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   BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19 (A)   

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https://dejure.org/2021,10849
BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19 (A) (https://dejure.org/2021,10849)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 9 AZR 621/19 (A) (https://dejure.org/2021,10849)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 9 AZR 621/19 (A) (https://dejure.org/2021,10849)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JurPC

    Abberufung des Datenschutzbeauftragten

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis zwischen unionsrechtlicher und nationaler Regelung zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten; Antrag auf Vorabentscheidungsverfahren durch den EuGH gem. Art. 267 AEUV; Ermächtigungsgrundlage für Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - Datenschutzbeauftragter; Abberufung; Unionsrecht

  • rechtsportal.de

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - Datenschutzbeauftragter; Abberufung; Unionsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BAG legt EuGH vor: Stehen Anforderungen des BDSG an Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit DSGVO im Einklang ?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    In welchem Umfang ist ein Datenschutzbeauftragter in Deutschland gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung geschützt?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1492
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19
    Die DSGVO will - wie schon die durch sie aufgehobene Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23. November 1995 S. 31) - durch Harmonisierung der nationalen Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den freien Verkehr dieser Daten zwischen Mitgliedstaaten sicherstellen (vgl. Erwägungsgründe 9 ff. DSGVO; EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39) .

    Die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Richtlinie 95/46/EG und Art. 100a EGV ist nicht von einem so engen Verständnis ausgegangen (vgl. EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39 ff.) .

    b) Andererseits könnte die Ermächtigungsgrundlage zur Rechtsangleichung im Binnenmarkt gemäß Art. 114 Abs. 1 AEUV maßgeblich sein (zu Richtlinie 95/46/EG und Art. 100a EGV EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39 ff.) .

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73) .
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73) .
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19
    a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, bei dem Abberufungsschutz in § 38 Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG handele es sich um materiell-arbeitsrechtliche Regelungen, weil bei internen Datenschutzbeauftragten mit der Abberufung regelmäßig eine Änderung des Arbeitsvertrags dergestalt einhergehe, dass die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nicht mehr zur geschuldeten Tätigkeit gehörten (Jaspers/Reif in Schwartemann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann DS-GVO/BDSG 2. Aufl. Art. 38 Rn. 19; BeckOK DatenschutzR/Moos Stand: 1. November 2019 DS-GVO Art. 38 Rn. 18; vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; Greiner/Senk NZA 2020, 201, 206) .
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19
    Wegen der von der Richtlinie 95/46/EG bewirkten Vollharmonisierung könnten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch verschärfende nationale Regelungen unzulässig sein (EuGH 24. November 2011 - C-468/10 und C-469/10 - Rn. 29 ff.) .
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19
    Allerdings wird der Wortlaut von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV im nationalen Schrifttum teilweise so verstanden, dass sich die vertraglich eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis der Union lediglich auf den Datenschutz bei der Datenverarbeitung der Unionsorgane, die Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen bei der Umsetzung des Unionsrechts und auf die grenzüberschreitende Datenverarbeitung beschränkt (vgl. Giesen CR 2012, 550, 554) .
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