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   BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94   

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https://dejure.org/1995,3108
BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94 (https://dejure.org/1995,3108)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 8 AZR 382/94 (https://dejure.org/1995,3108)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 (https://dejure.org/1995,3108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz für nachzuentrichtende Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis - Nachträgliche Festellung der Versicherungspflicht - Schadensersatz für nachzuentrichtende Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 935
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 135 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis) könne der Arbeitgeber, wenn sich herausstelle, daß eine geringfügige Beschäftigung wegen des Zusammenrechnungsgrundsatzes nach § 8 Abs. 2 SGB IV sozialversicherungspflichtig sei, nur die nachträglich gezahlten Arbeitnehmeranteile erstattet verlangen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.1992 - 2 Sa 315/92

    Sozialversicherungsbeiträge; Arbeitgeberanteil; Geringfügig beschäftigte

    Auszug aus BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94
    Die Klägerin kann sich daher nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Frankfurt (Urteil vom 12. Oktober 1992 - 10 Sa 360/92 -) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Oktober 1992 - 2 Sa 315/92 -) berufen.
  • LAG Hessen, 12.10.1992 - 10 Sa 360/92

    Haftung des Arbeitnehmers für Sozialversicherungsbeiträge; Vorlagepflicht des

    Auszug aus BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94
    Die Klägerin kann sich daher nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Frankfurt (Urteil vom 12. Oktober 1992 - 10 Sa 360/92 -) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Oktober 1992 - 2 Sa 315/92 -) berufen.
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90

    Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung

    Auszug aus BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94
    Enthält ein auf Veranlassung und im Interesse des Arbeitgebers geschlossener Formularvertrag unklare Regelungen, so gehen diese zu Lasten des Arbeitgebers, der bei der Formulierung für die nötige Klarheit hätte sorgen müssen (vgl. BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 650/90 - AP Nr. 14 zu § 339 BGB).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Diesen muss der Arbeitgeber kraft Gesetzes selbst tragen (vgl. BAG 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 - zu B 1 der Gründe; 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 192) .
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Damit ist dem Kläger darin beizupflichten, dass Unklarheiten des § 6 des Arbeitsvertrages zu Lasten der Beklagten gehen, auch wenn § 305c Abs. 2 BGB gemäß Art. 229 § 5 EGBGB noch keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. BAG 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 - EzA SGB IV § 28g Nr. 1; 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, 661; ErfK-Preis 4. Aufl. BGB §§ 305 - 310 Rn. 34).
  • LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98

    Arbeitsvertag - Schriftformerfordernis für Änderungen und Nebenabredung - (keine)

    Im Urteil vom 08.03.1994 - NZA 1995, 935 - ist sie zu der Auffassung gelangt, dass von der Klausel "Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform" eine Kündigung erfasst wird, weil auch sie auf eine Änderung des Arbeitsvertrages, nämlich dessen Aufhebung, abziele.
  • ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08

    Entgeltdifferenzen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Internationale

    Diese Frage bedarf letztlich nicht der Entscheidung, da in jedem Fall ein evidenter Verstoß gegen das Wucherverbot nicht hingekommen werden kann (so Arbeitsgericht Wesel vom 03.05.1995 - 3 Ca 361/94 in: AuR 1995, 475 (476) = AiB 1996, 126 f.).
  • LSG Saarland, 19.01.2005 - L 2 KR 14/01

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Nachforderung - Erfüllung - Meldepflicht -

    Ob die Klägerin ferner die Beigeladene zu 1) auf Zahlung der Beiträge oder zumindest des Arbeitnehmeranteils in Anspruch nehmen kann, ist für den vorliegenden Fall um die gesetzliche Beitragspflicht ohne Bedeutung (das Bundesarbeitsgericht -BAG- verneint einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers auf Zahlung seines Anteils, Urteil vom 27.04.1995, 8 AZR 382/94; bzgl. des Arbeitnehmeranteils vgl. LSG Schleswig-Holstein a.a.O., wobei allerdings zu beachten ist, dass gemäß § 28 g Satz 2 SGB IV der Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nur auf Abzug vom Arbeitslohn, nicht auf Zahlung gerichtet ist; vgl. zu allem auch BSG, Urteil vom 10.09.1987, 12 RK 13/85) und nicht im Sozialrechtsweg zu klären.
  • ArbG Marburg, 13.01.1999 - 1 Ca 480/98

    Doppelbeschäftigung - Sozialversicherungsbeiträge - Rückforderung

    Aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 28 o Abs. 1 S. 1 SGB IV besteht ebenfalls kein Anspruch, denn der Schutzzweck des 28 o Abs. 1 S. 1 SGB IV besteht - wie bereits ausgeführt nicht darin, den Arbeitgeber von seiner Beitragspflicht zu entlasten (BAG v. 27.4.1995 in NZA 95, 935, 936).
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