Rechtsprechung
BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rentenüberleitung - DDR-Zusatzrente - Zusatzrente - Zusatzversorgung - Anspruchsverlust
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fortbestehen der Ansprüche auf Zusatzversorgung nach der "Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben" des Ministerrats der DDR vom 9.3.1954 (AO 54)?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 25.11.1993 - 1 (4) (3) (1) Ca 2383/92
- LAG Brandenburg, 04.11.1994 - 5 Sa 134/94
- BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Papierfundstellen
- BAGE 82, 203
- NZA 1996, 978
- NJ 1996, 497
- BB 1996, 1620
- DB 1996, 2343
- DB 1996, 583
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 351/94
Vorruhestand im Beitrittsgebiet
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Dort ist nach Anl. II Kap. VIII Sachgeb. E Abschn. III Nr. 5 mit Wirksamwerden des Beitritts an die Stelle des bis dahin zahlungspflichtigen Arbeitgebers die Bundesanstalt für Arbeit getreten (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juni 1995 - 9 AZR 351/94 - AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe). - BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
- BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71
Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe). - BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente …
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe). - BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82
Elektrizitätsversorgung in Oldenburg
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231). - BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231). - BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Aufgrund dieser eindeutigen Bestimmung im Einigungsvertrag ist es auch ausgeschlossen, über Art. 8 des Einigungsvertrages, die allgemeine Vorschrift zur Überleitung von Bundesrecht, die Rechtsgrundsätze zur Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften auf die Anordnung 54 anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. März 1972 (- 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) rechtsfortbildend entwickelt hatte und die dann modifiziert in das Betriebsrentengesetz aufgenommen wurden. - BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93
Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Dabei verkennt der Senat nicht, daß es sich bei den Zusatzrenten nach der Anordnung 54 zwar um eine besondere Form betrieblicher Versorgungsleistungen handelt, die in einem anderen Wirtschaftssystem begründet wurden und für deren Verständnis das Betriebsrentenrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres zugrunde gelegt werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 29. April 1994 - 3 AZB 18/93 (A) - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979, zu B II 3 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98
Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung
Im Frühjahr 1996 erhielt der Kläger aus der Presse Kenntnis vom Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 -).Der Vergleich der Parteien ist durch das Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII) nach § 779 Abs. 1 BGB nicht unwirksam geworden.
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 Sa 434/97
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 805/09
Betriebliche Altersversorgung früherer Arbeitnehmer der Deutschen Reichsbahn
Die Parteien des Einigungsvertrages haben den betrieblichen Charakter der Versorgungsleistungen hier trotz der Einordnung in das Sachgebiet "Gesetzliche Rentenversicherung" unterstrichen, indem sie den Regelungsbereich der Rechtsetzung der Tarifvertragsparteien unterworfen haben (vgl. zum Ganzen BAG 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - zu II der Gründe, AP Einigungsvertrag Anlage II Kap VIII Nr. 6 = EzA BGB § 242 Ruhegeld-DDR Nr. 2; 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 203) .
- LAG Brandenburg, 09.08.1996 - 5 Sa 495/95
Anspruch auf Zusatzrente; Einigungsvertrag; DDR; Altersübergangsgeld; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Brandenburg, 14.01.1998 - 6 Sa 502/97
Anspruch auf die betriebliche Zusatzrente nach der sogenannten Anordnung 54 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 (8) Sa 576/97
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95
Keine unverfallbare Rentenanwartschaft aus der AO 54
War bis zum 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf Zusatzversorgung entstanden, bleibt der Anspruch auf monatliche Zusatzrentenzahlungen auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen (insgesamt Bestätigung des Senatsurteils vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).In seinem Urteil vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, mit Anmerkung Trappehl) hat der Senat die Bestimmung des Einigungsvertrages zur begrenzten Weitergeltung der AO 54 ausgelegt.
- BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 72/97
Altersübergang und Zusatzrente aus der Anordnung 54
Ein Arbeitnehmer, der bis zum 31. Dezember 1991 die Voraussetzungen eines Zusatzrentenanspruchs nach der Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954 (Anordnung 54) nicht erfüllt hat, hat weder einen Voll- noch einen Teilrentenanspruch erworben (Bestätigung der Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - und vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nrn. 4, 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII).Mit der vom Einigungsvertrag angeordneten Unanwendbarkeit der Anordnung 54 ab dem 1. Januar 1992 entfällt aber für die Zukunft die Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen und den Anspruch zu erwerben (BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII).
- BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96
Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet
Es ging um die Frage, ob sich Arbeitnehmer zur Begründung der Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auch auf § 242 BGB berufen können (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, und vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 3 der Gründe). - BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 731/98
Schuldmitübernahme einer Versorgungsverpflichtung - Anspruch auf Zusatzrente - …
Nach Bekanntwerden des Senatsurteils vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 -) erhob Herr H Klage und verlangte die Rentenzahlung vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1996 sowie für die Zukunft.Soweit bis zum 31. Dezember 1991 der Anspruch auf Zusatzrente aber bereits erworben worden war, blieb er über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen (BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 [BAG 27.02.1996 - 3 AZR 242/95]; 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 5 = EzA BGB § 242 Ruhegehalt - DDR Nr. 1 und 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - AP Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 6).
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.02.1997 - 4 Sa 780/95
Zahlung berufsbezogener Zuwendungen (bbZ) an einen Tänzer; Gewährung einer …
- LAG Sachsen, 25.03.1998 - 2 Sa 1062/97
Ausschluss eines Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Zusatzrente nach der …
- BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 418/98
Anspruch auf eine Zusatzrente nach der Anordnung zur Einführung einer …
- LAG Berlin, 15.10.1996 - 3 Sa 47/96
Altersruhegeld; Rentenanspruch; Rente; Betriebliche Altersversorgung; DDR; …
- LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
Erneuerung tariflicher Versorgungszusage in der Energiewirtschaft
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 107/98
Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung zur Einführung einer …
- LAG Sachsen, 08.05.1998 - 3 Sa 1308/97
Anspruch auf Zahlung einer betrieblichen Zusatzrente gemäß der Anordnung zur …
- LAG Berlin, 06.09.1996 - 4 Sa 48/96
Anspruch auf Weitergewährung von berufsbezogenen Zuwendungen; Pauschalierter …
- BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 384/97
Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder (DDR) über den 31. …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - L 1 R 388/06
Abtrennung; Klageerwiderung; Sachdienlichkeit; bbZ; überlanges Verfahren; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - 15 Sa 1129/09
Keine Ansprüche der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn auf …
- BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 655/98
Vorruhestand und Zusatzrente nach der AO 54
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 588/97
- LAG Hamburg, 05.02.1998 - 1 Sa 16/97
Klage eines Arbeitnehmers (Sachverständiger im Bereich Emission. Wärme- und …
- BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 152/96
Anspruch auf eine Zusatzrente
- BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 882/95
Anordnung 54: Anwendungsbereich - keine Unverfallbarkeit der Anwartschaft - …
- LAG Berlin, 16.04.1997 - 18 Sa 79/96
Weiterzahlung und Dynamisierung einer berufsbezogenen Zuwendung für eine …
- LAG Sachsen, 13.05.1998 - 10 Sa 1171/97
Geltung der Verjährungsregeln für den Anspruch auf Zusatzrente auf der Grundlage …
- LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97
Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR; …
- LAG Sachsen, 13.05.1998 - 10 Sa 1172/97
- BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 141/97
Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in der DDR
- LAG Sachsen, 13.05.1998 - 10 Sa 1173/97
Geltung der Verjährungsregeln für den Anspruch auf Zusatzrente auf der Grundlage …
- BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 702/96
Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in der DDR
- BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 154/96
Anwartschaft auf Zusatzrente - Anspruch auf Zahlung einer betrieblichen …
- BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 787/95
Vorliegen einer nverfallbaren Rentenanwartschaft - Bestand eines Anspruchs auf …
- BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 701/96
Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder der DDR
- BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
- LAG Sachsen, 06.11.1996 - 10 Sa 290/95
- ArbG Dessau, 06.11.1996 - 7 Ca 269/96
Anspruch auf Zahlung einer betrieblichen Zusatzrente nach der Anordnung zur …