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   BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21   

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BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21 (https://dejure.org/2022,9097)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2022 - 4 AZR 289/21 (https://dejure.org/2022,9097)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 (https://dejure.org/2022,9097)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach demTarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 3 Nr 3 BGB, § 1 TVG
    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach dem Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Keine Berufung des Verwenders auf die Unwirksamkeit einer von ihm erstellten Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot; Dynamische Bezugnahme von Tarifverträgen

  • rewis.io

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach demTarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG)

  • Betriebs-Berater

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach TV T-ZUG NRW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Reichweite einer Bezugnahmeklausel; Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach dem Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG)

  • rechtsportal.de

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Reichweite einer Bezugnahmeklausel; Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach dem Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG)

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - Anspruch auf Zahlung eines Zusatzgeldes nach demTarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und ihre Reichweite

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1344
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (st. Rspr., BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 13) .

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweiligen anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., zuletzt zB BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 14; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33, BAGE 173, 269) .

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Eine Berufung der Beklagten darauf, dass die von ihr selbst gestellten Klauseln unter dem Blickwinkel der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB eine dem Kläger günstige Tarifbestimmung ausschließen würde, scheidet nach allgemeinen Grundsätzen aus (ausf. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Der Kläger hat die bei der Geltendmachung mehrerer Streitgegenstände erforderliche Rangfolge (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 mwN) in der Berufungsbegründung gebildet.
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15

    Befristung - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Im Gegensatz zu konkret-individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) können solche Umstände, die - wie vorliegend - typischerweise den Abschluss vergleichbarer Abreden begleiten, zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogen werden (BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 33; 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) .
  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21

    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. April 2021 - 10 Sa 39/21 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Der Wechsel hatte zwar auf kollektiv-rechtlicher Ebene den Wegfall der Tarifgebundenheit gemäß § 3 Abs. 1 TVG für in der Zukunft geschlossene Tarifverträge und nach § 3 Abs. 3 TVG die Nachbindung an die zum Zeitpunkt des Wechsels bestehenden Tarifverträge zur Folge (vgl. hierzu BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 26 ff.) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Auswirkungen für etwaige individualvertragliche Vereinbarungen zur Anwendung von Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens hingen aber davon ab, ob eine zeitdynamische Bezugnahmeklausel vereinbart oder ob die Abrede so gefasst war, dass die Dynamik mit dem Ende der Tarifgebundenheit der Beklagten entfallen sollte ("Gleichstellungsabrede", vgl. hierzu und zum bestehenden Vertrauensschutz für bis zum 31. Dezember 2001 vereinbarte Bezugnahmeklauseln ausf. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26 ff., BAGE 122, 74) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Das Verhalten von Vertragsparteien nach Abschluss der Vereinbarung kann zwar als Indiz für die Ermittlung von deren tatsächlichem Willen und Verständnis bei Vertragsschluss bedeutsam sein (BAG 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 30 mwN; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 27, BAGE 156, 157) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Das Verhalten von Vertragsparteien nach Abschluss der Vereinbarung kann zwar als Indiz für die Ermittlung von deren tatsächlichem Willen und Verständnis bei Vertragsschluss bedeutsam sein (BAG 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 30 mwN; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 27, BAGE 156, 157) .
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Auszug aus BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
    Aufgrund dessen kann dahinstehen, ob - wie die Beklagte meint - den Arbeitnehmern als durchschnittlichen, nicht rechtskundigen Vertragspartnern (vgl. zu diesem Maßstab BAG 21. Juni 2018 - 6 AZR 38/17 - Rn. 31; 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14, BAGE 158, 349) die Rechtsfolgen des Wechsels in eine OT-Mitgliedschaft auf kollektiv- und/oder individualrechtlicher Ebene bekannt waren.
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 179/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 12.06.2013 - 4 AZR 970/11

    Einmalzahlungen (sog. ERA-Strukturkomponenten)

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 9/23

    Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis können ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten sein (vgl. BAG 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 - Rn. 18; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn.12, BAGE 154, 8) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 5 Sa 367/21

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - statische

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist neben dem verfolgten Regelungszweck schließlich auch die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Vertragspartner (BAG, Urteil vom 27.04.2022 - 4 AZR 289/21 - juris, Rn.18 m. w. N.).

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern typischerweise den Abschluss vergleichbarer vertraglicher Abreden begleiten (BAG, Urteil vom 15.11.2016 - 3 AZR 582/15 - juris, Rn. 34; BAG, Urteil vom 15.02.2011 - 3 AZR 196/09 - juris, Rn 42; BAG, Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 492/12 - juris, Rn. 59; BAG, Urteil vom 20.06.2017 - 3 AZR 179/16 - juris, Rn. 33; BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 4 AZR 289/21 - juris, Rn. 25).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2024 - 4 Sa 24/23

    Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Wechsel des Arbeitnehmers in neues

    Die nunmehr eintretende statische Fortgeltung resultiert daher, weil auch die tarifgebundenen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitnehmer mit Gleichstellungsabrede gleichgestellt werden sollte, nur noch statisch an den zum Zeitpunkt des Wegfalls der Tarifbindung geltenden tariflichen Rechten teilhaben über die Grundsätze der Nachbindung ( § 3 Abs. 3 TVG ) und Nachwirkung ( § 4 Abs. 5 TVG ) ( BAG 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 - BAG 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - BAG 20. Februar 2002 - 4 AZR 741/00 - BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 5 Sa 26/22

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Rückzahlung von Annahmeverzugslohn wegen

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweiligen anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urteil vom 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 - Rn. 18, juris = NZA 2022, 1344).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22

    Versetzung - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweiligen anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., vgl. nur BAG 27.04.2022 - 4 AZR 289/21 - Rn. 18 mwN.).
  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1305/21

    Zahlung von Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur

    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Nr. 1 ArbGG zugelassen, denn diese war schon im Hinblick auf beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Parallelverfahren 4 AZR 289/21 und 4 AZR 290/21 geboten.
  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 919/21

    Zusatzgeld nach § 2 Abs. 2 TV T-ZUG; Auslegung einer Zusatzvereinbarung

    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Nr. 1 ArbGG zugelassen, denn diese war schon im Hinblick auf beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Parallelverfahren 4 AZR 289/21 und 4 AZR 290/21 geboten.
  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1307/21

    Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur Zahlung von

    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Nr. 1 ArbGG zugelassen, denn diese war schon im Hinblick auf beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Parallelverfahren 4 AZR 289/21 und 4 AZR 290/21 geboten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2023 - 6 Sa 308/22

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, dient aber nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40; vgl. auch BAG 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 - Rn. 32; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 5 Sa 40/22

    Tarifvertragliche Stufenzuordnung - Kappung von Vorbeschäftigungszeiten in

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweiligen anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urteil vom 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 - Rn. 18, juris = NZA 2022, 1344; BAG, Urteil vom 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 14, juris = ZTR 2021, 561).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2023 - 2 Sa 14/22

    Aufhebungsvertrag - Auslegung - Vergütungshöhe während Freistellung in einem

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