Rechtsprechung
   BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10852
BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 (https://dejure.org/2021,10852)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 (https://dejure.org/2021,10852)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 (https://dejure.org/2021,10852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Individueller Inhalt des Arbeitszeugnisses; Keine tabellarische Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers im Zeugnis; Aussagekraft des Zeugnisses durch Fließtext mit individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen; Darlegungs- und Beweislast für Bescheinigung ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 109
    Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis - Arbeitszeugnis; Beurteilung in Tabellenform

  • rechtsportal.de

    GewO § 109
    Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis - Arbeitszeugnis; Beurteilung in Tabellenform

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeugnis: Tabellarische Form erfüllt Zeugnisanspruch nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schulnoten im Job

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ein Arbeitszeugnis ist kein Schulzeugnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis mit Schulnoten - So ein Zeugnis ist zu schematisch: Leistung und Verhalten von Arbeitnehmern sind mit Worten zu beurteilen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wie muss ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) formuliert sein?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Erfüllt der Arbeitgeber den Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers durch ein an ein Schulzeugnis angelehntes Arbeitszeugnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis darf nicht wie Schulzeugnis in tabellarischer Form ausgestellt werden - Fließtext nötig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis in Tabellenform ist nicht ausreichend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neue Anforderungen an das Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Schulnoten im Arbeitszeugnis zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schulnoten im Arbeitszeugnis?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Beurteilungsgrundsätze im Arbeitszeugnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Schulnoten im Arbeitszeugnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Schulnoten im Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitszeugnis in Form eines Schulzeugnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tabellenform im Arbeitszeugnis?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Beurteilungen in einem Arbeitszeugnis in Tabellenform mit Schulnoten

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeugnis: Beurteilung in Tabellenform unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2906
  • MDR 2022, 39
  • NZA 2021, 1327
  • DB 2021, 2363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Sowohl der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses als auch dessen äußere Form richten sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9 mwN, BAGE 140, 15; 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - zu 2 der Gründe) .

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen das Gebot der Zeugniswahrheit und das in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Gebot der Zeugnisklarheit (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9, BAGE 140, 15) .

    Entscheidend ist, wie ein solcher Zeugnisleser das Zeugnis auffassen muss (vgl. zum Inhalt des Zeugnisses BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 24, BAGE 140, 15) .

    Der Arbeitgeber hat insoweit einen Beurteilungsspielraum (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 11 mwN, BAGE 140, 15) .

    Es handelt sich um ein einheitliches Ganzes, dessen Teile nicht ohne Gefahr der Sinnentstellung auseinandergerissen werden können (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 26, BAGE 140, 15) .

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Mit einer Klage auf Berichtigung oder Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses macht der Arbeitnehmer weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungs- oder Ergänzungsanspruch (st. Rspr., vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 127, 232) .

    Das Zeugnis muss wahr sein und darf dort keine Auslassung enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung erwartet (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 19, 21, BAGE 127, 232) .

    Da über den zeugnisrechtlichen Erfüllungsanspruch nur einheitlich entschieden werden kann, war es dem Senat nicht möglich, im Wege eines Teilurteils über einzelne vom Kläger begehrte "Berichtigungen" zu erkennen (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 26, BAGE 127, 232) .

  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen (BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 9 ff. mit ausführlicher Begründung, BAGE 150, 66) .
  • BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75

    Zeugnis - Notwendiger Inhalt - Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Sie soll zeigen, in welchem Aufgabengebiet der Arbeitnehmer tatsächlich eingesetzt war (vgl. BAG 12. August 1976 - 3 AZR 720/75 - zu I 2 b der Gründe; Erman/Riesenhuber BGB 16. Aufl. § 630 Rn. 12) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 2 Sa 187/18

    Zeugnisberichtigung - Stichwortartige Aufzählung der übertragenen Aufgaben in

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Den Anforderungen kann der Arbeitgeber auch dadurch gerecht werden, dass er die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben lediglich in einer stichwortartigen Aufzählung darstellt, wenn sich dadurch die Lesbarkeit des Zeugnisses verbessert (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. April 2019 - 2 Sa 187/18 - zu I 3 a der Gründe; ErfK/Müller-Glöge aaO Rn. 14a) .
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Die Gerichte sind deshalb gehalten, das gesamte Zeugnis zu überprüfen, und berechtigt, es ohne Verstoß gegen § 308 ZPO unter Umständen selbst neu zu formulieren (vgl. BAG 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - zu I der Gründe; ErfK/Müller-Glöge 21. Aufl. GewO § 109 Rn. 75; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 147 Rn. 33) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Ein Dritter muss sich anhand des Zeugnisses ein klares Bild von der ausgeübten Tätigkeit machen können (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - Rn. 19, BAGE 114, 320; ErfK/Müller-Glöge 21. Aufl. GewO § 109 Rn. 29) .
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Sowohl der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses als auch dessen äußere Form richten sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9 mwN, BAGE 140, 15; 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Auch seiner äußeren Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20
    Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung muss sich auf das Anforderungsprofil der vom Arbeitnehmer wahrgenommenen Aufgaben beziehen und steht damit in einem inneren Zusammenhang mit der Tätigkeitsbeschreibung (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 97, 57) .
  • LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19

