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   BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15   

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https://dejure.org/2016,6689
BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 (https://dejure.org/2016,6689)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 (https://dejure.org/2016,6689)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 (https://dejure.org/2016,6689)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 326 Abs 2 S 1 Alt 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB
    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • IWW

    § 611 Abs. 1, § ... 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 145 bis 147 BGB, § 894 Satz 1 ZPO, § 147 ff. BGB, § 311a Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, §§ 276, 278 BGB, § 615 BGB, § 326 BGB, § 297 BGB, §§ 294 ff. BGB, § 326 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, § 280 Abs. 1, Abs. 2, §§ 286, 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB, § 151 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 147 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Zustandekommens eines Arbeitsvertrages aufgrund einer Rückkehrzusage

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Rückkehr zum Arbeitgeber - "Anstellung seit gestern, Vergütung ab heute"

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Rückkehr zum Arbeitgeber - "Anstellung seit gestern, Vergütung ab heute"

  • hensche.de

    Wiedereinstellung, Vertragsangebot

  • bag-urteil.com

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • rewis.io

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsanspruch aus § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB - Rückkehrzusage; Verlangen eines Vertragsangebots; Annahmeverzug

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Zustandekommens eines Arbeitsvertrages aufgrund einer Rückkehrzusage

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Annahmeverzug des Arbeitnehmers bei Rückkehrzusage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung eines Rückkehrrechts hat nicht immer unmittelbare Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zur Folge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückkehrzusage - und der Annahmeverzug des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug - und das fehlende Arbeitsangebot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückkehrzusage und Annahmeverzug

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Obliegenheit zur Annahme von Arbeitsleistung bei rückwirkendem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 100
  • NJW 2016, 1530
  • ZIP 2016, 1407
  • NZA 2016, 691
  • DB 2016, 1323
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Daran fehlt es bei einem rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnis für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22) .

    Die Fiktion der Angebotserklärung bewirkt sämtliche Rechtsfolgen, die eine im selben Zeitpunkt abgegebene wirksame Willenserklärung mit entsprechendem Inhalt hätte (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 19 f. mwN) .

    Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 23) .

    mindestens fahrlässiges Handeln (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26 ff.) .

    Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.) , ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.

    Die Umstände, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung geführt haben, sind identisch mit den Tatsachen, die einen möglichen Verzug der Beklagten mit der Abgabe des Vertragsangebots begründen (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 36) .

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Sie trifft lediglich eine vereinheitlichende Regelung für individualvertragliche Umsetzungsakte (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 -; 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10 - Rn. 23; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 24) .

    Das Arbeitsverhältnis konnte in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN) .

    Er hätte vielmehr - was mit der von ihm gewählten Geltendmachung des Rückkehrrechts durch Verlangen (nur) der Abgabe eines Angebots und eine hierauf gerichtete Klage gerade vermieden wird (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 20)  - unmittelbar die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Pflichten einhalten müssen.

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Zwar ist ein Vertragsschluss mit Rückwirkung möglich, nicht aber eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 15) .

    Als der Kläger seine Arbeitsleistung anbot, bestand mangels eines bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Obliegenheit der Beklagten, diese anzunehmen (zum fehlenden Anspruch auf Beschäftigung vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 27, 28) .

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann gewonnene Überzeugung des Berufungsgerichts von der Kausalität im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 26 ff.; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    a) Die Initiativlast für eine Wiedereinstellung liegt - vorbehaltlich einer abweichenden Rückkehrregelung (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 367; 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - Rn. 27)  - beim Arbeitnehmer, also hier beim Kläger.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.) , ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Das seiner Klage stattgebende Urteil ermöglichte es ihm, ohne schon mit dessen Rechtskraft vertraglich gebunden zu sein, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände frei über die erneute Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu entscheiden (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 17, 26) .
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

  • LAG Sachsen, 28.11.2014 - 3 Sa 232/14
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen

    Fehlt es hieran, zB weil der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 25, BAGE 154, 100) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Anders als ein Arbeitnehmer (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 22, BAGE 154, 100) ist die Klägerin darüber hinaus dem Grundsatz nach verpflichtet, ausgefallenen Unterricht nachzuholen (§ 6 Abs. 1 des Honorarvertrags) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    § 615 BGB ist damit keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern hält den vereinbarten Vergütungsanspruch im Falle des Annahmeverzugs aufrecht (BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 16, BAGE 154, 100) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2023 - 5 Sa 15/23

    Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung - Darlegungs- und

    Die Erbringung der Arbeitsleistung ist eine Fixschuld, die an feste Zeiten, also an bestimmte Tage und Stunden, gebunden ist und grundsätzlich nicht nachgeholt werden kann (BAG, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 22, juris = NZA 2016, 691; LAG Köln, Urteil vom 27. Januar 2022 - 6 Sa 593/21 - Rn. 38, juris = LAGE § 615 BGB 2002 Nr. 35; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Januar 2018 - 5 Sa 305/17 - Rn. 62, juris).
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

    In Annahmeverzug kann der Auftraggeber nur geraten, wenn zum Zeitpunkt des Angebots der Leistung ein erfüllbares Dienstverhältnis besteht, aufgrund dessen der Dienstnehmer berechtigt ist, die Dienstleistung zu erbringen, und es dem Auftraggeber obliegt, die Dienstleistung anzunehmen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 16 mwN, BAGE 154, 100) .
  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug,

    vgl. BAG, Urteile vom 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 -, juris, Rn. 33, vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 -, juris, Rn. 25, und vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - , juris, Rn. 26.
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

    Anders als ein Arbeitnehmer (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 22, BAGE 154, 100) ist die Klägerin darüber hinaus dem Grundsatz nach verpflichtet, ausgefallenen Unterricht nachzuholen (§ 6 Abs. 1 des Honorarvertrags) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und gesetzlicher Begründung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG bestand keine Obliegenheit der Beklagten, die Arbeitsleistung des Klägers anzunehmen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 17, 45) .
  • LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19

    Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug beim Betriebsübergang

    In Annahmeverzug kann ein Arbeitgeber daher nur geraten, wenn zum Zeitpunkt des Angebots der Arbeitsleistung ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Arbeitnehmer berechtigt ist, die Arbeitsleistung zu erbringen und es dem Arbeitgeber obliegt, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 - Rzn. 15/16, m. w. N., NZA 2016, 691, 692).

    Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 - Rzn. 15 und 22, m. w. N., NZA 2016, 691, 692 f.).

    Verantwortlich nach § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB meint Vertretenmüssen im Sinn der §§ 276, 278 BGB , d.h. mindestens fahrlässiges Handeln (so BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 - Rz. 24, m. w. N., NZA 2016, 691, 693).

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Sie gewährt aber keinen eigenständigen Anspruch, sondern hält lediglich den ursprünglichen Erfüllungsanspruch aufrecht (BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 16, BAGE 154, 100) .
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 831/16

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang "Kerntechnische

  • VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG

  • VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2017 - 5 Sa 245/17

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Mindestlohn

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22

    Urlaubsabgeltung - Urlaubsgewährung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 10 U 54/20
  • LAG Köln, 21.11.2018 - 11 Sa 296/18

    Gesamtzusage, Kollektiver Bezug

  • LAG Köln, 21.11.2018 - 11 Sa 297/18

    Gesamtzusage, Kollektiver Bezug

  • ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19

    Neubegründung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

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