Rechtsprechung
   BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3485
BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18 (https://dejure.org/2019,3485)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18 (https://dejure.org/2019,3485)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 (https://dejure.org/2019,3485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,3485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 74c Abs. 2 HGB, § 110 GewO, §§ 74 f. HGB, § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB, § 74 Abs. 2 HGB, § 74c Abs. 1 HGB, § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 1, § 74c HGB, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 559 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 HGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 4 Abs. 3 EStG, § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, § 4 Abs. 1, Abs. 3 EStG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Materielle Rechtskraft eines klageabweisenden Arbeitsgerichtsurteils; Erneute Klage bei nicht eindeutiger Entscheidungsformel im Urteil; Auskunftsanspruch und Nachweis über anderweitige Einkünfte während der Karenzzeit eines Wettbewerbsverbots; Zumutbarkeit der Vorlage ...

  • bag-urteil.com

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

  • Betriebs-Berater

    Gewinnanrechnung aus selbstständiger Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Materielle Rechtskraft eines klageabweisenden Arbeitsgerichtsurteils; Erneute Klage bei nicht eindeutiger Entscheidungsformel im Urteil; Auskunfts...

  • rewis.io

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung; Anrechnung anderweitigen Erwerbs; selbstständige Tätigkeit; Auskunftsanspruch; Gewinnanrechnung

  • rechtsportal.de

    Materielle Rechtskraft eines klageabweisenden Arbeitsgerichtsurteils

  • datenbank.nwb.de

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anrechnung des während der Karenzzeit erzielten Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot | Anrechnung von Einkünften während der Karenzzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karenzentschädigung - und der Zeitpunkt des anderweitig erzielten Gewinns

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageabweisung wegen fehlender Fälligkeit - und die Rechtskraftwirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karenzentschädigung - und der Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unklare Tragweite der Entscheidungsformel eines vollstreckbaren Urteils

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs - selbstständige Tätigkeit - Auskunftsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinnanrechnung auf Karenzentschädigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2257
  • ZIP 2019, 1786
  • NZA 2019, 837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Der Arbeitnehmer, der die Auskunft erst am Ende der Karenzzeit erteilt, kann seinen Zahlungsanspruch zuvor nicht durchsetzen (BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 3 der Gründe, BAGE 55, 309) .

    Die Regelungen in § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 1 und § 74c HGB sollen verhindern, dass die vereinbarte Entschädigung im Ausgleichszeitraum überschritten wird und der Arbeitnehmer Karenzentschädigung erhält, obwohl er durch das Wettbewerbsverbot keine beruflichen Nachteile erleidet (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 21; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 1 b, 1 c und 2 a der Gründe, BAGE 55, 309) .

    Hat der frühere Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - die nach § 74c Abs. 2 HGB verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Karenzentschädigung verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 1 der Gründe, BAGE 55, 309) .

    Weitere vom Kläger ggf. im Kalenderjahr 2013 erzielte Einkünfte wirken sich mindernd auf die geschuldete Karenzentschädigung aus (vgl. BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 55, 309) .

    In die erforderliche Abwägung sind die Gründe einzubeziehen, die den Arbeitgeber veranlassen, den Angaben zu misstrauen (BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 55, 309) .

    Dabei muss auch berücksichtigt werden, welche Angaben und Belege dem Arbeitnehmer möglich und zumutbar sind, um die Überprüfung des Einkommens durch den früheren Arbeitgeber zu ermöglichen (vgl. BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 2 b und III 3 der Gründe, BAGE 55, 309) .

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    In einem solchen Fall kann der Schuldner auch nicht mit Erfolg geltend machen, er habe den Auskunftsanspruch mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfüllt (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 74, 28) .

    a) Dass seine Auskunft etwa lediglich in einzelnen Punkten unvollständig sei und deshalb kein Zurückbehaltungsrecht der Beklagten bestehe, hat der Kläger nicht geltend gemacht (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 1 c gg der Gründe, BAGE 74, 28) .

    Daran ändert die Verurteilung des Klägers, die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Auskunft an Eides Statt zu versichern, durch das Teilurteil vom 8. Oktober 2015 (- 2 Ca 1293 a/14 -) nichts (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 74, 28) .

    Angesichts der vielfältigen Erscheinungsformen des Geschäftslebens lassen sich keine schematischen Regeln in Bezug auf die erforderlichen Angaben über anrechenbare Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit aufstellen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 1 c gg der Gründe, BAGE 74, 28) .

    Der Auskunftsanspruch darf nicht entwertet werden, indem dem Arbeitgeber selbst bei begründeten Einwendungen jegliche Möglichkeit abgeschnitten wird, die Angaben des früheren Arbeitnehmers zu kontrollieren (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - aaO) .

