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   BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18   

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BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18 (https://dejure.org/2019,6684)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2019 - 5 AZR 71/18 (https://dejure.org/2019,6684)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 (https://dejure.org/2019,6684)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV, § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 104 Satz 2 UrhG, § 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 32 Abs. 4, § 36 Abs. 1 Satz 3 UrhG, § 2 Abs. 2 Buchst. a ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 12 Nr. 7 Abs. 1 MTV, § 12 Nr. 7 Abs. 2 Buchst. a MTV, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 12 Nr. 7 Abs. 3 MTV, § 12 Nr. 1 MTV, § 32 Abs. 4 UrhG, § 134 BGB, § 12 Nr. 7 Abs. 1 letzter Halbs. MTV, § 12 Nr. 7 MTV, § 12 Nr. 7 Abs. 2 Buchst. c MTV, § 19a UrhG, § 15 Nr. 1 MTV

  • Wolters Kluwer

    Finanzielle Abgeltung einer Urheberrechtsübertragung mit dem Arbeitsentgelt bei Tarifgeltung und Anwendung des Günstigkeitsprinzips; Zusätzliche angemessene Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV Zeitschriften; Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für ...

  • bag-urteil.com

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Urheberrechtsvergütung für Zeitschriftenredakteure

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 31, 32 Abs. 4, 36 Abs. 1 S. 3, 104 S. 2 UrhG

  • rewis.io

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von § 12 Nr. 7 MTV Zeitschriften - Urhebervergütung; Redakteure an Zeitschriften; Rechtsweg

  • rechtsportal.de

    Finanzielle Abgeltung einer Urheberrechtsübertragung mit dem Arbeitsentgelt bei Tarifgeltung und Anwendung des Günstigkeitsprinzips

  • datenbank.nwb.de

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Online-Archive - und die zusätzliche Urhebervergütung für den Zeitschriftenredakteur

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3016
  • GRUR 2019, 1191
  • NZA 2019, 1228
  • NZA-RR 2019, 568
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 31.05.2016 - 9 AZB 3/16

    Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Danach sind - auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (dazu BAG 31. Mai 2016 - 9 AZB 3/16 - Rn. 8)  - die Gerichte für Arbeitssachen zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die als Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeitsverhältnissen ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben.

    Dem Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen steht nicht entgegen, dass bei der Anwendung und Auslegung der tarifvertraglichen Vergütungsregelung möglicherweise auch urheberrechtliche Fragen zu beantworten sind (vgl. zu § 2 Abs. 2 Buchst. a ArbGG BAG 31. Mai 2016 - 9 AZB 3/16 - Rn. 12) .

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 20/15

    GVR Tageszeitungen III - Gemeinsame Vergütungsregeln für die Einräumung von

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Zur Höhe der zusätzlichen Vergütung gibt § 12 Nr. 7 Abs. 3 MTV Zeitschriften vor, was als angemessen gilt (zur Maßgeblichkeit sich aus einem Tarifvertrag ergebender Kriterien für eine angemessene Vergütung vgl. auch BGH 15. September 2016 - I ZR 20/15 - Rn. 8 [GVR Tageszeitungen III]) .
  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Köln, 12.01.2001 - 11 Sa 1062/00

    Verbandsklage; Auslegung eines Tarifvertrages; Redakteure; Zeitschriften;

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    a) Danach ist die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke eines Zeitschriftenredakteurs vergütungsfrei, wenn sie in der Print- und/oder digitalen Ausgabe der Zeitschrift bzw. der Zeitschriften erfolgt, für die der Redakteur arbeitsvertraglich verpflichtet ist (zur Nutzung in digitalen Ausgaben der Zeitschrift sh. auch LAG Köln 12. Januar 2001 - 11 Sa 1062/00 -) .
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2016 - 20 W 84/15

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für urheberrechtliche Ansprüche eines

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Der Kläger macht auch ausschließlich eine Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV Zeitschriften geltend und beruft sich nicht hilfsweise auf eine angemessene Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 UrhG (zu einer solchen Fallgestaltung sh. OLG Düsseldorf 7. Januar 2016 - I-20 W 84/15 - Rn. 13) .
  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erfordernis der Einwilligung eines

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Eine solche setzt voraus, dass sie mit bzw. in zeitlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Printausgabe der Zeitschrift erscheint und vertrieben wird (ähnlich - zur unterschiedlichen Funktion von Archiv/Datenbank und digitaler Ausgabe einer Tageszeitung - Brandenburgisches OLG 28. August 2012 - 6 U 78/11 - Rn. 67) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Ist objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG 22. August 2018 - 5 AZR 551/17 - Rn. 14; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 ff., BAGE 151, 221) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    In diesem Fall reicht es aus, die Grundlagen für die Ermessensausübung und eine Größenordnung des Anspruchs anzugeben (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 42; BGH 20. Januar 2011 - I ZR 133/08 - Rn. 14 mwN [Angemessene Übersetzervergütung V]) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Die Regelung ist - unbeschadet der Frage, ob sie als Allgemeine Geschäftsbedingung den Transparenzanforderungen des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen würde (vgl. zur Pauschalvergütung von Überstunden BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 20 ff., BAGE 141, 324)  - wegen Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG unwirksam.
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
    Die zusätzliche Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV Zeitschriften bei weitergehender Nutzung stellt sich somit nicht als Gegenleistung zu der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 37 ff. mwN) dar, sondern ist eine tarifvertraglich bestimmte besondere Vergütung für eine weitergehende Nutzung der Werke des Urhebers iSd. § 32 Abs. 4 UrhG.
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 551/17

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 133/08

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen

  • LAG Hessen, 29.09.2017 - 14 Sa 428/16

    Die Einstellung eines Artikels, den ein Redakteur für diejenige Zeitschrift

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    (2) Fälligkeit im Sinne vereinbarter Ausschlussfristen tritt nicht stets ohne weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34) .

    Es muss dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34) .

  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Es muss dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 39/23

    Tarifvertragsauslegung - Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im

    Denn dies stellt nicht in Frage, dass auch die Wiederholungsvergütungen aus dem Austauschverhältnis der Vertragsparteien resultieren (vgl. BFH 26. Juli 2006 - VI R 49/02 - Rn. 16 "im Austauschverhältnis" und BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 22, BAGE 166, 222 "tarifvertraglich bestimmte besondere Vergütung für eine weitergehende Nutzung der Werke des Urhebers") .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    Ist objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 32, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 58; 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 21, BAGE 166, 222; 22. August 2018 - 5 AZR 551/07 - Rn. 14, AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 27; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 ff., BAGE 151, 221) .
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 336/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -

    Es sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, zu vergleichen (vgl. für § 4 Abs. 3 TVG BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3

    Danach sind - auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (dazu BAG 31. Mai 2016 - 9 AZB 3/16, Rn. 8) - die Gerichte für Arbeitssachen nur zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die als Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeitsverhältnissen ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben (vgl. BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18, Rn. 11).
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