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   BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17   

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BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17 (https://dejure.org/2019,3509)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2019 - 4 AZR 562/17 (https://dejure.org/2019,3509)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 (https://dejure.org/2019,3509)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 UAbs 1 BAT, § 22 Abs 1 UAbs 2 S 1 BAT, Anl 1a VergGr VII Fallgr 1b BAT, Anl 1a VergGr VII Fallgr 1b BAT-O, § 22 Abs 1 UAbs 2 S 1 BAT-O
    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1 TVÜ-Länder, § 1 TV-L, § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder, §§ 22, 23 BAT, Anlage 2 zum TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Länder, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 Satz 1 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, § 8 Abs. 1 TVÜ-Länder, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung im Objektschutz

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Zentralen Objektschutz

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvorgang aus konkret übertragenen Tätigkeiten als Bezugsobjekt einer tariflichen Bewertung

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 800
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.11.2017 - 4 AZR 629/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Dem Schriftsatz ist jedoch zu entnehmen, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden (vgl. auch BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 17) .

    Ohne diese lässt sich aber nicht beurteilen, ob die Bestimmung des Arbeitsvorgangs den tariflichen Vorgaben entspricht und ob für die auszuübende Tätigkeit "gründliche Fachkenntnisse" sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht (vgl. hierzu BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 16; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 40 ff.) sowie "vielseitige Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen" erforderlich sind.

    Die Muster-BAK 1984 stellt lediglich eine generelle Vorgabe für die Tätigkeit von Polizeiangestellten im Objektschutz dar, sie bezieht sich hingegen nicht auf die konkrete, vom Kläger auszuübende Tätigkeit (vgl. BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 36) .

    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 28; grdl. 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - mwN) .

    Dazu gehört insbesondere auch die Kenntnis der einschlägigen Dienstanweisungen und des jeweiligen Objektschutzbefehls sowie entsprechendes Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinbildung (vgl. BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 41; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN) .

    Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt noch kann sie ohne jegliche Subsumtion einer Stellenbeschreibung entnommen werden (vgl. BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 43; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39) .

    Dient eine Schulung jedoch gezielt der Qualifizierung für eine konkrete auszuübende Tätigkeit, können aus dem vorgegebenen Unterrichtsstoff unter Umständen Rückschlüsse auf die für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse gezogen werden (vgl. BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 44) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Das Landesarbeitsgericht hat der nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässigen, allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., sh. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18 mwN; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) rechtsfehlerhaft teilweise stattgegeben.

    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN) .

    Dazu gehört insbesondere auch die Kenntnis der einschlägigen Dienstanweisungen und des jeweiligen Objektschutzbefehls sowie entsprechendes Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinbildung (vgl. BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 41; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN) .

    Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt noch kann sie ohne jegliche Subsumtion einer Stellenbeschreibung entnommen werden (vgl. BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 43; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39) .

    Soweit das Landesarbeitsgericht bislang das Erfordernis vielseitiger Fachkenntnisse verneint hat, ist es von einem zutreffenden Rechtssatz ausgegangen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36) .

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 274/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Jeder danach bestimmte einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden (st. Rspr., zuletzt BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 14; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 mwN, BAGE 162, 81) .

    Ohne diese lässt sich aber nicht beurteilen, ob die Bestimmung des Arbeitsvorgangs den tariflichen Vorgaben entspricht und ob für die auszuübende Tätigkeit "gründliche Fachkenntnisse" sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht (vgl. hierzu BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 16; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 40 ff.) sowie "vielseitige Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen" erforderlich sind.

    Da das Landesarbeitsgericht von einer näheren Bezugnahme auf die Feststellungen des Arbeitsgerichts abgesehen hat, waren auch - mögliche - weiter gehende Feststellungen zur auszuübenden Tätigkeit im erstinstanzlichen Urteil ohne Erkenntniswert (sh. auch BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 18) .

    Schon aus ihrem Wortlaut ergibt sich, dass sich die Aufgaben "je nach den für das Objekt geltenden Anordnungen" unterscheiden (vgl. BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 17) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Jeder danach bestimmte einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden (st. Rspr., zuletzt BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 14; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 mwN, BAGE 162, 81) .

