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   BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84   

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BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84 (https://dejure.org/1986,18884)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 1 ABR 34/84 (https://dejure.org/1986,18884)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 34/84 (https://dejure.org/1986,18884)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Das Fernmeldegeheimnis schützt auch die näheren Umstände des Fernmeldeverkehrs, also auch die Tatsache, ob, wer und wann mit wem telefoniert hat (BVerfGE 67, 157, 172).

    Es gewährleistet damit die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen (Informationen) und wahrt damit die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen (BVerfGE 67, 157, 171).

    Es ist damit ein klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegen hoheitliche Eingriffe des Staates (BVerfGE 33, 1, 11; 67, 157, 172; Maunz/Dürig, GG, Art. 10 Rz 21 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Damit hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems der vorliegenden Art nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAG 44» 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Der Senat hat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - im einzelnen ausgeführt, daß gerade eine solche Regelung ein geeignetes Mittel ist, die bei einer technischen Überwachung sich er gebenden widerstreitenden Interessen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers auszugleichen.
  • BVerwG, 30.01.1985 - 6 P 41.82

    Einführung einer automatischen Ferngespräch- und Gebührenerfassungsanlage ohne

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Das bedarf keiner weiteren Begründung und ist auch unter den Beteiligten nicht im Streit (für ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Telefondaten erfassungsanlagen auch BVerwG Beschluß vom 30. Januar 1985, PersR 1985, 75).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Gegenstand einer mitbestimmten Regelung bei der technischen Überwachung müssen daher Vorkehrungen dafür sein, daß die not wendige Erhebung und Verarbeitung von Verhaltens- und Leistungsdaten nicht zu einem unpersönlichen Überwachungssystem ausartet und für eine Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers und für persönliche Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kein Raum mehr bleibt (Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAG 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (BAG 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) im einzelnen begründet.
  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Die in den Grundrechtsnormen enthaltene objektive Wertordnung gelte als verfassungsrechtliche GrundentScheidung für alle Bereiche des Rechts und wirke deshalb auch auf das Privatrecht ein (Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn ).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
    Es ist damit ein klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegen hoheitliche Eingriffe des Staates (BVerfGE 33, 1, 11; 67, 157, 172; Maunz/Dürig, GG, Art. 10 Rz 21 mit weiteren Nachweisen).
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