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Da § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Verwertung der Arbeitskraft abstellt, müssen in die Gewinnermittlung alle Gegenleistungen eingestellt werden, die auf dem Einsatz der eigenen Arbeitskraft während des Karenzzeitraums beruhten und ohne die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit nicht hätten erzielt werden können (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 15, 18) .

    b) Bei den nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Karenzentschädigung anzurechnenden Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit geht es in der Regel um Erträge, die der Selbstständige als Anbieter auf dem Markt durch Verkäufe von Waren oder durch Dienstleistungen erzielt (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 15) .

  • BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auskunftsanspruchs gegenüber dem früheren

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Bietet der Arbeitnehmer, der im Karenzzeitraum Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat, zum Nachweis die Vorlage des Einkommensteuerbescheids an, muss sich der Arbeitgeber damit grundsätzlich zufriedengeben (BAG 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - zu II 2 der Gründe) .

    Das Urteil des Dritten Senats vom 25. Februar 1975 (- 3 AZR 148/74 - zu II 2 der Gründe) , auf das sich der Kläger in diesem Zusammenhang beruft, steht dem nicht entgegen.

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 16) .

    Die Regelungen in § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 1 und § 74c HGB sollen verhindern, dass die vereinbarte Entschädigung im Ausgleichszeitraum überschritten wird und der Arbeitnehmer Karenzentschädigung erhält, obwohl er durch das Wettbewerbsverbot keine beruflichen Nachteile erleidet (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 21; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 1 b, 1 c und 2 a der Gründe, BAGE 55, 309) .

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Dies kann im Einzelfall ausnahmsweise sogar einen Anspruch auf Belegvorlage rechtfertigen (BGH 17. Mai 2001 - I ZR 291/98 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 148, 26) .
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Dazu gehört es, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Vermögensinteressen des anderen Teils so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragsparteien nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 312/96

    Auslegung eines Klageantrags auf Auskunft

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    a) Eine Auskunftspflicht besteht aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch ohne besondere gesetzliche Regelungen, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH 1. Dezember 1997 - II ZR 312/96 - Rn. 8) .
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Danach war die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen (vgl. BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - zu 3 der Gründe mwN) .
  • BAG, 23.01.1967 - 3 AZR 253/66

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
    Könnte der Arbeitnehmer die Anrechnung verhindern, indem er die Fälligkeit des Anspruchs hinausschöbe, schädigte er den früheren Arbeitgeber (vgl. BAG 20. Januar 1967 - 3 AZR 253/66 - zu 5 a der Gründe, BAGE 19, 194) .
  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen -

  • LAG Berlin, 20.01.2006 - 8 Sa 1783/05
  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

  • BFH, 11.05.2016 - X R 61/14

    Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen,

  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10

    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 618/16

    Amtlicher Lageplan - Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit bei Erstellung eines

  • BGH, 15.05.2018 - II ZR 92/16

    Unmittelbarer Anspruch der Gesellschaft gegen den Treugeber auf Leistung der

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf den Auskunftsanspruch nach § 74c Abs. 2 HGB anerkannt (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 39, BAGE 166, 36; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III der Gründe, BAGE 55, 309) und gilt auch bei dessen entsprechender Anwendung im Rahmen des § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 74, 28) .
  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

    Gemäß der Entscheidung des BAG vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18 - könnten weitergehende Auskünfte nur dann verlangt werden, wenn der Arbeitgeber hinreichenden Anlass hatte, der bisher erteilten Auskunft zu misstrauen.

    Mit der gesetzlich bestimmten Anrechnung des Erwerbs aus einer anderweitigen Verwertung der Arbeitskraft will das Gesetz nur verhindern, dass der Arbeitnehmer Karenzentschädigung erhält, obwohl er durch das Wettbewerbsverbot keine wesentlichen beruflichen Nachteile erleidet (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 29, BAGE 166, 36), und damit einer "Übersicherung" des Arbeitnehmers entgegenwirken (vgl. EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. § 74c Rn. 2; MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. HGB § 74c Rn. 2).

    Ziel der Regelung ist es hingegen nicht, den Arbeitgeber zu entlasten (BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - aaO).

    Der Arbeitgeber kann von ihm nach § 74c Abs. 2 HGB auch die Vorlage des Einkommensteuerbescheids verlangen (BAG 13. November 1975 - 3 AZR 38/75 - zu III 2 b der Gründe) (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 -, BAGE 166, 36-53, Rn. 27).

    Dazu gehört es, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Vermögensinteressen des anderen Teils so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragsparteien nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 3 a der Gründe) (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 -, BAGE 166, 36-53, Rn. 31 - 32).