    Für die zutreffende Eingruppierung sind auf der Grundlage der noch zu treffenden Feststellungen zunächst die Arbeitsvorgänge oder ggf. ein einheitlicher Arbeitsvorgang gem. § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT/BAT-O nach den Maßstäben der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 mwN, BAGE 162, 81) erneut zu bestimmen.

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    a) Dabei ist das Landesarbeitsgericht im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass sich die zu berücksichtigenden Fachkenntnisse nicht auf Rechtsvorschriften beziehen müssen (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe) , sondern dass zu ihnen auch alle sonstigen Fachkenntnisse zählen, die der Kläger zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.
  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen nicht verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 28; grdl. 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 20 Sa 640/16
    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 - 20 Sa 640/16 - aufgehoben.
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung käme sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit, ggf. einschließlich der Zeitanteile von Teiltätigkeiten, ausreichend wiedergäbe (vgl. BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 30; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung käme sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit, ggf. einschließlich der Zeitanteile von Teiltätigkeiten, ausreichend wiedergäbe (vgl. BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 30; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Die hinsichtlich der Anwendung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidung des Berufungsgerichts (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 35; allg. 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) ist zwar nicht frei von Rechtsfehlern.

    Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt noch kann sie ohne jegliche Subsumtion einer Stellenbeschreibung entnommen werden (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 41 mwN; vgl. auch 10. Juni 2020 - 4 AZR 142/19 - Rn. 15 zur Bedeutung der Stellenbeschreibung bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen) .

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34; grdl. 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - mwN) .

    Sie stellt lediglich eine generelle Vorgabe für die Tätigkeit von Polizeiangestellten im Objektschutz dar (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 26 zur Tätigkeitsdarstellung) , die zudem nach der eigenen Auffassung des Klägers seine Tätigkeit nicht (mehr) zutreffend wiedergibt.

    Dies ergibt sich aus den vom Kläger vorgelegten Unterrichtsmaterialien (zu deren Berücksichtigung BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 42).

    Aus dem vorgegebenen Unterrichtsstoff einer Schulung, die - wie vorliegend - gezielt der Qualifizierung für eine konkret auszuübende Tätigkeit dient, können zwar unter Umständen Rückschlüsse auf die für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse gezogen werden (vgl. bereits BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 42; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 44) .

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässige, allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., sh. nur BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 14 mwN; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14 mwN, BAGE 162, 81) ist unbegründet.
  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen nicht verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. zur Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) .

    Die Antwort darauf kann nicht aus einer vom Arbeitgeber einseitig erstellten Stellenbeschreibung entnommen werden (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 41; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 43 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21

    Eingruppierung - Polizeiangestellter im Objektschutz - Anl 1a Teil I VergGr VII

    Für in den TV-L übergeleitete Angestellte bestimmt jedoch § 29 Absatz 2 TVÜ-Länder, dass die zunächst vorläufige Überleitung in die Entgeltgruppen des TV-L entsprechend der Zuordnung der bisherigen Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O zu den neuen Entgeltgruppen des TV-L nach der Anlage 2 zum TVÜ-Länder für die Dauer der unveränderten Tätigkeit grundsätzlich Bestand haben soll (vergleiche BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 18) .

    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert damit erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34 mwN).

    Fachkenntnisse von nur geringfügigem Umfang oder die Kenntnis nur weniger Vorschriften genügen ebenso wenig wie ein lediglich allgemeiner Überblick bzw. grober Einblick (vergleiche BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 35; Krasemann, Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O, 8. Auflage Kapitel 9.4 Rn. 38) .

  • LAG Düsseldorf, 15.05.2019 - 12 Sa 465/18

    Eingruppierung eines städtischen Mitarbeiters der Verkehrsraumüberwachung

    Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt werden noch ohne jegliche Subsumtion z.B. einer Stellenbeschreibung entnommen werden (BAG 27.02.2019 - 4 AZR 562/17, juris Rn. 41).

    Zu ihnen zählen auch alle sonstigen Fachkenntnisse, welche der Beschäftigte zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, wie z.B. die Kenntnis einschlägiger Dienstanweisungen, aber auch Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinbildung (BAG 27.02.2019 a.a.O. Rn. 39).

    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (BAG 21.03.2012 a.a.O. Rn. 36; BAG 27.02.2019 a.a.O. Rn. 34).

    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 10.12.1997 - 4 AZR 221/96, juris Rn. 82; BAG 27.02.2019 a.a.O. Rn. 34).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen

    Jeder danach bestimmte einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden (st. Rspr., zuletzt BAG, Urt. v. 27.02.2019 - 4 AZR 562/17 -, Rn. 22, juris; BAG, Urt. v. 16.05.2018 - 4 AZR 274/16 - Rn. 14, juris; 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 mwN, juris).

    Auch in dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht daran festgehalten, dass für die Bestimmung eines großen oder mehrerer einzelner Arbeitsvorgänge das Arbeitsergebnis maßgebend ist (BAG, Urt. v. 28.02.2018 - Az. 4 AZR 816/16 -, Rn. 24, juris; so auch: BAG, Urt. v. 27.02.2019 - 4 AZR 562/17 -, Rn. 22, juris).

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff als solchen nicht verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (zum Prüfungsmaßstab etwa BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32) .

    Gleiches gilt für die Anwendung der weiteren unbestimmten Rechtsbegriffe der "besonderen Schwierigkeit" und der "Bedeutung" (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 29; allg. 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - aaO mwN) .

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

    Eine Überprüfung und ggf. Neufeststellung der mit der Überleitung erfolgten Eingruppierungen sollte danach für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit nicht mehr stattfinden (sh. Protokollerklärung zu § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder; vgl. BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 18 mwN) .

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen erkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 29; zum Prüfungsmaßstab BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 142/19

    Eingruppierung eines Leitstellendisponenten - Stellenbeschreibung und Bestimmung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20

    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

  • LAG Hamm, 18.06.2020 - 11 Sa 927/19

    Eingruppierung einer städtischen technischen Rechnungsprüferin; Anforderungen an

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 5 Sa 160/22

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Außendienstmitarbeiter im kommunalen

  • LAG Hessen, 18.05.2021 - 8 Sa 1393/19

    Anforderungen an die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr Tarifliche

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts

  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

  • LAG Sachsen, 20.05.2022 - 4 Sa 86/21

    Tarifliche Systematik bei der Eingruppierung von Ingenieuren in der

  • LAG Hamm, 07.11.2019 - 11 Sa 297/19

    Eingruppierung nach TVöD VKA: Erzieherin

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 34/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 266/19

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • LAG Thüringen, 22.06.2021 - 1 Sa 24/20

    Tarifgerechte Eingruppierung - Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung

  • LAG Hamm, 19.05.2021 - 3 Sa 1262/20

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsfeststellungklage; Kein Anspruch auf

  • LAG Sachsen, 19.07.2022 - 3 Sa 210/21
  • LAG Thüringen, 05.10.2021 - 1 Sa 391/20

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Bearbeiten von Klagen - tarifgerechte Vergütung

  • LAG Nürnberg, 06.12.2019 - 8 Sa 209/19

    Eingruppierung von MTA/MTLA - schwierige Antikörperbestimmungen - Coombs-Tests

  • LAG Nürnberg, 20.12.2019 - 8 Sa 170/19

    Eingruppierung - nautischer Beschäftigter - nautisches Befähigungszeugnis -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2020 - 7 Sa 415/19

    Eingruppierung - Zuarbeit für die Reha-Fachberatung - selbständige Leistungen -

  • ArbG Kiel, 29.07.2021 - 5 Ca 150 öD e/21

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht

  • ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • ArbG Kiel, 24.06.2021 - 3 Ca 149 öD e/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - anzuwendender Tarifvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22

    Eingruppierung TVöD-V (VKA) - Angestellte im Allgemeinen Verwaltungsdienst -

  • ArbG Kiel, 23.09.2021 - 5 Ca 147 öD/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - BAT - Darlegungslast -

  • ArbG Kiel, 20.10.2021 - 2 Ca 148 öD e/21

    Eingruppierung - Eingruppierungsmerkmal gleichwertige Fähigkeiten -

  • ArbG Kiel, 04.08.2021 - 4 Ca 516 öD/21

    Eingruppierung - Tätigkeitsmerkmal gleichwertige Fähigkeiten - Serviceeinheit am

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