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BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54 |
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Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kleinbetriebe - Fortbildung des Rechts - Gesetzändernde Auslegung - Überholte Rechtsanschauungen
Verfahrensgang
- LAG München, 01.10.1954 - Ber.Reg. Nr. 589/54
- BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54
Papierfundstellen
- BAGE 1, 279
- NJW 1955, 1088 (Ls.)
- NJW 1955, 807
- DB 1955, 314
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54
Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche
Auszug aus BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54
Im Übrigen enthalten aber, wie der Senat in der gleichzeitig entschiedenen Sache 2 AZR 418/54 ausführlich dargelegt hat, die zusammengehörenden Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 keinen allgemeinen Grundsatz. - BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54
Auszug aus BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54
Vorbedingung für solche abändernde Auslegung ist jedoch, dass objektive Grundlagen für die Wandlung der Rechtsanschauung und des Rechtes vorhanden sind, sei es eine von der früheren Anwendung abweichende allgemeine, insbesondere tarifliche Übung, seien es neuere Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen auf gleichen oder ähnlichen Rechtsgebieten die den neuen Rechtsgedanken schon verwirklicht haben (…vgl. Weinkauf, Richtertum und Rechtsbildung, 1952, S. 27; Larensz, JR 1954, 19; Denecke, RdA 1953, 412; BGHZ 4, 158; 13, 360, 370).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Die obersten Gerichtshöfe haben sie von Anfang an in Anspruch genommen (vgl. etwa BGHZ 3, 308 [315]; 4, 153 [158]; BAG 1, 279 [280 f.]). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
Kein Recht zur Abmahnung nach Ausspruch einer Kündigung - …
Nach Ausspruch einer Kündigung ist ein Arbeitnehmer zur Aufnahme der Arbeit nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen, oder die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 4, zu I der Gründe mwN).Nach Ausspruch einer Kündigung ist ein Arbeitnehmer zur Aufnahme der Arbeit nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen, oder die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 4, zu I der Gründe mwN).
- BAG, 18.12.1959 - GS 8/58
Lohnfortzahlung bei Krankheit -; Arbeiter und Angestellte
Ein solches Verfahren würde in der Tat nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Fortbildung des Rechts fallen, sondern eine Neugestaltung des Rechts darstellen und damit die der rechtsprechenden Gewalt gesetzten Grenzen überschreiten (vgl. hierzu BAG 1, 279 = AP Nr. 4 zu § 11 KSchG mit zustimmender Anmerkung von Hueck).
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
- LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und …
Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Beschluss vom 01.09.2006 - 20 Ta 10/06 - (vgl. Bl. 28 bis 31 d. A.) geht die erkennende Kammer davon aus, dass in einem Weiterbeschäftigungsverhältnis, wenn die Parteien nicht ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis bis zum Abschluss des Bestandsschutzprozesses begründen, eine Arbeitspflicht nicht besteht und die Beschäftigung gegebenenfalls ohne Vertragsgrundlage erfolgt (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - = AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969). - BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht
Vorbedingung für solche abändernde Auslegung ist jedoch, daß objektive Grundlagen für die Wandlung der Rechtsanschauung und des Rechts vorhanden sind (BAG Urteil vom 27. Januar 1955 - 2 AZR 479/54 - BAG 1, 279 = AP Nr. 4 zu § 11 KSchG). - LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines …
Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe;… vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).Die Unzumutbarkeit der Annahme des Angebots der Beklagten vom 13.05.2011 ergibt sich zusätzlich noch aus einem anderen Aspekt: Als Ausgestaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist bei der Beurteilung der Böswilligkeit des Unterlassens anderweitigen Verdienstes auch das Verhalten des Arbeitgebers von Bedeutung (für das Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses: BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe).
- LAG Niedersachsen, 04.05.2009 - 9 Sa 882/08
Berechtigte Ablehnung anderweitigen Erwerbs bei unzumutbar langer Fahrtzeit; …
Maßgeblich ist letztendlich die Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben (BAG vom 24.09.2003, 5 AZR 500/02, AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 - 92 Rn. 20).Maßgeblich ist letztendlich die Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben (BAG vom 24.09.2003, 5 AZR 500/02, AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 - 92 Rn. 20).
- LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 Sa 1010/12
Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen …
Da in der fristlosen Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - NZA 2012, 971 - 974; BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs - Angebot …
Die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer hängt in diesem Fall vornehmlich von der Art der Kündigung und ihrer Begründung sowie dem Verhalten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess ab (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).Damit hat sie bekundet, dass ihr die vorläufige Weiterbeschäftigung zumutbar sei (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).
- LAG Düsseldorf, 04.06.2013 - 6 Sa 868/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Böswilliges Unterlassen anderweitigen …
- LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12
Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1478/12
Anspruch auf Zahlung von Beiträgen an eine Rückdeckungsversicherung nach …
- BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage; …
- BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 149/56
Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf Kleinbetriebe
- BAG, 11.02.1960 - 5 AZR 79/58
Wettbewerbsabrede - Kundenschutzabrede - Karenzentschädigung
- BAG, 09.10.1956 - 3 AZR 643/54
Tarifvertragsrecht: Auslegung tariflicher Normen
- BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter …
- BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59
Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Motivirrtümern - Einmischung von …
- BAG, 01.12.1960 - 5 AZR 174/58
Arbeitszeit - Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - …
- BAG, 21.07.1960 - 5 AZR 510/58
Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt - …
- BAG, 26.01.1961 - 5 AZR 593/59
Angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt - Wöchentliche …
- BAG, 04.12.1958 - 2 AZR 282/57
Zurückverweisung des Rechtsstreits - Mangel im Verfahren - Beseitigung durch …
- BSG, 27.01.1956 - 7 RAr 81/55