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   BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95   

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https://dejure.org/1996,578
BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95 (https://dejure.org/1996,578)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 3 AZR 242/95 (https://dejure.org/1996,578)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 (https://dejure.org/1996,578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortbestehen der Ansprüche auf Zusatzversorgung nach der "Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben" des Ministerrats der DDR vom 9.3.1954 (AO 54)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 203
  • NZA 1996, 978
  • NJ 1996, 497
  • BB 1996, 1620
  • DB 1996, 2343
  • DB 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 351/94

    Vorruhestand im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Dort ist nach Anl. II Kap. VIII Sachgeb. E Abschn. III Nr. 5 mit Wirksamwerden des Beitritts an die Stelle des bis dahin zahlungspflichtigen Arbeitgebers die Bundesanstalt für Arbeit getreten (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juni 1995 - 9 AZR 351/94 - AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe).
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Aufgrund dieser eindeutigen Bestimmung im Einigungsvertrag ist es auch ausgeschlossen, über Art. 8 des Einigungsvertrages, die allgemeine Vorschrift zur Überleitung von Bundesrecht, die Rechtsgrundsätze zur Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften auf die Anordnung 54 anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. März 1972 (- 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) rechtsfortbildend entwickelt hatte und die dann modifiziert in das Betriebsrentengesetz aufgenommen wurden.
  • BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93

    Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß es sich bei den Zusatzrenten nach der Anordnung 54 zwar um eine besondere Form betrieblicher Versorgungsleistungen handelt, die in einem anderen Wirtschaftssystem begründet wurden und für deren Verständnis das Betriebsrentenrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres zugrunde gelegt werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 29. April 1994 - 3 AZB 18/93 (A) - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979, zu B II 3 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

    Im Frühjahr 1996 erhielt der Kläger aus der Presse Kenntnis vom Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 -).

    Der Vergleich der Parteien ist durch das Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII) nach § 779 Abs. 1 BGB nicht unwirksam geworden.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 Sa 434/97

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente

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  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 805/09

    Betriebliche Altersversorgung früherer Arbeitnehmer der Deutschen Reichsbahn

    Die Parteien des Einigungsvertrages haben den betrieblichen Charakter der Versorgungsleistungen hier trotz der Einordnung in das Sachgebiet "Gesetzliche Rentenversicherung" unterstrichen, indem sie den Regelungsbereich der Rechtsetzung der Tarifvertragsparteien unterworfen haben (vgl. zum Ganzen BAG 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - zu II der Gründe, AP Einigungsvertrag Anlage II Kap VIII Nr. 6 = EzA BGB § 242 Ruhegeld-DDR Nr. 2; 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 203) .
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