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   BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14   

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BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14 (https://dejure.org/2016,11099)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 5 AZR 277/14 (https://dejure.org/2016,11099)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 (https://dejure.org/2016,11099)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • IWW

    § 10 Abs. 4 AÜG, § ... 9 Nr. 2 AÜG, § 310 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 22 MTV, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der teilweisen Unwirksamkeit einzelner Ausschlussfristenregelungen einer Verfallklausel; Zulässigkeit der Auslegung anhand des unwirksamen Teils der Klausel

  • hensche.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • bag-urteil.com

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • Betriebs-Berater

    Teilbarkeit einer Verfallklausel

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfristen; AGB-Recht - Verfallklausel; Teilbarkeit; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Lohnabrechnung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der teilweisen Unwirksamkeit einzelner Ausschlussfristenregelungen einer Verfallklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auslegung einer teilbaren Verfallklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilbarkeit einer Verfallklausel trotz Auslegungsbedürftigkeit des verbleibenden Teils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfallklausel - und ihre Teilbarkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfallsklausel mit verschiedenen Regelungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer teilbaren Verfallklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfallklausel - Teilbarkeit - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Lohnabrechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer teilbaren Verfallklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 93
  • NJW 2016, 1979
  • ZIP 2016, 1554
  • NZA 2016, 679
  • BB 2016, 1331
  • DB 2016, 1446
  • JR 2017, 320
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG entsteht als ein die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch mit jeder Überlassung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42, BAGE 144, 306) .

    Denn zu den "beiderseitigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis" gehören alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankäme (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 115, 19; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 46, BAGE 144, 306) .

    a) Bei einer die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Anspruchs - und damit zugleich dessen Untergang - regelnden Klausel ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss erkennen kann, was "auf ihn zukommt": Es muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolge der Arbeitnehmer zu gewärtigen und was er zu tun hat, um diese Rechtsfolge zu verhindern (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Unter Zugrundelegung des für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltenden Maßstabs (dazu zB BAG 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 12 mwN, st. Rspr.) , erfasst die Klausel den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt.

    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 130/14 - Rn. 29; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 34 ff. mwN) .

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Der Kläger hat für jede Überlassung für deren jeweilige Dauer Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 27, BAGE 146, 217) .

    Damit fixieren die Vertragsparteien typischerweise die von ihnen angenommene Rechtslage und dokumentieren das, wovon sie ausgingen: Es bestehen nach diesem Zeitpunkt keine Ansprüche aus dem "alten" Arbeitsverhältnis mehr (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 16 ff., BAGE 146, 217; 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 21) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Ein solcher einseitig und kompensationslos den Leiharbeitnehmer treffender Entzug von erworbenen Ansprüchen auf gleiches Arbeitsentgelt widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und ist sachlich nicht zu begründen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 20 ff.) .

    Ihm verbleibt zur Geltendmachung nicht eine Mindestfrist von drei Monaten ab Fälligkeit des nicht erfüllten Anspruchs (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn.   34 ff., BAGE 116, 66; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 25) .

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Dabei führt die Auslegungsbedürftigkeit der Klausel nicht automatisch zu deren Intransparenz (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 139, 44) .
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 130/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 130/14 - Rn. 29; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 34 ff. mwN) .
  • LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13

    Wirksamkeit von Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2013 - 6 Sa 357/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    aa) Ohne Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist bei einer teilbaren Klausel die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36; 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 23, BAGE 129, 121) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Der Kläger hat für jede Überlassung für deren jeweilige Dauer Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 27, BAGE 146, 217) .
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12

    Teilbare Klauseln

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
    Maßgeblich ist dabei die inhaltliche Teilbarkeit (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 27, BAGE 146, 284; BGH 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12 - Rn. 14 mwN; ErfK/Preis 16. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 103; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 306 BGB Rn. 3; Bonin in Däubler/Bonin/Deinert 4. Aufl. § 306 BGB Rn. 12a) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

  • BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 122/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausschlussfristen -

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Die Regelungen müssen allerdings nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich zu trennen sein (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 23, BAGE 154, 93) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    a) Die Klausel ist nicht teilbar, denn § 22 Arbeitsvertrag enthält nicht verschiedene Ausschlussfristenregelungen (dazu BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 22 ff.) , sondern erfasst inhaltlich und sprachlich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen (vgl. HWK/Gotthardt/Roloff 7. Aufl. Anh. §§ 305 - 310 BGB Rn. 12; aA Riechert/Nimmerjahn MiLoG § 3 Rn. 18, die stets Teilbarkeit annehmen) .
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Dazu gehören alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankommt (BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 17, BAGE 154, 93; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .
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