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   BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08 (A)   

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https://dejure.org/2010,1999
BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08 (A) (https://dejure.org/2010,1999)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2010 - 4 AZR 537/08 (A) (https://dejure.org/2010,1999)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 (A) (https://dejure.org/2010,1999)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfragebeschluss; Grundsatz der Tarifeinheit; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung

  • rewis.io

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • Bundesarbeitsgericht

    (Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG)

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfragebeschluss; Grundsatz der Tarifeinheit; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AS 2/10

    Tarifpluralität

    Angesichts der vom Vierten Senat im Beschluss vom 27. Januar 2010 (- 4 AZR 537/08 (A) -) ausführlich und überzeugend dargelegten Begründung sieht der Zehnte Senat von einer weiteren Begründung ab.
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Diese Rechtsprechung hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts auf einen Anfragebeschluss des 4. Senates vom 27. Januar 2010 (- 4 AZR 537/08 (A) -, juris ) modifiziert (Beschluss vom 23. Juni 2010 - 10 AS 3/10 -, juris).

    Der Anfragebeschluss des 4. Senates vom 27. Januar 2010 nimmt dabei ausdrücklich auch darauf Bezug, dass der 10. Senat nach seiner Ansicht nicht zwischen einer durch Allgemeinverbindlichkeit begründete Tarifgeltung und einer Tarifgeltung kraft Koalitionsmitgliedschaft gemäß § 3 Abs. 1 TVG differenziere und daher dahinstehen könne, ob sich aus den Ausführungen des 10. Senats in der Entscheidung vom 04. Dezember 2002 ( - 10 AZR 113/02 -, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17, juris, Rn. 28ff.), dass für Geltungsbereichsstreitigkeiten der Sozialkassen des Baugewerbes am Prinzip der Tarifeinheit festgehalten werden soll, ein anderes ergibt (Beschluss vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 (A) -, juris, Rn 88 und 89).

    Insgesamt betrachtet kann es jedoch zu einer sog. Tarifpluralität kommen, weil der Betrieb der Beklagten vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossener Tarifverträge erfasst wird, an die er gebunden ist, während für die jeweiligen Arbeitnehmer je nach Tarifbindung nur einer der beiden Tarifverträge oder aber beide konkurrierend Anwendung finden (BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 -10 AZR 611/92 -, a.a.O., Rn. 54, BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 -, BAGE 128, 165 - 174, juris, Rn. 30 m. w. N.; BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 537/08 -, juris, Rn. 13).

    Für die Annahme einer solchen Tarifpluralität genügt die Möglichkeit, dass ein der Gewerkschaft ver.di im Betrieb angehörender Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist bzw. beschäftigt werden könnte (BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -, a.a.O., Rn. 55 m.w.N.; BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 537/08 -, a.a.O., Rn. 14).

    Es handelt sich vielmehr um eine einzelvertragliche Regelung von Vertragsbedingungen (BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 537/08 -, a.a.O., Rn. 19; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 -, a.a.O., Rn. 34, BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -, BAGE 75, 298 / 312, a.a.O., Rn. 59).

    Ist der Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden, gilt im Verhältnis zu den vertraglich in Bezug genommenen Regelungen das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip gemäß § 4 Abs. 3 TVG (BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 537/08 -, a.a.O.; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 TaBV 20/14

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - mehrere Vergütungssysteme - Mitbestimmung

    Zum anderen sei Tarifpluralität seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 - gewollt, so dass für eine Einheitlichkeit auf der Basis nur eines geltenden Tarifvertrages danach kein Raum mehr sei und es möglich sein müsse, zugleich zwei verschiedene tarifliche Vergütungssysteme mit abschließenden Regelungen anzuwenden, da oberste Priorität die Tarifbindung des Arbeitgebers sei.
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