    Zeugnis; Form; Tabelle; Schulnoten

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen das Gebot der Zeugniswahrheit und das in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Gebot der Zeugnisklarheit (st. Rspr., vgl. BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 11) .

    Als individuelle Beurteilung der beruflichen Verwendbarkeit des Arbeitnehmers muss das Arbeitszeugnis seinem Leser Auskunft über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis geben (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 17) .

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    Mit einer Klage auf Berichtigung oder Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses macht der Arbeitnehmer weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungs- oder Ergänzungsanspruch (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 -).

    Auch seiner äußeren Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 -).

    Der Arbeitgeber hat insoweit einen Beurteilungsspielraum (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 -).

    Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unterdurchschnittlich beurteilen, trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -).

    cc) Die Formulierungshoheit obliegt zwar grundsätzlich dem Arbeitgeber, gebunden durch ein pflichtgemäßes Ermessen (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 -).

    Die Gerichte sind deshalb gehalten, das gesamte Zeugnis zu überprüfen, und berechtigt, es ohne Verstoß gegen § 308 ZPO unter Umständen selbst neu zu formulieren (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 -).

    Bei den Angaben über das Verhalten von Beschäftigten ist insbesondere ihr Verhältnis gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten sowie ihr Einfügen in den betrieblichen Arbeitsablauf zu beurteilen (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 -).

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (vgl. BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 14, BAGE 174, 372) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 35/23

    Arbeitszeugnis - Äußere Form des Zeugnisses

    Auch seiner äußeren Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 10/11, juris = NZA 2021, 1327).

    Entscheidend ist, wie ein solcher Zeugnisleser das Zeugnis auffassen muss (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 12, juris = NZA 2021, 1327).

    Mit einer Klage auf Berichtigung oder Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses macht der Arbeitnehmer weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungs- oder Ergänzungsanspruch (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 13/14, juris = NZA 2021, 1327).

  • LAG München, 24.01.2024 - 3 Ta 223/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Sprinter- oder Turboklausel, nicht anhängiger

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 13) erfüllt der Arbeitgeber den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO nur durch Erteilung eines Zeugnisses, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 - Rn. 13) erfüllt der Arbeitgeber den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO nur durch Erteilung eines Zeugnisses, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22

    Arbeitszeugnis; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten;

    Es enthielt neben den Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis anhand gängiger Bewertungskriterien zu Fähigkeiten, (Fach-)Kenntnissen, Einsatzfreude, Einstellung zur Arbeit und Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten (vgl. BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 262/20, juris Rn. 17).

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen möchte (BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 262/20, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn. 30).

  • ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
    Genügt das Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung beanspruchen (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 -, Rn. 13 - 14, juris).
  • LAG Nürnberg, 20.02.2023 - 2 Ta 10/23

    Streitwert - Zeugnis - Vergleichswert - eidesstattliche Versicherung

    Ein neben dem Erfüllungsanspruch bestehender gesonderter Berichtigungsanspruch ist dem Gesetz fremd (BAG 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 Rn 14; BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 Rn 9; TZA/Ziemann, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, Teil 1 A Rn 604 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 3 ZB 22.1220

    Keine Berufung im Verfahren wegen Dienstzeugnis

    Diese Regeln besagen, dass der Arbeitgeber ein leistungsgerechtes Zeugnis schuldet; will er dem Arbeitnehmer nur eine "ausreichende" oder noch schlechtere Bewertung zukommen lassen, muss er den dafür erforderlichen Nachweis erbringen, wohingegen der Arbeitnehmer beweispflichtig für den Fall ist, dass er eine "sehr gute" oder "gute" Bewertung anstrebt (ErfK/Müller-Glöge, 23. Aufl. 2023, GewO § 109 Rn. 86, 87; BAG, U.v. 27.4.2021 - 9 AZR 262/20 - juris Rn. 30; U.v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 - juris Rn. 9 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht