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   BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57   

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https://dejure.org/1958,1073
BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57 (https://dejure.org/1958,1073)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1958 - 2 AZR 291/57 (https://dejure.org/1958,1073)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 (https://dejure.org/1958,1073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Lohnsteuer - Ordnungsgemäße Berechnung - Schadensersatz - Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27.März 1958 in Sachen 2 AZR 188/56, 2 AZR 221/56 und 2 AZR 367/57 ebenfalls ausgeführt hat, läßt sich durchaus in Betracht ziehen, daß die richtige Einbehaltung und Abführung der Arbeitnehmersteuern durch den Arbeitgeber nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers aus dem durch das Steuerrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründeten auf auch eine solche aus dem Arbeitsverhältnis ist, ähnlich wie es dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag obliegt, den Lohn seines Arbeitnehmers bei Vermeidung von Verzugs folgen und der Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht richtig zu berechnen (vgl. statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, ö.Aufl., Bd. 1 § 48 III 4 3.376 mit Nachweisen).

    Deshalb muß die Sache gemäß § 565 Abs.l und Abs. 5 Ziffer 1 ZPO an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen werden, das bei der anderweiten Verhandlung und Entscheidung über die Berechtigung des Erstattungsbegehrens der Klägerin die in den Urteilen des erkennen den Senats van 27.März 1958 - 2 AZR 188/56, 2 AZR 221/56 und 2 AZR 567/57 näher dargelegten Rechtsgrundsätze zu beachten haben wird, auf die hier verwiesen werden kann.

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 188/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27.März 1958 in Sachen 2 AZR 188/56, 2 AZR 221/56 und 2 AZR 367/57 ebenfalls ausgeführt hat, läßt sich durchaus in Betracht ziehen, daß die richtige Einbehaltung und Abführung der Arbeitnehmersteuern durch den Arbeitgeber nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers aus dem durch das Steuerrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründeten auf auch eine solche aus dem Arbeitsverhältnis ist, ähnlich wie es dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag obliegt, den Lohn seines Arbeitnehmers bei Vermeidung von Verzugs folgen und der Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht richtig zu berechnen (vgl. statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, ö.Aufl., Bd. 1 § 48 III 4 3.376 mit Nachweisen).

    Deshalb muß die Sache gemäß § 565 Abs.l und Abs. 5 Ziffer 1 ZPO an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen werden, das bei der anderweiten Verhandlung und Entscheidung über die Berechtigung des Erstattungsbegehrens der Klägerin die in den Urteilen des erkennen den Senats van 27.März 1958 - 2 AZR 188/56, 2 AZR 221/56 und 2 AZR 567/57 näher dargelegten Rechtsgrundsätze zu beachten haben wird, auf die hier verwiesen werden kann.

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 367/57

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27.März 1958 in Sachen 2 AZR 188/56, 2 AZR 221/56 und 2 AZR 367/57 ebenfalls ausgeführt hat, läßt sich durchaus in Betracht ziehen, daß die richtige Einbehaltung und Abführung der Arbeitnehmersteuern durch den Arbeitgeber nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers aus dem durch das Steuerrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründeten auf auch eine solche aus dem Arbeitsverhältnis ist, ähnlich wie es dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag obliegt, den Lohn seines Arbeitnehmers bei Vermeidung von Verzugs folgen und der Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht richtig zu berechnen (vgl. statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, ö.Aufl., Bd. 1 § 48 III 4 3.376 mit Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Es muß in Betracht gezogen werden, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits fahrlässigen Verletzung der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl. statt aller: Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 6. Aufl., 1. Bd. § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteile vom 27.März 1958 - 2 AZR 221/56, 2 AZR 188/56, 2 AZR 291/57 - BAG 6, 52 /"SB/, AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328; ferner aas zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung 11.
  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    2c a) Was den von der Klägerin verfolgten Lohnsteuererstattungsanspruch in Höhe von 5»698,73 DM angeht, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 27« März 1958 - 2 AZR 188/56 - AP Kr. 1 zu § 670 BGB, vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 - AP Kr. 2 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 367/57 - AP Nr. 4 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 221/56 - BAG 6, 52 ff. = AP Kr. 5 zu § 670 BGB - im einzelnen näher ausgeführt, ein Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergebe sich aus einem zwischen beiden bestehen den auftragsähnlichen Legalschuldverhältnis in entsprechen der Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs.l Satz 1 BGB.
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

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  • BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57

    Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung des Arbeitnehmers - Verletzung der

    Es muß auch in Betracht gezogen werden, daß der Arbeit g e b e r dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl» statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteil vom 27. März 1958 - 2 AZR 188/56 - und 2 AZR 291/57 - AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328).
  • LAG Saarland, 18.06.1997 - 1 Sa 185/96

    Steuern und Sozialabgaben: Redlichkeitspflicht des Arbeitnehmers bei

    Richtiger ist wohl, den Erstattungsanspruch in Höhe eines entsprechenden Schadenersatzanspruches des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber aus positiver Vertragsverletzung (BAG, Urt. v. 27.3.1958 in AP Nr. 2 zu § 670 BGB ) nach Aufrechnung zum Erlöschen zu bringen.
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