Rechtsprechung
BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS - fachärztliche Tätigkeit
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS - fachärztliche Tätigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 TVÜ-Ärzte, § 19 Abs 1 Buchst e TV-Ärzte, § 16 Buchst e TV-Ärzte, § 19 Abs 2 S 3 TV-Ärzte vom 01.01.2012
Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS - fachärztliche Tätigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe maßgeblich für die Stufenlaufzeit im Tarifvertrag; Qualifikation als Fachärztin/Facharzt erforderlich für den durch "fachärztliche Tätigkeit" erreichbaren Stufenaufstieg im Tarifvertrag
- bag-urteil.com
Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS - fachärztliche Tätigkeit
- rewis.io
Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS - fachärztliche Tätigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung; Stufenzuordnung - Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS; fachärztliche Tätigkeit
- rechtsportal.de
Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe maßgeblich für die Stufenlaufzeit im Tarifvertrag
- datenbank.nwb.de
Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS - fachärztliche Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 18.06.2015 - 13 Ca 12509/12
- LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 698/15
- BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 357/09
Stufenlaufzeit bei oberärztlicher Tätigkeit iSd. TV-Ärzte/VKA - Berücksichtigung …
Auszug aus BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
b) Die Beklagte hat jedoch erklärt, dass sie in Anwendung von § 19 Abs. 2 Satz 4 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS die Tätigkeit der Klägerin ab Erwerb der Facharztqualifikation am 16. Oktober 2002 als förderliche Tätigkeit auf die Stufenlaufzeit angerechnet hat (vgl. zum Tarifverständnis des wortlautgleichen § 19 Abs. 2 Satz 4 TV-Ärzte/VKA allerdings BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 - Rn. 17) .Es kann daher dahingestellt bleiben, ob § 19 Abs. 2 Satz 4 TV-Ärzte-SMD/DRV KBS wie § 19 Abs. 2 Satz 4 TV-Ärzte/VKA dahingehend auszulegen ist, dass die Tarifvertragsparteien unter einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit ausschließlich eine nichtärztliche Tätigkeit verstanden haben (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 - Rn. 17) .
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15
Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR …
Auszug aus BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
Deshalb spricht nichts dafür, das Erfordernis der "fachärztlichen Tätigkeit" bezogen auf die Entgeltgruppe V TV-Ärzte-SMD/DRV KBS entsprechend der Ansicht der Klägerin als bloßes Redaktionsversehen einzustufen (zu tariflichen Redaktionsversehen vgl. BAG 4. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 37) . - BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13
Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung
Auszug aus BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
Zwar kann eine Rechtsausübung gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 34) .
- BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 879/13
Stufenaufstieg von Oberärzten im TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
Die für das Erreichen der nächsthöheren Stufe "innerhalb derselben Entgeltgruppe" erforderliche Zeit beginnt nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen (vgl. BAG 24. August 2016 - 4 AZR 494/15 - Rn. 18 mwN; 12. März 2015 - 6 AZR 879/13 - Rn. 16) . - BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 494/15
Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag
Auszug aus BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
Die für das Erreichen der nächsthöheren Stufe "innerhalb derselben Entgeltgruppe" erforderliche Zeit beginnt nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen (vgl. BAG 24. August 2016 - 4 AZR 494/15 - Rn. 18 mwN; 12. März 2015 - 6 AZR 879/13 - Rn. 16) . - LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 698/15
Eingruppierung, Pflegezeit, Steuerschaden
Auszug aus BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. April 2016 - 11 Sa 698/15 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher …
Zwar kann eine Rechtsausübung gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 367/16 - Rn. 31) . - BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und …
Der Einwand, eine Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs sei nicht gewahrt, greift generell in solchen Fällen nicht durch, in denen sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (…vgl. etwa BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45; 27. April 2017 - 6 AZR 367/16 - Rn. 31 ) . - BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18
Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für …
Zwar kann eine Rechtsausübung gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45; 27. April 2017 - 6 AZR 367/16 - Rn. 31) . - LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung
Der Einwand, eine Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs sei nicht gewahrt, greift generell in solchen Fällen nicht durch, in denen sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (… vgl. etwa BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45; BAG 27.04.2017 - 6 AZR 367/16 - Rn. 31;… BAG 28.06.2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38 ). - ArbG Regensburg, 21.12.2017 - 7 Ca 3072/16
Einstufungsfeststellungsklage auf Anerkennung früherer beruflicher Tätigkeit als …
Dem Vortrag des Klägers lässt sich zudem nicht entnehmen, warum die frühere Berufsausübung des Klägers in einem solchen Maße für seine jetzige Tätigkeit als Einzelentscheider förderlich war, dass die Beklagte durch eine sogenannte "Ermessensreduzierung auf Null" gleichsam gezwungen gewesen wäre, diese Zeiten nach § 16 Abs. 2 S. 3 TVöD (Bund) anzurechnen (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 367/16 - Rdnr. 30).