    Ziel der Regelung ist es hingegen nicht, den Arbeitgeber zu entlasten (BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - aaO).

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Etwas Anderes wäre schon aus praktischen Gründen in der Regel undurchführbar (vgl. hierzu BAG NJW 1978, 2215; NJW 2019, 2257 Rn. 36 ff. mwN; BeckOK BGB/H. Schmidt, 60. Ed. 1. November 2021, § 320 Rn. 20; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb.
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    (3) Auch ist das Gericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) der Ansicht, dass die Klage vorliegend im Hinblick auf die fehlende Auskunftserteilung nicht nur als zurzeit unbegründet, sondern als endgültig unbegründet abzuweisen ist ( Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 95 Rn. 78), da die geltend gemachte Annahmeverzugsvergütung aufgrund der fehlenden Auskunft nicht berechenbar ist und sich die prozessuale Situation somit auch nicht von anderen Situationen unterscheidet, die sich dadurch auszeichnen, dass den Arbeitnehmer eine sekundäre Darlegungslast trifft.

    Das Gericht ist mit ihrer Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) dahingehend abgewichen, dass die Klage als endgültig unbegründet abzuweisen ist, wenn der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Auskunftsverlangen der Beklagten gerichtet auf etwaige andere Einnahmen und Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit seiner sekundären Darlegungslast nicht nachkommt.

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Zudem darf die Darlegungs- und Beweissituation im Prozess durch materiell-rechtliche Auskunftsansprüche nicht unzulässig verändert werden (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 31 mwN, BAGE 170, 327; 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 56, BAGE 166, 36) .
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Mit der gesetzlich bestimmten Anrechnung des Erwerbs aus einer anderweitigen Verwertung der Arbeitskraft will das Gesetz nur verhindern, dass der Arbeitnehmer Karenzentschädigung erhält, obwohl er durch das Wettbewerbsverbot keine wesentlichen beruflichen Nachteile erleidet (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 29, BAGE 166, 36) , und damit einer "Übersicherung" des Arbeitnehmers entgegenwirken (vgl. EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. § 74c Rn. 2; MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. HGB § 74c Rn. 2) .

    Ziel der Regelung ist es hingegen nicht, den Arbeitgeber zu entlasten (BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 11 Sa 1573/19

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Solange der auskunftspflichtige Arbeitnehmer die geschuldeten Angaben nicht mitgeteilt hat, muss der Arbeitgeber keine Karenzentschädigung zahlen (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - NZA 2019, 837).

    Insoweit verkennt er die Aussage des von ihm herangezogenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2019 (10 AZR 340/18 - NZA 2019, 837) und meint, der vorliegende Sachverhalt entspräche der dort entschiedenen Konstellation.

    Bis zu Erfüllung des Auskunftsanspruchs des Beklagten (§ 74c Abs. 2 HGB) hatte der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - AP Nr. 23 zu § 74c HGB = NZA 2019, 837; BAG, Urteil vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 237/68 - AP Nr. 23 zu § 133 f. GewO); bis dahin war die Karenzentschädigung nicht fällig.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2020 - 5 Sa 207/19

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Anrechnung eines

    Die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 iVm. § 280 Abs. 1 BGB gebietet, dass eine Auskunft, die die eine Vertragspartei der anderen auf ein von dieser offenbartes Informationsbedürfnis hin erteilt, richtig, eindeutig und vollständig sein muss (vgl. BAG 27.02.2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 30 ff).

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 27.02.2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 25 mwN).

  • OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2465/18

    Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines

    Um ihr diese Darlegungen zu ermöglichen, steht ihr ein Auskunftsanspruch zu, den sie der Klageforderung einredeweise entgegen halten kann; die Einrede würde gegebenenfalls nicht zu einer Zug-um-Zug-Verurteilung, sondern zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet führen (BAG, Urteil vom 19.7.1978 - 5 AZR 748/77, Rz. 28, 31; Urteil vom 27.2.2019 - 10 AZR 340/18; Rz. 23 ff.; Palandt / Weidenkaff, BGB, 80. Aufl., § 615 Rz. 16).
  • OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2466/18

    Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines

    Um ihr diese Darlegungen zu ermöglichen, steht ihr ein Auskunftsanspruch zu, den sie der Klageforderung einredeweise entgegen halten kann; die Einrede würde gegebenenfalls nicht zu einer Zug-um-Zug-Verurteilung, sondern zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet führen (BAG, Urteil vom 19.7.1978 - 5 AZR 748/77, Rz. 28, 31; Urteil vom 27.2.2019 - 10 AZR 340/18; Rz. 23 ff.; Palandt / Weidenkaff, BGB, 80. Aufl., § 615 Rz. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht