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   BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72   

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https://dejure.org/1974,1768
BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72 (https://dejure.org/1974,1768)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1974 - 4 AZR 544/72 (https://dejure.org/1974,1768)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 (https://dejure.org/1974,1768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handelsvertreter - Verpflichtung zur Herstellung und Bereitstellung eines Produkts - Mangelnde Produktionsreife - Anfängliche Unmöglichkeit - Leistungsunvermögen - Erfüllungsinteresse - Verschulden - Garantiepflicht - Verweis durch Urteil - Mehrkosten durch Anrufung des ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Garantiehaftung des U gegenüber dem HV für Lieferbarkeit von Waren bei entsprechender Gestaltung des HVV, Grenzen der Dispositionsfreiheit des U

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1784 (Ls.)
  • DB 1974, 1617
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72
    An der grundsätzlichen Bindungswirkung des § 276 Abs. 2 ZPO ändert sich auch nichts dadurch, daß das Landgericht Lüneburg die Verweisung an das dortige Arbeitsgericht nicht, wie es das Gesetz für den Regelfall vor schreibt, durch Beschluß ( § § 4 8 Abs. 1 und 48 a Abs. 4 ArbGG, 276 Abs. 1 - 2 ZPO), sondern durch Urteil vorgenommen hat (vgl. Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 276 2 A; Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 276 V; BGHZ 2, 278 6 /"279 ff. 7).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

    Auszug aus BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72
    Solchen falls ist jedoch davon auszugehen, daß der Schuldner für sein Leistungsunvermögen unbedingt einzustehen hat und des wegen grundsätzlich sogar ohne Rücksicht auf Verschulden für das Erfüllungsinteresse nach Maßgabe einer allgemeinen Garantiepflicht haftet (BGHZ 8, 222 / 231 7 und 11, 16 /"22 7; RGZ 8 o , 24? /"25o 7 und 99, 232 /~234J \ Larenz, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, Io. Auf1., S. 86; Palandt, BGB, 33. Auf1., § 3o6 3; Soergel-Siebert, BGB, Io. Aufl., § 3o6 Rdnr. 2; vgl. dazu auch Schröder in Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 87 Rdnr. 72).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 309/53

    Rechtsmittel nach Aufrechnung

    Auszug aus BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72
    Während unter Berufung auf das Verbot einer "reformatio in peius" auch in Zivilsachen die Prozeß rechtslehre in dieser prozeßrechtlichen Lage die Überprüfung der Klageforderung schlechthin für ausgeschlossen hält (vgl. Baumbach-Lauterbach, aaO, § 536 2 c; Stein-Jonas, aaO, § 536 I 2 d; Thomas-Putzo, ZPO, 6. Aufl., § 536 2 b ) , hält der Bundesgerichtshof eine Überprüfung dann für zulässig, wenn der Beklagte im Rahmen seiner Verteidigung gegen das Rechtsmittel, hier also im Wege der Revisionserwiderung, seine Einwendungen wiederholt bzw. ergänzt (BGHZ 16, 394- /"395 Letzteres ist vorliegend jedoch nicht geschehen, so daß es auf diese Streitfrage nicht ankommt. Abgesehen davon hat das Landesarbeitsgericht im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Beklagten zutreffend ausgeführt, daß der Beklagte jedenfalls nach § 812 BGB, weil in soweit eine ungerechtfertigte Bereicherung zu seinen Gunsten vorliegt, zur Rückzahlung der eingeklagten Provisionsvorschüsse verpflichtet ist. Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch die weitere Polgerung des Landesarbeits gerichts, dieselbe Verpflichtung ergebe sich nach seiner Auslegung auch aus dem Handelsvertretervertrag der Parteien, dessen Auslegung durch die Instanzgerichte revisionsgerichtlich ohnehin nur beschränkt nachprüfbar ist, weil es sich dabei um einen nichttypischen Individualvertrag handelt. Jedenfalls liegt insoweit kein Verstoß gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vor (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Die Auslegung dieser Vereinbarung durch das Landesarbeitsgericht kann durch das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich nur darauf, ob die Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen die Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (BAG 26, 320; BAG Urteil vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 - AP Nr. 2 zu § 306 BGB; BAG 4, 360; BAG 5, 221).
  • BGH, 23.03.2000 - X ZR 177/97

    Haftung des Schenkers für anfängliches Unvermögen

    a) Es entspricht seit der Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1908 in RGZ 69, 355, 357 gefestigter - wenngleich nicht unangefochtener - Rechtsprechung, daß im Rahmen von vertraglichen Ansprüchen - anders u.U. bei gesetzlich begründeten Zahlungsverpflichtungen, vgl. etwa BGHZ 140, 223, 240 - bei anfänglichem Unvermögen des Schuldners Garantiehaftung auf das positive Interesse eintritt, weil der Schuldner mit dem Abschluß des Vertrags sein persönliches Leistungsvermögen garantiere (vgl. weiter z.B. BGHZ 11, 16, 22; BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 f.; Urt. v. 20.12.1996 - V ZR 277/95, NJW 1997, 938 f. m.w.N.; BAG, Urt. v. 27.2.1974 - 4 AZR 544/72, Betrieb 1974, 1617 f.; anders Teile des Schrifttums; Nachweise u.a. bei Larenz, Schuldrecht 1, 14. Aufl., § 8 II, S. 100 Fn. 9; Fikentscher, Schuldrecht, 9. Aufl., Rdn. 330; Staudinger/Löwitsch, BGB, 13. Bearb. 1995, Rdn. 45 f. zu § 306 BGB).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Da es sich zudem insoweit um eine atypische Vertragsvereinbarung handelte, kommt eine Überprüfung durch das Revisionsgericht ohnehin nur insoweit in Betracht, ob dfe Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteil des Senats vom 16. Oktober 1974 -4 AZR 29/74 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an das Urteil des Senäts vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 3o7 BGB;BAG 4, 36o /"364 7 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 5, 221 /"223 7 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie BAG AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen atypischen Einzelvertrag, der der Überprüfung durch die Revisionsgerichte nur insoweit unterliegt, ob die Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen die Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 1974- - 4 AZR 544/72 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen; auch BAG 4, 36o /~364 J.
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