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   BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96   

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BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 (https://dejure.org/1997,397)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 (https://dejure.org/1997,397)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 (https://dejure.org/1997,397)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2540
  • NZA 1997, 761
  • BB 1997, 1316
  • BB 1997, 1949
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Senatsrechtsprechung, vgl. zB 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 69 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufsstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; vgl. auch Senat 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind im Rahmen der Interessenabwägung bei einer krankheitsbedingten Kündigung die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten in die Abwägung einzubeziehen (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 22; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP aaO Nr. 26; 27. November 1991 - 2 AZR 309/91 - RzK I 5 g Nr. 45 (Leitsatz); vgl. auch 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36; ebenso Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 52, 83; Weller Arbeitsrecht der Gegenwart Bd. 20, 77, 89; Becker-Schaffner ZTR 1997, 49, 51; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 380; vgl. KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 236 ff.; Lepke Kündigung bei Krankheit 8. Aufl. S 79).

    cc) In einer Entscheidung, die eine verhaltensbedingte Kündigung betraf (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36), hat sich der Senat bereits mit dieser Literaturmeinung auseinandergesetzt und ausgeführt, die Unterhaltspflichten seien im Rahmen der Interessenabwägung grundsätzlich berücksichtigungsfähig, denn sie beeinflußten das Gewicht des Interesses des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes.

    Die von der Literatur vorgeschlagene Aufteilung in vertragsbezogene und nur der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnende Interessen kann - abgesehen von der Schwierigkeit abzugrenzen, welche Interessen im Einzelfall als vertragsbezogen bzw. privat anzusehen sind - nur bei der Gewichtung der Interessen im Einzelfall von Bedeutung sein (vgl. BAG 27. Februar 1997 aaO; ebenso KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 238 ff.).

    Führt die Abwägung der stark arbeitsvertraglich relevanten Interessen zu einem eindeutigen Ergebnis, können die sonstigen Gesichtspunkte wie zB die Unterhaltspflichten ggf. vernachlässigt werden (BAG 27. Februar 1997 aaO).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG, vgl. zB 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 mwN).

    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).

    Würden bei Verspätungen des Arbeitnehmers selbst solche Störungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).

  • LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners

    Um kein Nachschieben von Kündigungsgründen handelt es sich, wenn der Arbeitgeber die dem Betriebsrat bereits mitgeteilten Kündigungsgründe im Prozess nur weiter erläutert und konkretisiert, ohne dass dies den Kündigungssachverhalt wesentlich verändert (vgl. BAG, 27. Februar 1997, 2AZR 302/96, NZA 1997, 761 ; 7. November 2002, 2AZR 599/01, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40; 11. Dezember 2003, 2 AZR 536/02, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Sie sind jedenfalls nicht von vornherein von der Berücksichtigung ausgeschlossen (vgl. insbesondere BAG 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179; einschränkender für die Frage der Mitteilung im Rahmen der Betriebsratsanhörung: 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118), wenn sie auch im Einzelfall in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden können (16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - aaO; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - und 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - aaO).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG vgl. zB 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 mwN).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Die Unterhaltspflichten des Klägers konnten vor diesem Hintergrund nur marginale Bedeutung gewinnen (vgl. etwa Senat 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Die Unterhaltspflichten und der Familienstand haben bei dem vorliegenden Kündigungsvorwurf zwar nur marginale Bedeutung (vgl. insbesondere Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179; einschränkender für die Frage der Mitteilung im Rahmen der Betriebsratsanhörung: BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118).

    Je nach dem Gewicht des Kündigungsgrundes können die Unterhaltspflichten - und der Familienstand - bei der Interessenabwägung in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - und 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - aaO).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hessen, 07.02.2013 - 9 Sa 1315/12

    Seit 26 Jahren beschäftigte Bankangestellte muss weiterbeschäftigt werden

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

  • ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08

    Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands -

  • ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21

    Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07

    Zur Kündigung wegen eines Vermögensdelikts unter Arbeitskollegen -

  • LAG Hamm, 30.09.1999 - 16 Sa 2598/98

    Anhörung des Betriebsrats und subjektive Determination der Kündigungsgründe;

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 641/02

    Feststellungsinteresse für Beschäftigungszeit

  • ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats -

  • LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04

    Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer

  • LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 901/99
  • ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09

    Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06

    Geringfügige Verspätung kann zur Kündigung führen

  • LAG Köln, 20.10.2008 - 5 Sa 746/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 2 Sa 66/04

    Verhaltensbedingte Kündigung; Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Grundsätze des

  • LAG Hamm, 29.01.2001 - 16 Sa 998/00

    Außerordentliche Kündigung; Zurechenbarkeit der Kenntnis konzern-, aber nicht

  • LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11

    Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen;

  • LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03

    Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2020 - 8 Sa 46/19

    Fehlerhafte Betriebsratsanhörung - fehlende Kenntnisnahme der Stellungnahme des

  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 25 Sa 130/10

    Fristlose Kündigung wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Kollegen - Grundsatz

  • LAG Köln, 11.05.2007 - 11 Sa 258/07

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 1 Ca 1273/01

    Wiederholtes unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz als Grund für eine

  • LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99

    Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße

  • LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97

    Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren

  • LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07

    Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 2 Sa 341/01

    Außerordentliche Kündigung - "leihweise" Geldentnahme für kurze Zeit aus einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 380/07

    Interessenabwägung bei ordentliche Kündigung wegen Schlecht- bzw. Fehlleistungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06

    Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2000 - 12 Sa 851/99

    Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - tarifliche Unkündbarkeit nach

  • LAG Hessen, 12.09.2014 - 3 Sa 1015/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Entgegennahme von

  • ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten

  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 8 Sa 2395/97

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ; Kündigungsschreiben auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 892/05

    Verhaltensbedingte Kündigung und Interessenabwägung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 357/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10

    Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit

  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97

    Ordentliche Kündigung des Konkursverwalters; Auslegung des

  • LAG Hamm, 08.10.1997 - 18 Sa 539/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen wiederholtem

  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2005 - L 7 B 105/04
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05

    Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!

  • ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12

    Häufige Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt keine verhaltensbedingte

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2002 - 2 Ca 10151/01

    Kündigung (verhaltensbedingte) - wiederholte Missachtung von Arbeitsanweisungen

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