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   BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19   

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https://dejure.org/2021,10853
BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19 (https://dejure.org/2021,10853)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 9 AZR 662/19 (https://dejure.org/2021,10853)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 (https://dejure.org/2021,10853)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 241 Abs. 2 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 894 Satz 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Betriebsübergreifende Gewährleistung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt -arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BRAK-Mitteilungen

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Syndikuszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 894 S. 1
    Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Betriebsübergreifende Gewährleistung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 894 S. 1
    Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Betriebsübergreifende Gewährleistung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auch bei Fehlen eines generalisierenden Prinzips der Leistungsgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

  • lto.de (Pressebericht, 19.07.2021)

    Syndikusrechtsanwälte in der Gewerkschaft: Höchstes deutsches Arbeitsgericht rüffelt Verdi

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Mitwirkung an der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2828
  • MDR 2021, 1474
  • NZA 2021, 1176
  • DB 2021, 1891
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Zur Auslegung können die Klagebegründung und das schriftsätzliche Vorbringen des Klägers herangezogen werden (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 15) .

    Die geänderten Vertragsbedingungen sind in den von dem Kläger mit der Tätigkeitsbeschreibung begehrten Erklärungen als Angebot auszulegen und so hinreichend bestimmt, dass die Beklagte diese durch ihre Unterschrift einem schlichten "Ja" annehmen konnte (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74)  - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 24, BAGE 127, 260; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 b aa der Gründe) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, aus dem sich auch ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung ergeben kann (vgl. BAG 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rn. 24; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 90, BAGE 141, 222) , gebietet dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleich zu behandeln.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74)  - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 24, BAGE 127, 260; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 b aa der Gründe) .
  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Daraus folgte, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hätte, mit den Beschäftigten in den anderen Landesbezirken gleich behandelt zu werden (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - Rn. 56) .
  • BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17

    Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55.

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, aus dem sich auch ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung ergeben kann (vgl. BAG 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rn. 24; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 90, BAGE 141, 222) , gebietet dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleich zu behandeln.
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rn. 27) .
  • LAG Hessen, 18.09.2019 - 18 Sa 1225/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. September 2019 - 18 Sa 1225/18 - insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 25. Juli 2018 - 10 Ca 48/18 - auf die Berufung der Beklagten insoweit abgeändert hat, als diese verurteilt worden ist, dem Kläger die Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, lautend auf den Namen des Klägers und von mindestens einem zur Vertretung befugten Organmitglied unterzeichnet, herauszugeben.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74)  - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 24, BAGE 127, 260; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 b aa der Gründe) .
  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19
    Dabei handelt es sich nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (vgl. BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25) um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 17) .
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21

    Zulässiges Klageziel nach § 894 ZPO ; Arbeitsrechtlicher

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 27. April 2021 (Az. 9 AZR 662/19, Bl. 946-951 d.A.) das Urteil der Kammer teilweise aufgehoben, soweit ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte verneint worden war, dem Kläger die Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, lautend auf den Namen des Klägers und von mindestens einem zur Vertretung befugten Organmitglied unterzeichnet, herauszugeben.

    Die geänderten Vertragsbedingungen sind in den von dem Kläger mit der Tätigkeitsbeschreibung begehrten Erklärungen als Angebot auszulegen und so hinreichend bestimmt, dass die Beklagte diese durch ihre Unterschrift einem schlichten "Ja" annehmen konnte." (Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 15, NZA 2021, 1176; Bl. 949 Rs. d.A. ).

    Der Kläger stützt seinen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten, um bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (auch) als Syndikusanwalt zugelassen zu sein, nur noch auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 11, NZA 2021, 1176; Bl. 949 d.A. ).

    Er ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17, NZA 2021, 1176; Bl. 950 d.A. ).

    Dies hängt davon ab, ob die Beklagte die zur Beschäftigung als Syndikusrechtsanwalt notwendige Änderung des Arbeitsvertrags zentral für alle ihre Beschäftigten entscheidet oder sie es den einzelnen Landesbezirksleitungen selbst überlässt, im Rahmen ihrer Eigenorganisation des Rechtsschutzes eine autonome Handhabung zu praktizieren ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).

    Die Frage, ob die Beklagte unternehmensbezogen eine verteilende Entscheidung getroffen oder den bei ihr angestellten Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären willkürlich oder nach Gutdünken eine Zulassung ermöglicht oder versagt hat, ist davon abhängig, ob die Entscheidungsbefugnis bei dem Bundesvorstand oder den jeweiligen Landesbezirken lag ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).

    Dies kann nicht als rechtswidrig beurteilt werden (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 137/22

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Auskunftsanspruch - Darlegungs-

    Dieser wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - Rn. 25; 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17) .

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - aaO; 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17) .

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22

    Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Dieser wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17) .

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17) .

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Er wird inhaltlich durch das allgemeine Gleichheitsgrundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17; 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 14) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 9 Sa 75/20

    Befristung - Erreichen der Regelaltersgrenze - Benachteiligung von

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74) - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimm-baren Kriterien leistet (BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17; BAG Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rz. 25; BAG Urteil vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rz. 27).

    Die jeweilig unterschiedlichen Anforderungen rechtfertigen deshalb eine stark einzelfallbezogene Betrachtung, soweit diese - wie hier - aus unternehmenseinheitlich geltenden Zielen abgeleitet wird (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 20; BAG Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rz. 15; BAG Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rz. 16).

  • LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1744/22
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimm-baren Kriterien leistet(BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17; BAG Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rz. 25; BAG Urteil vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rz. 27).

    Die jeweilig unterschiedlichen Anforderungen rechtfertigen deshalb eine stark einzelfallbezogene Betrachtung, soweit diese - wie hier - aus unternehmenseinheitlich geltenden Zielen abgeleitet wird (vgl.BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 20; BAG Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rz. 15; BAG Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rz. 16).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 12 Sa 513/22

    Hauptstadtzulage - Ungleichbehandlung - Ausschluss der höchsten Entgeltgruppen

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) bestimmt ist (BAG, 27. April 2021 - 9 AZR 662/19, juris Rn 17), gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleich zu behandeln.
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt (BAG 27.04 2021 - 9 AZR 662/19 - RN 17 mwN; BAG 12.10.2022 - 5 AZR 135/22 - RN 25).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2023 - 8 K 11/22

    Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

    Eine willkürliche Ungleichbehandlung ist bereits arbeitsrechtlich unzulässig (vgl. Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 27.04.2021 9 AZR 662/19, Monatsschrift für Deutsches Recht 2021, 1474, Rz 17, m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 11 Sa 1145/22

    Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

  • LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 465/20

    Festlegung; Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 1394/22

    Sonderzahlung - Ausschluss eines Konzernbetriebs vom Geltungsbereich einer

  • LAG Hessen, 31.08.2022 - 18 Sa 130/22

    Auslegung von Prozesserklärungen Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch

  • LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 748/20

    Anspruch auf Übergangversorgungsleistungen für Flugbeschäftigte;

  • LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 440/20

    Übergangsversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

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