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   BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08   

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https://dejure.org/2010,3685
BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08 (https://dejure.org/2010,3685)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2010 - 4 AZR 644/08 (https://dejure.org/2010,3685)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 644/08 (https://dejure.org/2010,3685)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel - § 11 Abs 6 ERTV Deutsche Telekom AG - Wechsel von sog. Nichtvertriebstätigkeit in eine Vertriebstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel - § 11 Abs 6 ERTV Deutsche Telekom AG - Wechsel von sog. Nichtvertriebstätigkeit in eine Vertriebstätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel - § 11 Abs 6 ERTV Deutsche Telekom AG - Wechsel von sog. Nichtvertriebstätigkeit in eine Vertriebstätigkeit

  • rewis.io

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel - § 11 Abs 6 ERTV Deutsche Telekom AG - Wechsel von sog. Nichtvertriebstätigkeit in eine Vertriebstätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel - § 11 Abs 6 ERTV Deutsche Telekom AG - Wechsel von sog. Nichtvertriebstätigkeit in eine Vertriebstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Entgeltsicherungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1312 (Ls.)
  • DB 2010, 2342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Dieses liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Feststellung einer konkreten Entgeltstufe vor, wenn neben der Entgeltgruppe die Zuordnung zu einer Entgeltstufe zwischen den Parteien - wie vorliegend - umstritten ist und durch den Feststellungsantrag dieser umstrittene Teil eines Vergütungsanspruchs zwischen den Parteien rechtskräftig geklärt und weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - Rn. 13, AP BAT-O § 27 Nr. 4; 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 10, ZTR 2007, 616).

    Ob das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats aufgrund des übereinstimmenden Vortrags der Parteien in den Tatsacheninstanzen und der vorläufigen Zuordnung der Tätigkeit der Klägerin zur Entgeltgruppe V 2 ETV durch die Beklagte zu 1) anhand einer pauschalen, nicht näher begründeten Überprüfung davon ausgehen konnte, die Klägerin erfülle das Tätigkeitsmerkmal dieser Entgeltgruppe (vgl. zum Maßstab der pauschalen Überprüfung etwa BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 581; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301) oder es hierzu an ausreichenden Feststellungen fehlt, wie die Revision nunmehr geltend macht, und bereits deshalb nicht von einer Tätigkeit der Klägerin ausgegangen werden kann, die das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe V 2 ETV erfüllt, kann dahinstehen.

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Das ergibt die Auslegung des ERTV und des ETV (zu den Maßstäben der Auslegung etwa BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb [2] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Von daher ist es nicht ausgeschlossen, auch die Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit und die damit aufgrund der Tarifautomatik verbundene Umgruppierung - verstanden als Neueinreihung eines Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Entgeltordnung, weil die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen derjenigen Entgeltgruppe entspricht, nach der er bisher eingruppiert ist (dazu ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 51 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41) - , die mit einem Wechsel des Entgeltgruppensystems verbunden ist, zugleich auch als Höhergruppierung zu erfassen.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Ob das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats aufgrund des übereinstimmenden Vortrags der Parteien in den Tatsacheninstanzen und der vorläufigen Zuordnung der Tätigkeit der Klägerin zur Entgeltgruppe V 2 ETV durch die Beklagte zu 1) anhand einer pauschalen, nicht näher begründeten Überprüfung davon ausgehen konnte, die Klägerin erfülle das Tätigkeitsmerkmal dieser Entgeltgruppe (vgl. zum Maßstab der pauschalen Überprüfung etwa BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 581; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301) oder es hierzu an ausreichenden Feststellungen fehlt, wie die Revision nunmehr geltend macht, und bereits deshalb nicht von einer Tätigkeit der Klägerin ausgegangen werden kann, die das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe V 2 ETV erfüllt, kann dahinstehen.
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Die Gerichte für Arbeitssachen können allenfalls eine unbewusste Tariflücke schließen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 19, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215; 15. Juni 1994 -  4 AZR 330/93  - zu II 2 der Gründe, BAGE 77, 94, 101) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Die Gerichte für Arbeitssachen können allenfalls eine unbewusste Tariflücke schließen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 19, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215; 15. Juni 1994 -  4 AZR 330/93  - zu II 2 der Gründe, BAGE 77, 94, 101) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - 5 Sa 2572/07
    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2008 - 5 Sa 2572/07 - aufgehoben.
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Dabei muss der Senat nicht abschließend darüber befinden, ob einer Anwendung des § 11 Abs. 6 ERTV im vorliegenden Fall bereits entgegensteht, dass es an einer abschließenden Entscheidung der tariflichen Bewertungskommission nach § 4 und § 5 ERTV hinsichtlich der von der Klägerin ausgeübten Tätigkeit fehlt, wie es die Beklagten meinen, oder ob - was näher liegt und auch vom Landesarbeitsgericht angenommen wurde - der im Anwendungsbereich des ERTV nach dessen § 10 Abs. 1 und 2 bestehende Grundsatz der Tarifautomatik (vgl. BAG 14. November 2007 -  4 AZR 945/06 - Rn. 21 ff., NZA-RR 2008, 358) dazu führt, dass der Vergütungsanspruch bereits aus der Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale folgt, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers oder einer Bewertung einer tariflichen Kommission nach bestimmten Vorgaben bedarf.
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Dieses liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Feststellung einer konkreten Entgeltstufe vor, wenn neben der Entgeltgruppe die Zuordnung zu einer Entgeltstufe zwischen den Parteien - wie vorliegend - umstritten ist und durch den Feststellungsantrag dieser umstrittene Teil eines Vergütungsanspruchs zwischen den Parteien rechtskräftig geklärt und weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - Rn. 13, AP BAT-O § 27 Nr. 4; 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 10, ZTR 2007, 616).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08
    Ob das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats aufgrund des übereinstimmenden Vortrags der Parteien in den Tatsacheninstanzen und der vorläufigen Zuordnung der Tätigkeit der Klägerin zur Entgeltgruppe V 2 ETV durch die Beklagte zu 1) anhand einer pauschalen, nicht näher begründeten Überprüfung davon ausgehen konnte, die Klägerin erfülle das Tätigkeitsmerkmal dieser Entgeltgruppe (vgl. zum Maßstab der pauschalen Überprüfung etwa BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 581; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301) oder es hierzu an ausreichenden Feststellungen fehlt, wie die Revision nunmehr geltend macht, und bereits deshalb nicht von einer Tätigkeit der Klägerin ausgegangen werden kann, die das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe V 2 ETV erfüllt, kann dahinstehen.
  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin Kasse/Service

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