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   BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08   

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BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 (https://dejure.org/2009,2155)
BAG, Entscheidung vom 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 (https://dejure.org/2009,2155)
BAG, Entscheidung vom 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 (https://dejure.org/2009,2155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit - Entzug der VS-Ermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; TVöD § 34 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung; Tarifliche Unkündbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlender Zugang zu Verschlusssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 299
  • MDR 2010, 876
  • NZA 2010, 628
  • DB 2010, 16
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Dies gilt bei allen Arten von Kündigungsgründen (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II der Gründe, BAGE 47, 26).

    Bestimmte in der Person oder im Verhalten liegende Kündigungsgründe können auch bei einer Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz fortwirken (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B I 2 e der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66).

  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71

    NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Sie erstrecken sich im Grundsatz auf sämtliche Geschäftsbereiche des betreffenden öffentlichen Arbeitgebers und zwar im Rahmen seines gesamten territorialen Einflussbereichs (so schon Senat 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 222).

    Außerdem hätte sie näher ausführen müssen, weshalb für den fremdsprachenkundigen, als Dolmetscher bereits eingesetzten Kläger unter Berücksichtigung seiner erklärten Bereitschaft, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik ggf. auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen tätig zu werden, keine Verwendungsmöglichkeit bestand (vgl. Senat 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 222).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Dies gilt bei allen Arten von Kündigungsgründen (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II der Gründe, BAGE 47, 26).

    cc) Eine entsprechende Prüfung ist nur entbehrlich, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf dem bisherigen Arbeitsplatz entgegensteht, es zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - zu II 1 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 47, 26).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss von vornherein erkennbar sein, dass er alles Zumutbare unternommen hat, die durch die Veränderung der Umstände notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B II 3 e der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).

    In Fällen, in denen der Arbeitnehmer bereits konkrete Vorstellungen von seiner Weiterbeschäftigung geäußert hat, muss der Arbeitgeber substantiiert aufzeigen, weshalb ihm trotz seiner gegenüber dem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer bestehenden besonderen Beschäftigungspflicht ein Einsatz auf dem benannten Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, die das Vorliegen eines solchen Grundes voraussetzt (vgl. Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; Sponer/Steinherr TVöD Stand Dezember 2007 § 34 Rn. 116).

    Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Dies gilt auch dann, wenn schon zuvor die Möglichkeit einer entsprechenden Umdeutung bestanden hätte (vgl. dazu Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B IV der Gründe, BAGE 95, 78), das Gericht sie aber - wie im Streitfall - unterlassen hat.

    Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Bei einer derartigen Bezugnahme gilt zugleich § 626 Abs. 2 BGB, wonach die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen erklärt werden kann (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).

    Das in Rede stehende Leistungsunvermögen des Klägers verwirklicht sich mit jedem Tag neu (zu den vergleichbaren Fällen des Entzugs bzw. Fehlens einer Arbeitsgenehmigung Senat 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - zu II 1 der Gründe, BAGE 29, 1; zum dauerhaften Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss von vornherein erkennbar sein, dass er alles Zumutbare unternommen hat, die durch die Veränderung der Umstände notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B II 3 e der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Diese Prüfung ist allein Sache der nach dem SÜG zuständigen Stellen und der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG 2. April 1996 - 1 WB 71.95 - BVerwGE 103, 311; 8. November 1994 - 1 WB 64.94 - NJW 1995, 740).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
    Zwar mag es Fälle geben, in denen sich aus veränderten Umständen ein Anspruch des Betroffenen auf eine erneute Sicherheitsüberprüfung ergibt (vgl. BVerwG 23. Juni 2004 - 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 SÜG § 17 Nr. 2).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

  • BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber,

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 71.95

    Recht der Soldaten: Folgewirkungen des Abbruchs einer Sicherheitsüberprüfung

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit -

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Umstände, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt, auch noch bis mindestens zwei Wochen vor Zugang der Kündigung gegeben waren (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 15, BAGE 132, 299; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu C II 2 der Gründe) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Ein Leistungsaustausch ist dann nicht mehr möglich (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Dementsprechend ist kündigungsrechtlich der Arbeitgeber auch bei dauernder Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in seinen bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur einer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 34 mwN, NZA 2010, 628).

    Das könnte der Fall sein, wenn ihn an dem Unvermögen, die bisherige Tätigkeit auszuüben, ein Verschulden trifft (vgl. zur kündigungsrechtlichen Berücksichtigung des Verschuldens eines Arbeitnehmers an der Unmöglichkeit, ihn mit seinen bisherigen Aufgaben weiter zu betrauen BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 38, NZA 2010, 628).

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