheitsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit - gravierende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen - fehlendes Verschulden - …
- LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 7 Sa 506/09
Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflicher Unkündbarkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung während der Probezeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 Sa 677/11
Weisungsrecht - Versetzung - außerordentliche Kündigung - Auslegung der …
- LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1542/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsänderung bei Verstoß gegen …
- LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
Änderungskündigung zur Aufteilung der Abteilungen
- LAG Hamm, 01.12.2011 - 15 Sa 972/11
Fristlose Kündigung; Wettbewerb im (rechtlich) bestehenden Arbeitsverhältnis
- LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 16 Sa 120/10
Außerordentliche Kündigung - Verletzung der Rücksichtnahmepflicht durch …
- LAG Thüringen, 03.08.2023 - 2 Sa 407/22
Außerordentliche hilfsweise ordentlichen Kündigung - Corona - 3-G-Regel - …
- ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
Kündigung eines "Hilfsbeamten" wegen Minderleistung bei der Einleitung von …
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
- LAG Hessen, 21.08.2013 - 12 Sa 1034/12
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schichthandwerkers …
- LAG Hessen, 06.07.2011 - 2 TaBV 205/10
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Weitergabe vertraulicher …
- LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10
Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der …
- LAG Köln, 08.07.2010 - 13 Sa 152/10
Versetzung einer Geheimdienstmitarbeiterin bei negativer Sicherheitsüberprüfung …
- LAG Nürnberg, 30.05.2011 - 7 Sa 568/10
Kündigung - Besitz einer italienischen Fahrerlaubnis - fehlerhafte Einschätzung …