Rechtsprechung
BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- IWW
§ 241 Abs. 2 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 894 Satz 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- bag-urteil.com
- rewis.io
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- Betriebs-Berater
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt -arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- Bundesarbeitsgericht
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Geltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auch bei Fehlen eines generalisierenden Prinzips der Leistungsgewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 894 S. 1
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - rechtsportal.de
GG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 894 S. 1
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - datenbank.nwb.de
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
- lto.de (Pressebericht, 19.07.2021)
Syndikusrechtsanwälte in der Gewerkschaft: Höchstes deutsches Arbeitsgericht rüffelt Verdi
- haufe.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Mitwirkung an der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2828
- MDR 2021, 1474
- NZA 2021, 1176
- DB 2021, 1891
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21
Zulässiges Klageziel nach § 894 ZPO ; Arbeitsrechtlicher …
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 27. April 2021 (Az. 9 AZR 662/19, Bl. 946-951 d.A.) das Urteil der Kammer teilweise aufgehoben, soweit ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte verneint worden war, dem Kläger die Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, lautend auf den Namen des Klägers und von mindestens einem zur Vertretung befugten Organmitglied unterzeichnet, herauszugeben.Die geänderten Vertragsbedingungen sind in den von dem Kläger mit der Tätigkeitsbeschreibung begehrten Erklärungen als Angebot auszulegen und so hinreichend bestimmt, dass die Beklagte diese durch ihre Unterschrift einem schlichten "Ja" annehmen konnte." (Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 15, NZA 2021, 1176; Bl. 949 Rs. d.A. ).
Der Kläger stützt seinen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten, um bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (auch) als Syndikusanwalt zugelassen zu sein, nur noch auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 11, NZA 2021, 1176; Bl. 949 d.A. ).
Er ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17, NZA 2021, 1176; Bl. 950 d.A. ).
Dies hängt davon ab, ob die Beklagte die zur Beschäftigung als Syndikusrechtsanwalt notwendige Änderung des Arbeitsvertrags zentral für alle ihre Beschäftigten entscheidet oder sie es den einzelnen Landesbezirksleitungen selbst überlässt, im Rahmen ihrer Eigenorganisation des Rechtsschutzes eine autonome Handhabung zu praktizieren ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).
Die Frage, ob die Beklagte unternehmensbezogen eine verteilende Entscheidung getroffen oder den bei ihr angestellten Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären willkürlich oder nach Gutdünken eine Zulassung ermöglicht oder versagt hat, ist davon abhängig, ob die Entscheidungsbefugnis bei dem Bundesvorstand oder den jeweiligen Landesbezirken lag ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).
Dies kann nicht als rechtswidrig beurteilt werden (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).
- BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22
Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
Dieser wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17) .Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17) .
- BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19
Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas
Er wird inhaltlich durch das allgemeine Gleichheitsgrundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rn. 17; 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 14) .
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 9 Sa 75/20
Befristung, Erreichen der Regelaltersgrenze, Benachteiligung von …
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (…vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74) - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 -, Rn. 17, juris). - LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 465/20
Festlegung; Arbeitszeit
Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt (BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 662/19 - m. w. N.). - LAG Hessen, 31.08.2022 - 18 Sa 130/22 Mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unvereinbar ist weiter, wenn der Arbeitgeber - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - NZA 2021, 1176, Rz. 75 ).
- LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 748/20
Anspruch auf Übergangversorgungsleistungen für Flugbeschäftigte; …
Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 662/19 - ). - LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 440/20
Übergangsversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz
Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 662/19 - ).